Fällt eine Machete in das WaffG -> Führen b. Waldwanderungen/Unterholzfreischlag

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Ich versteh nicht wieso hier so rumgeeiert wird?
Macheten, Sensen, Heckenscheren ... Mistgabeln usw sind keine Waffen und keine Messer.

Selbstverständlich greift hier der §42 überhaupt nicht!

Also können solche Werkzeuge auch nicht "geführt" werden, denn "Führen" ist im WaffG geregelt ( das hier nicht gilt, sonst würde ich auch meine Schuhe "Führen" ).

Ich brauche also auch weder im Wald noch beim Einkaufsbummel in der Innenstadt eine Begründung um eine Mistgebel, Machete, Pflasterstein usw usw mitzunehmen.


So, das war meine Meinung, jetzt findet mal einen Polizisten o.Ä. der das auch so sieht :mad:
 
Tja der Serverfehler hat wohl meine Posts zu diesem Thema gefressen also Nochmal (verkürzt).

ZU ALLER ERST: Ich bin kein Anwalt oder Richter noch habe ich in diesem Bereich studiert. Aus diesem Grund lege ich die Gründe für meine Behauptungen dar und bitte um Aufklärung falls mir ein Fehler unterlaufen ist.
Ich würde mich auf den §1 Absatz 2 b) des deutschen Waffengesetzes berufen:

Zitat:
„Waffen sind tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
Eine Machete ist:

1. ein Tragbarer Gegenstand
2. aufgrund ihrer Beschaffenheit, … , dazu geeignet die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
3. nicht dazu bestimmt als Waffe eingesetzt zu werden -> WAS ABER EGAL IST!!!

Der letzt Teil des Textes ist mit einem logischen UND an den Rest geknüpft -> beide Bedingung müssen erfüllt sein damit die Machete eine Waffe ist! Damit ein Gegenstand als Waffe eingestuft wird muss der im Waffengesetzt benannt werden!

Die Frage ist also: Ist die Machete im Waffengesetzt genannt? Eine kurze Suche in der PDF von hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf ergab: NEIN die Machete ist nicht genannt.
Allerdings ist nach dieser Situation jedes Messer eine Waffe, da Messer genannt werden und man mit Messern Menschen verletzen kann und sie tragbar sind, …
Nun zum Thema ist eine Machete ein Messer? Nach Auffassung von hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Machete eindeutig JA. Nach Auffassung von „Der Brockhaus in 15 Bänden“ eindeutig JA.
Somit sehe ich die Frage als geklärt an: Eine Machete ist ein Messer. §1 Absatz 2 b) wird für Messer erfüllt. Daher ist eine Machete auch eine Waffe (wer die Eignung als Waffe anzweifelt: http://de.wikipedia.org/wiki/Völkermord_an_den_Tutsi)

Da die Machete ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm ist gilt für sie der 42a – also das Trageverbot.
 
Ich weiß das das im WaffG etwas beknackt formuliert ist. Nur Gesetze sind nicht in Deutsch geschrieben, sondern in einer Fachsprache. Ergo können wir Laien das gar nicht richtig lesen, sondern brauchen die Fachkenntnisse der Juristen. Wir kennen nämlich nicht die festen Bedeutungen der diversen Formulierungen.

Allerdings ist nach dieser Situation jedes Messer eine Waffe, da Messer genannt werden und man mit Messern Menschen verletzen kann und sie tragbar sind, …
Nein, genau das ist es nicht. Auch nach WaffG ist nicht jedes Messer eine Waffe. Diese falsche Aussage ist lediglich das, was der dumme Volksmund gebetsmühlenartig wiederholt. Doch davon wird sie auch nicht wahrer.

Nach deiner These müsste alles, was keine Wattebäusche sind, unter Waffen fallen. Alles was scharfkantig genug, schwer genug oder zum Zuhalten von Mund und Nase geeignet ist kann als Waffe verwendet werden. Doch damit ist es immer noch keine Waffe nach WaffG, sondern lediglich im Falle einer solchen Verwendung eine Tatwaffe im Sinne des StGB. Das ist ein wichtiger Unterschied!

