Fahrtenmesser? -> theoretische Frage für Jurastudium

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich kenne das Fahrtenmesser aus meinem Pfadfinderhandbuch als Takelmesser. Als solches ist es den Anfangs genannten sehr ähnlich, wenn auch besser gemacht. Die Klinge ist so, wie von cut beschrieben. Bei www.kabelgatt.org ist ein Bild zu sehen, aber dort unter dem Wort "Matrosenmesser"

Eine googlesuche ergab, dass der Begriff "Fahrtenmesser" als Schlagwort für allen möglichen Krempel verwendet wird, nur damit die Leut auf die Seite stoßen. Ich selbst verwende den Begriff nur für diesen Stil von Messern, zu dem auch die genannten Pfadfindermesser gehören. Mein erstes Messer, mit 7, war ein solches. Die Dinger sind so alt, das ist für mich einfach durch die Tradition besetzt. So, wie ein Nicker eben ein Nicker ist.
 
luftauge schrieb:
@Beelze:
Das erste Gesetz,
was hier in Frage kommt, ist aber das StGB, und darauf bezog ich die Spitzfindigkeit, wegen der Tatbestandsmerkmale, und qualifizierten Tatbestandsmerkmale.
Dort wird erstmal nichts von Waffen gesagt, und darauf bezog sich auch die Ausgangsfrage nicht.

Gruß Andreas

Für mich war das die Ausgangsfrage:

Zitat von Frage:
"Nun stellt sich mir hier die Frage, was genau ein Fahrtenmesser ist? Und welcher eigentlichen Zweckerfüllung dieses Messer dient?"


MFG
Advocatus Diaboli :teuflisch *ggg*
 
Zuletzt bearbeitet:
Cut hat die eindeutigste, und nachvollziehbarste Antwort mit belegten Quellen gegeben, dem ist wohl nichts hinzuzufügen, ausser dem Schlüssel.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück