Feinripp
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Guten Tag liebe Freunde des formschönen Stahls.
Ich war lange Zeit auch aus gesundheitl. Gründen nicht aktiv im Forum und allgemein habe ich so scheint es völlig den Überblick über die Gesetzeslage verloren.
Mir gelingt es nicht wirklich auf meine Fragen eine eindeutige Antwort zu finden, vielleicht Alterdemenz..
Daher bitte ich um Nachsicht falls es hier schon mehrfach beantwortet wurde, die Suche gab für mich nichts her.
Frage:
wie sieht es aus, wenn ich aus dem Ausland z.B. USA oder China ein Einhandmesser einführen möchte? Also online bestellen und dann am Zoll abholen? Oder wird ein solches Messer direkt eingezogen, da es unter 42 fällt?
Ich stelle mir vor, es könnte doch in der Praxis beim Zoll abgeholt und in verschlossenem Behälter nach Hause überführt werden? Oder ist der Bezug solcher unter das Führverbot fallender Messer grundsätzlich verboten?
Konkret geht es z.B. um ein einhändig zu bedienendes Folder mit 95 mm Klingenlänge, Linerlock mit Öffnungsgnubbel. Klar ist, ein solches Messer darf in D nicht geführt wrden und muss beim Transport sicher weggeschlossen, also in einem verschlossenem Koffer o.ä. im Kofferraum verbleiben. Wie ist es mit der EInfuhr? Erfahrungen? Werden die Sachen beim Zoll schon herausgezogen?
Ist der Besitz zulässig?
Vielen Dank und beste Grüße
Ralf
Ich war lange Zeit auch aus gesundheitl. Gründen nicht aktiv im Forum und allgemein habe ich so scheint es völlig den Überblick über die Gesetzeslage verloren.
Mir gelingt es nicht wirklich auf meine Fragen eine eindeutige Antwort zu finden, vielleicht Alterdemenz..
Daher bitte ich um Nachsicht falls es hier schon mehrfach beantwortet wurde, die Suche gab für mich nichts her.
Frage:
wie sieht es aus, wenn ich aus dem Ausland z.B. USA oder China ein Einhandmesser einführen möchte? Also online bestellen und dann am Zoll abholen? Oder wird ein solches Messer direkt eingezogen, da es unter 42 fällt?
Ich stelle mir vor, es könnte doch in der Praxis beim Zoll abgeholt und in verschlossenem Behälter nach Hause überführt werden? Oder ist der Bezug solcher unter das Führverbot fallender Messer grundsätzlich verboten?
Konkret geht es z.B. um ein einhändig zu bedienendes Folder mit 95 mm Klingenlänge, Linerlock mit Öffnungsgnubbel. Klar ist, ein solches Messer darf in D nicht geführt wrden und muss beim Transport sicher weggeschlossen, also in einem verschlossenem Koffer o.ä. im Kofferraum verbleiben. Wie ist es mit der EInfuhr? Erfahrungen? Werden die Sachen beim Zoll schon herausgezogen?
Ist der Besitz zulässig?
Vielen Dank und beste Grüße
Ralf