Nur bestimmte Messerbauformen sind Waffen per WaffG. Und das definiert sich nicht daraus das sie eine scharfe Klinge haben, sondern das sie explizit dafür gedacht sind als Waffe verwendet zu werden, z.B. Dolche, Baionette, Schwerter.

Oder mas meinst du zu Äxten und Hämmern? In jeder historischen Waffenausstellung kannst du Streitäxte und Streithämmer besichtigen. (Und die Abarten Streitkolben, Morgenstern, Helebarde.) Das sind definitv Kriegswaffen. Werden dadurch dann alle anderen Äxte und Hämmer automatisch auch Waffen? Nein? Warum gehst du dann aber bei Messern genau den Weg?

Und nein, das Führungsverbot im WaffG für Einhandmesser und Feststehende Messer >12 cm macht aus diesen ebenfalls keine Waffe. Es steht dort lediglich, das diese, obwohl sie keine Waffen sind, trotzdem nicht geführt werden dürfen. Weil die Aktionismuspolitik und die Sheeple das so wollen.

Gruß, Bernhard


P.S.
Wenn überhaupt, dann kannst du eine Machete am ehesten mit einem Schwert vergleichen. Nicht wenn es darum geht das man sie dort dabei hat, wo man sie bestimmungsgemäß benutzen will. Aber es könnte passen wenn man sie einfach nur so in der Stadt rumschleppen wollen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die Machete ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm ist gilt für sie der 42a – also das Trageverbot.
Das sehe ich genauso: Ein Messer ist (genau wie z. B. ein Dolch) eine bestimmte Messer-Art und fällt damit unter die Definition "feststehendes Messer". Da die Klingenlänge bei Macheten über 12cm liegen dürfte, fällt sie unter das Führungsverbot.

Da man eine Machete aber nicht als EDC mitschleppt, sondern i.d.R. etwas bestimmtes damit vor hat, sollte doch ein "berechtigtes Interesse" zum Führen vorliegen. Fraglich ist nur, ob der "Weg" zu diesem berechtigten Interesse ebenfalls dadurch gedeckt ist, oder ob man die Machete (z. B. bis zum Wald) in einem verschlossenen Behältnis transportieren muss :confused:

Bei der Waffeneigenschaft kann ich deine Auffassung nicht teilen, da bei einer Machete eindeutig die Werkzeugeigenschaft überwiegt. Wenn nur die Geeignetheit relevant ist, müssten die meisten Werkzeuge (z. B. eine Axt) als Waffen eingestuft werden.
 
Ein Messer ist (...) eine bestimmte Messer-Art und fällt damit unter die Definition "feststehendes Messer". ....

Aha:D

Wenn er nun aber so ein Klappmachete , wie sie mal von Camillus hergestellt wurde, mitnimmt, - die öffnet man mit beiden Händen... dann gibt es überhaupt keine Probleme...:irre:

Ihr daddelt hier wieder alle fröhlich im Kreis.

Das eine Machete ein großes Messer sei, ist eine Behauptung.. nicht mehr und nicht weniger.
Macheten werden im WaffG nicht ausdrücklich erwähnt.
Also fällt eine Machete, die vornehmlich zur Zuckerrohrernte gemacht wurde nicht unter das WaffG und dürfte keine Probleme beim Führen im Wald verursachen......

Es sei denn, du trägst ein Lederjacke auf der hinten "Hells Angels" steht (den armen Motorradbegeisterten werden ihre Macheten regelmäßig abgenommen, warum bloß:confused:), oder du hast so eine Eishockeymaske auf, oder, oder , oder.

Sorry, aber wenn einer mit ner laufenden Kettensäge durch die Fußgängerzone stapft oder mit ner Machete am Gürtel mal eben schnell zum Aldi reinhuscht.... ich finde da die Frage, ob das erlaubt ist, eigentlich ziemlich albern.
 
Das eine Machete ein großes Messer sei, ist eine Behauptung.. nicht mehr und nicht weniger.
Warum sollte eine Machete denn kein großes Messer sein? Welche konkreten Merkmale unterscheiden denn eine Machete von einem Messer? Ist der Übergang nicht eher "fließend"? Wie würdest du denn z. B. das Hibben IV (Film-Messer aus Rambo IV) einstufen? Machete oder Messer? Oder doch beides?

