leeroygreen
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hallo miteinander.
ich habe da eine frage deren antwort ich nicht mit sicherheit "ergooglen" konnte.
es geht um folgendes, ich habe vor mir ein stiletto von falcon zu kaufen http://www.google.de/search?q=falcon+stiletto&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.49478099,d.Yms,pv.xjs.s.en_US.c75bKy5EQ0A.O&biw=1443&bih=839&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=PeLrUYfbCsnlswbil4HoAg#um=1&hl=de&tbm=isch&sa=1&q=falcon+stiletto+5+7%2F8&oq=falcon+stiletto+5+7%2F8&gs_l=img.3...33012.37855.0.38265.10.8.2.0.0.0.77.538.8.8.0....0...1c.1.21.img.i8fFnTcV4zI&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.49478099,d.Yms&fp=354fa915e4314003&biw=1443&bih=839(kein springmesser)
das ja eindeutig ein zweihandmesser ist, nun war ich der meinung das das mitführen von zweihandmessern mit feststellbarere klinge im allgemeinen erlaubt sei, unabhängig davon welche klingenlänge das messer hat. (bei dem falcon stiletto knappe 15cm), ein bekannter von mir meinte aber das er vor kurzem in einem fachgeschäft von einem "kompetenten" verkäufer beraten wurde, der ihm gesagt hat das auch zweihand messer eine klingenlänge von nicht mehr als 12cm aufweisen dürfen wenn diese feststellbar ist. soll heissen mein bekannter sagte ich darf besagtes messer nicht mitführen.
die meisten beiträge zur gesetzeslage die ich gefunden habe beziehen sich auf die änderungen vom 1. april 2008, nach denen ich das messer problemlos mitführen dürfte, deshlab nun meine frage:
darf ich ein falcon stiletto messer das zweihändig zu öffnen ist und eine feststellbare 15cm. lange klinge hat mitführen oder nicht? (öffentliche veranstaltungen lass ich mal aussen vor).
bevor ich es vergesse, wie verhält es sich mit der fehlschärfe? problematisch, irrelevant oder nicht eindeutig ?
vielen dank im voraus.
ich habe da eine frage deren antwort ich nicht mit sicherheit "ergooglen" konnte.
es geht um folgendes, ich habe vor mir ein stiletto von falcon zu kaufen http://www.google.de/search?q=falcon+stiletto&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.49478099,d.Yms,pv.xjs.s.en_US.c75bKy5EQ0A.O&biw=1443&bih=839&um=1&ie=UTF-8&hl=de&tbm=isch&source=og&sa=N&tab=wi&ei=PeLrUYfbCsnlswbil4HoAg#um=1&hl=de&tbm=isch&sa=1&q=falcon+stiletto+5+7%2F8&oq=falcon+stiletto+5+7%2F8&gs_l=img.3...33012.37855.0.38265.10.8.2.0.0.0.77.538.8.8.0....0...1c.1.21.img.i8fFnTcV4zI&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.49478099,d.Yms&fp=354fa915e4314003&biw=1443&bih=839(kein springmesser)
das ja eindeutig ein zweihandmesser ist, nun war ich der meinung das das mitführen von zweihandmessern mit feststellbarere klinge im allgemeinen erlaubt sei, unabhängig davon welche klingenlänge das messer hat. (bei dem falcon stiletto knappe 15cm), ein bekannter von mir meinte aber das er vor kurzem in einem fachgeschäft von einem "kompetenten" verkäufer beraten wurde, der ihm gesagt hat das auch zweihand messer eine klingenlänge von nicht mehr als 12cm aufweisen dürfen wenn diese feststellbar ist. soll heissen mein bekannter sagte ich darf besagtes messer nicht mitführen.
die meisten beiträge zur gesetzeslage die ich gefunden habe beziehen sich auf die änderungen vom 1. april 2008, nach denen ich das messer problemlos mitführen dürfte, deshlab nun meine frage:
darf ich ein falcon stiletto messer das zweihändig zu öffnen ist und eine feststellbare 15cm. lange klinge hat mitführen oder nicht? (öffentliche veranstaltungen lass ich mal aussen vor).
bevor ich es vergesse, wie verhält es sich mit der fehlschärfe? problematisch, irrelevant oder nicht eindeutig ?
vielen dank im voraus.