falcon stiletto

leeroygreen

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hallo miteinander.
ich habe da eine frage deren antwort ich nicht mit sicherheit "ergooglen" konnte.
es geht um folgendes, ich habe vor mir ein stiletto von falcon zu kaufen http://www.google.de/search?q=falcon+stiletto&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.49478099,d.Yms,pv.xjs.s.en_US.c75bKy5EQ0A.O&biw=1443&bih=839&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=PeLrUYfbCsnlswbil4HoAg#um=1&hl=de&tbm=isch&sa=1&q=falcon+stiletto+5+7%2F8&oq=falcon+stiletto+5+7%2F8&gs_l=img.3...33012.37855.0.38265.10.8.2.0.0.0.77.538.8.8.0....0...1c.1.21.img.i8fFnTcV4zI&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.49478099,d.Yms&fp=354fa915e4314003&biw=1443&bih=839(kein springmesser)
das ja eindeutig ein zweihandmesser ist, nun war ich der meinung das das mitführen von zweihandmessern mit feststellbarere klinge im allgemeinen erlaubt sei, unabhängig davon welche klingenlänge das messer hat. (bei dem falcon stiletto knappe 15cm), ein bekannter von mir meinte aber das er vor kurzem in einem fachgeschäft von einem "kompetenten" verkäufer beraten wurde, der ihm gesagt hat das auch zweihand messer eine klingenlänge von nicht mehr als 12cm aufweisen dürfen wenn diese feststellbar ist. soll heissen mein bekannter sagte ich darf besagtes messer nicht mitführen.
die meisten beiträge zur gesetzeslage die ich gefunden habe beziehen sich auf die änderungen vom 1. april 2008, nach denen ich das messer problemlos mitführen dürfte, deshlab nun meine frage:

darf ich ein falcon stiletto messer das zweihändig zu öffnen ist und eine feststellbare 15cm. lange klinge hat mitführen oder nicht? (öffentliche veranstaltungen lass ich mal aussen vor).
bevor ich es vergesse, wie verhält es sich mit der fehlschärfe? problematisch, irrelevant oder nicht eindeutig ?

vielen dank im voraus.
 
Also wenn Du eine Frage zu Gesetzen hast müsstest Du wohl noch spezifizieren in welchem land Du Dich befindest.
 
  1. Die 12cm-Grenze ist nur für feststehende Messer relevant, nicht für feststellbare
  2. Wenn die Klingenlänge relevant ist (Fixed, Springer,?), bezieht sie sich auf den "aus dem Griff herausragenden Teil" des Messer -> Das Ricasso zählt dazu
 
  1. Die 12cm-Grenze ist nur für feststehende Messer relevant, nicht für feststellbare
  2. Wenn die Klingenlänge relevant ist (Fixed, Springer,?), bezieht sie sich auf den "aus dem Griff herausragenden Teil" des Messer -> Das Ricasso zählt dazu

dem entnehme ich das ich das oben gezeigt messer mitführen darf ohne probleme mit dem gesetz zu erwarten.
vielen dank dafür. :)

ps:ich konnte leider auch weiterhin keine informationen zur fehlschärfe finden. hat jemand eventuell informationen oder erfahrung wie es sich damit verhält?
ich möchte natürlich nicht plötzlich wegen mitführens eines dolches belangt werden ^^

vielen dank.
 
dem entnehme ich das ich das oben gezeigt messer mitführen darf ohne probleme mit dem gesetz zu erwarten.
Kann man so leider nicht stehen lassen. Das Messer ist legal zu führen, ja. Aber dazu muss ein kontrollierender Beamter auch "das Gesetz" kennen, was im Falle ein §42a nicht immer vorausgesetzt werden kann. Im Zweifel werden die Beamten das Messer eher einziehen als ein Vic. Dann hast Du zwar keine (legalen) Probleme, aber Scherereien. D.h., wenn Du so ein Messer auf einer Demo o.ä. trägst, hast Du auch legale Probleme.