Sorry, aber wenn einer mit ner laufenden Kettensäge durch die Fußgängerzone stapft oder mit ner Machete am Gürtel mal eben schnell zum Aldi reinhuscht.... ich finde da die Frage, ob das erlaubt ist, eigentlich ziemlich albern.

Wer hat denn davon geredet? Die Frage, ob der "Weg" zu einem "berechtigten Interesse" ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt, ist nicht albern, sondern durchaus berechtigt!

Falls nicht, müsste ja z. B. die Familie, die mit dem Fahrrad auf dem Weg zum Picknick ist, trotz vorliegendem sozialadäquaten Tragegrund "Picknick" das große Küchenmesser im verschlossenen Behältnis transportieren, wodurch meiner Meinung nach die gewollte Ausnahme vom Führungsverbot ad absurdum geführt würde!

Falls doch, dürfte auch der Outdoor-Fan sein großes Messer (oder eben seine Machete) ohne verschlossenes Behältnis von der Wohnung zum Wald transportieren (ohne dabei einen Abstecher zum Aldi zu machen)..
 
Falls, wenn, vielleicht, eventuell, vermutlich...

Bin ja durchaus diskussionsfreudig, aber dieses Rumgeeier bringt uns in der Praxis nunmal keinen Millimeter weiter.
Knalls der lokalen Obrigkeit mal auf den Tisch und frag, wie die den Fall sehen (auch wenns vermutlich noch mehr Verwirrung stiften wird).
 
Warum sollte eine Machete denn kein großes Messer sein? Welche konkreten Merkmale unterscheiden denn eine Machete von einem Messer?
:D

Du willst es einfach nicht begreifen.

Der Unterschied ist der, dass das eine ne Machete und das andere eben ein Messer ist.
Oder ist ein Schraubendreher weil er nen Griff und ne Klinge hat auch ein Messer.
Oder eine Sense.... (Au Backe, - da steht der Griff sogar im Rechten Winkel zur Klinge)
Oder ein Spachtel. Hat auch ne Klinge und nen Griff....


Wer hat denn davon geredet? Die Frage, ob der "Weg" zu einem "berechtigten Interesse" ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt, ist nicht albern, sondern durchaus berechtigt!...

Doch, - es ist albern. Und zwar doppelt albern.

Albern, - weil es keine verbindliche Antwort auf diese Frage gibt, selbst wenn es sich um ein im WaffG genanntes Messer handelt was da geführt werden soll, - und das weißt du :rolleyes:

Und doppelt albern, weil es hier um eine Machete geht, der du die Messereigenschaften aufgrund eines Wikipedia-artikels anhängst.
 
Der Unterschied ist der, dass das eine ne Machete und das andere eben ein Messer ist.
Also ich kann keinen großen Unterschied zwischen diversen "Hau- und Hack-Messern" und eben den als "Machete" angepriesenen Werkzeugen erkennen. Kannst du denn deine Aussage belegen, dass eine Machete kein Messer ist, oder ist das auch nur eine Behauptung?


Albern, - weil es keine verbindliche Antwort auf diese Frage gibt
Dann sind aber viele Fragen in diesem Forum "albern"...

Und doppelt albern, weil es hier um eine Machete geht, der du die Messereigenschaften aufgrund eines Wikipedia-artikels anhängst.

Den Wikipedia-Artikel hab ich weder zitiert noch mich darauf berufen. Für mich ist es selbstverständlich, dass eine Machete (genau wie die vielen anderen Unterarten, z. B. Dolche) auch zu den Messern zählt - aber ich lasse mich natürlich gerne durch schlagkräftige Argumente vom Gegenteil überzeugen
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Wikipedia-Artikel hab ich weder zitiert noch mich darauf berufen. Für mich ist es selbstverständlich, dass eine Machete (genau wie die vielen anderen Unterarten, z. B. Dolche) auch zu den Messern zählt - aber ich lasse mich natürlich gerne durch schlagkräftige Argumente vom Gegenteil überzeugen
Nach Deiner vorgehensweise bei der Subsummtion einer Machete unter Messer wären Schwerter, Säbel, Rapiere und manche Degen alle auch Messer. Dieses Vorgehen findet sich in den Bescheiden des BKA (von denen afaik bis dato kein Verwaltungsgericht abgewichen ist!) aber grade nicht, sondern dort wird der Begriff des Messers immer wieder explizit eng ausgelegt, es müssen offenbar die "Messereigenschaften" deutlich überwiegen und das tun sie bei einer Machete eher nicht, im Ggs. zu z.B. vielen Kukris.

