Folgende Frage zum Waffenrecht:
Ist ein Fahrtenmesser mit nachträglich vom Besitzer beidseitig angeschliffener Klinge ein verbotener Gegenstand?
Ja oder nein? Begründung?
Die entsprechenden Stellen im WaffG und auf der IMSW-Homepage kenne ich; die braucht ihr nicht zu zitieren.
Ich möchte erstmal Eure Einschätzung dazu lesen, ohne euch weiter zu beeinflussen.
Bevor hier ein Mod zumacht: gebt mir bitte Gelegenheit für ein zweites Posting, ich werde dann aufklären woher die Fragestellung kommt.
P.S.:
Ich besitze kein solches Messer und habe es auch nicht vor.
Ist ein Fahrtenmesser mit nachträglich vom Besitzer beidseitig angeschliffener Klinge ein verbotener Gegenstand?
Ja oder nein? Begründung?
Die entsprechenden Stellen im WaffG und auf der IMSW-Homepage kenne ich; die braucht ihr nicht zu zitieren.
Ich möchte erstmal Eure Einschätzung dazu lesen, ohne euch weiter zu beeinflussen.
Bevor hier ein Mod zumacht: gebt mir bitte Gelegenheit für ein zweites Posting, ich werde dann aufklären woher die Fragestellung kommt.
P.S.:
Ich besitze kein solches Messer und habe es auch nicht vor.