Fallmesser/Kappmesser BW [dienstliche Nutzung?]

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Sierra

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Grüße!

Ich habe eine oft diskutierte Frage die aber dennoch nicht wirklich beantwortet wurde.

Und zwar dürfen Soldaten das BW Kappmesser besitzen bzw. im Dienst nutzen?

Hoffe jemand kann mir da auskunft geben.

MfG
Ille
 
AW: Fallmesser/Kappmesser BW

Moin.

:confused:
Was ist denn der Sinn dieser Frage?

Wenn ein Soldat das Fallmesser dienstlich ausgehändigt bekommt, dann darf/soll er das natürlich auch dienstlich nutzen.
Für einen Soldaten im Dienst gilt das WaffG nicht. Das hatten wir aber schon mehrmals.

Wenn der Soldat am Wochenende Ausgang hat und mit Kumpeln einen heben geht, dann sollte er das Kappmesser besser nicht mitnehmen. Gilt genauso auch für das MG, mit dem er sich die Woche über vergnügt hat.

chamenos
 
Grüße!

Was aber wenn er das Messer in einen Shop bestellt und es dann

im Dienst nutzt?

MfG
Ille
 
Frag Deine Vorgesetzten.
Es ist nicht Aufgabe eines solchen Forums, bei der Beschaffung verbotener Gegenstände zu helfen.

Willi
 
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