Falls nicht, müsste ja z. B. die Familie, die mit dem Fahrrad auf dem Weg zum Picknick ist, trotz vorliegendem sozialadäquaten Tragegrund "Picknick" das große Küchenmesser im verschlossenen Behältnis transportieren, wodurch meiner Meinung nach die gewollte Ausnahme vom Führungsverbot ad absurdum geführt würde!
Den Unterlagen des Bundestages bei Beratung und Beschluß dieser Regelung ist imo nicht präzises zu entnehmen, ob diese Ausnahme so gewollt ist oder nicht. Wenn ein Hoheitsträger diese Regelung also in dieser bösest möglichen Variante auslegt, handelt er nicht offensichtlich rechtswidrig und möglicherweise gibt es Richter, die das auch so sehen.
 
Nach Deiner vorgehensweise bei der Subsummtion einer Machete unter Messer wären Schwerter, Säbel, Rapiere und manche Degen alle auch Messer.

Naja.... also diese Gegenstände unterscheiden sich doch - im Gegensatz zu einer Machete - recht deutlich von einem Messer.


es müssen offenbar die "Messereigenschaften" deutlich überwiegen und das tun sie bei einer Machete eher nicht, im Ggs. zu z.B. vielen Kukris.
Wie werden denn diese Messereigenschaften präzisiert? Was unterscheidet ein großes "Haumesser" oder ein Kukri von einer Machete? Wie stufst du das Hibben IV ein?


Den Unterlagen des Bundestages bei Beratung und Beschluß dieser Regelung ist imo nicht präzises zu entnehmen, ob diese Ausnahme so gewollt ist oder nicht. Wenn ein Hoheitsträger diese Regelung also in dieser bösest möglichen Variante auslegt, handelt er nicht offensichtlich rechtswidrig und möglicherweise gibt es Richter, die das auch so sehen.
Da noch kein Urteil gibt, können wir - was ja immer wieder gesagt wird - nur vermuten und die Polizisten können das Gesetz so streng auslegen, wie sie wollen. Aber wenn man trotz "berechtigtem Interesse" sein Messer bis zur Benutzung nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren darf, welchen Sinn macht dann die Ausnahmeregelung des extra im Gesetz aufgenommenen "allgemein anerkannten Zwecks"?

Nehmen wir z. B. mal an, dass das Zerkleinern von Altpapier einen "allgemein anerkannten Zweck" darstellt. Dann hätte der Bürger, der sein Altpapier zum Container bringt ein "berechtigtes Interesse" zum Führen eines Einhandmessers. Er dürfte aber - wenn der Weg nicht zu den Ausnahmetatbeständen zählt - sein Einhandmesser erst am Container aus dem verschlossenen Behältnis entnehmen, das Papier / die Kartons zerkleinern und müsste das Messer vor dem Rückweg wieder verschließen. Wo ist da der Vorteil für den "braven Bürger", der angeblich durch die Gesetzesverschärfung nicht beeinträchtigt werden und auch Einhandmesser weiterhin "sozialadäquat" nutzen können sollte? Welchen Tragegrund gibt es dann überhaupt, um ein Einhandmesser in der Hosentasche zu führen?
 
Nehmen wir z. B. mal an, dass das Zerkleinern von Altpapier einen "allgemein anerkannten Zweck" darstellt.

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Welchen Tragegrund gibt es dann überhaupt, um ein Einhandmesser in der Hosentasche zu führen?




Bitte bleib beim Thema Machete -> Waffengesetz -> Waldwanderung.
 
Manchen Leuten ist offenbar fad - streiken gerade die Friseure?

Hier ist zu. Wer was sachliches zum Thema beitragen kann, darf sich gerne bei mir oder den Moderatoren melden, dann kann man den thread wieder öffenen.

Pitter
 
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