Trägst Du Hoodies? :teuflisch

Ist nicht ok, aber Realität. Wollte es nur mal gesagt haben.
 
das Messer eher einziehen als ein Vic. [...]
D.h., wenn Du so ein Messer auf einer Demo o.ä. trägst, hast Du auch legale Probleme

Nur der Vollständigkeit halber möchte ich noch hinzufügen, daß ein Messer -egal welcher Art- auf einer Demo grundsätzlich zu Scherereien führt, wenn es bei einem gefunden wird.
Nicht, daß jemand sonst noch glaubt, er wäre dort mit einem Vic auf der sicheren Seite...
 
Kann man so leider nicht stehen lassen. Das Messer ist legal zu führen, ja.
Wobei bei einem solchen Zweihand-Stiletto mit dolchartiger Spitze auch noch geprüft werden müsste, ob evtl. eine Hieb- und Stoßwaffe vorliegt.
Dann würde das Messer unabhängig von der Klingenlänge bei Fixed bzw. der Öffnungsmöglichkeit bei Foldern trotzdem unter § 42a WaffG fallen - auch abseits von Demos o.ä.
 
nun bin ich noch unsicherer als zuvor ^^
es scheint als wäre dies eine der fragen die nichteinmal das riesige internet beantworten kann xD

danke nochmal an alle.
 
Tja, das Internet kann auch nur auf Gesetze zurückgreifen und die sind, insbesondere beim WaffG, manchmal etwas schwammig formuliert.

Wenn ich ein Polizist wäre, würde ichs erstmal einziehen, ein Stiletto ist für mich kein Werkzeug sondern ähnelt eher einem Dolch.
Wir wohl auf der Straße auch so sein das dir das Messer eher abgenommen wird als ein SAK mit einhändig feststellbarer Klinge..
 
nun bin ich noch unsicherer als zuvor ^^
es scheint als wäre dies eine der fragen die nichteinmal das riesige internet beantworten kann...

Etwas Lesestoff gefällig?


Und jetzt such Dir mal eine Definition von 'Stilett' heraus. Die meisten beginnen mit "Ein Stilett ist eine Stichwaffe ..."

Du kannst natürlich versuchen zu erklären, warum das Falcon Stiletto keine Stichwaffe ist. Und überhaupt: Da Gesetz spricht nur von Stoßwaffen, nicht von Stichwaffen ... :irre:
Das Abschätzen der Erfolgsaussichten überlasse ich Dir.

Die Fühungsbeschränkung (§42a Absatz 2 u. 3 WaffG) ergibt sich lediglich nicht aus der Klingenlänge, die ist wie oben erwähnt in diesem Zusammenhang ohne Relevanz; ansonsten war der Tipp Deines Verkäufers gar nicht schlecht.
 
Wenn es darum geht Ärger zu vermeiden würde ich (außerhalb der Wohnung) von so einem Teil generell die Finger lassen, egal wie legal das konkrette Modell sein sollte. Bei Stilett hatt doch jeder die Bilder aus einschlägigen Filmen im Kopf. Also wird das erst mal als ganz böse einsortiert.
 
Bei Stilett hatt doch jeder die Bilder aus einschlägigen Filmen im Kopf. Also wird das erst mal als ganz böse einsortiert.

Wenn man danach geht, dann dürfte man überhaupt keinen scharfen Gegenstand dabei haben. Aber selbst das ist keine Garantie, vor Ärger gefeit zu sein.
Ich hab zwar immer ein SAK in der Hosentasche, meist noch ein Zweihandmesser im Gürteletui und ein DoukDouk (manchmal auch ein Laguiole) in der Jackentasche, aber deswegen kontrolliert, durchsucht oder angesprochen wurde ich noch nie.

Gruß
Gerhard
 
hallo, mein messer ist gestern angekommen und ich weiss zwar nicht wie aussagekräftig es ist, aber es wurde vom zoll kontrolliert (usa nach deutschland) und ohne beanstandung weitergeleitet. (also kann man kombinieren das es nicht als waffe "deklariert ist (?) ).
die falsche schneide ist auch so dick das man selbst wenn man grosszügig ist kaum von einem doppelseitigem "schliff" reden kann.


mag vielleicht niemanden interessieren aber ich dachte da sich ein paar leute die zeit nahmen mir zu antworten nehme ich mir mal die zeit nochmal "bescheid" zu geben :)

besten dank nochmal an alle.
 
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