Tja der Serverfehler hat wohl meine Posts zu diesem Thema gefressen also Nochmal (verkürzt).
ZU ALLER ERST: Ich bin kein Anwalt oder Richter noch habe ich in diesem Bereich studiert. Aus diesem Grund lege ich die Gründe für meine Behauptungen dar und bitte um Aufklärung falls mir ein Fehler unterlaufen ist.
Ich würde mich auf den §1 Absatz 2 b) des deutschen Waffengesetzes berufen:
Zitat:
„Waffen sind tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
Eine Machete ist:
1. ein Tragbarer Gegenstand
2. aufgrund ihrer Beschaffenheit, … , dazu geeignet die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
3. nicht dazu bestimmt als Waffe eingesetzt zu werden -> WAS ABER EGAL IST!!!
Der letzt Teil des Textes ist mit einem logischen UND an den Rest geknüpft -> beide Bedingung müssen erfüllt sein damit die Machete eine Waffe ist! Damit ein Gegenstand als Waffe eingestuft wird muss der im Waffengesetzt benannt werden!
Die Frage ist also: Ist die Machete im Waffengesetzt genannt? Eine kurze Suche in der PDF von hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf ergab: NEIN die Machete ist nicht genannt.
Allerdings ist nach dieser Situation jedes Messer eine Waffe, da Messer genannt werden und man mit Messern Menschen verletzen kann und sie tragbar sind, …
Nun zum Thema ist eine Machete ein Messer? Nach Auffassung von hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Machete eindeutig JA. Nach Auffassung von „Der Brockhaus in 15 Bänden“ eindeutig JA.
Somit sehe ich die Frage als geklärt an: Eine Machete ist ein Messer. §1 Absatz 2 b) wird für Messer erfüllt. Daher ist eine Machete auch eine Waffe (wer die Eignung als Waffe anzweifelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Völkermord_an_den_Tutsi)
Da die Machete ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm ist gilt für sie der 42a – also das Trageverbot.