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Wenn ein Soldat das Fallmesser dienstlich ausgehändigt bekommt, dann darf/soll er das natürlich auch dienstlich nutzen.
Für einen Soldaten im Dienst gilt das WaffG nicht. Das hatten wir aber schon mehrmals.
Wenn der Soldat am Wochenende Ausgang hat und mit Kumpeln einen heben geht, dann sollte er das Kappmesser besser nicht mitnehmen. Gilt genauso auch für das MG, mit dem er sich die Woche über vergnügt hat.
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