Faltblatt Kriminalmuseum Frankfurt

pitter

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Kann und will jemand Zeit investieren ;)

Ich bekam gerade eine mail. Das unten angehängte Faltblatt gibts im Frankfurter Kriminalmuseum.

Dort soll auch ein Plakat der GdP hängen, auf dem das Leatherman mit Einhandklinge als vom Führungsnsverbot betroffen, aufgelistet wird. Ist da jemand um die Ecke, kann das jemand verifizieren?

Wer schreibt das PP Südhessen mal an, und fragt nach, warum sie die Rechtslage nicht korrekt schildern? Aus dem hohlen Bauch:

Verbotene Waffen - Gürtelschnallenmesser. Gilt für das abgebildete Messer. Gilt aber nicht für alle Gürtelschnallenmesser. Die Waffeneigenschaft ist zwingend, ist das Messer keine Waffe, kann es auch ein Gürtelschnallenmesser sein.

Zu Achtung §42a: Auf den Ausnahmetatbestand wird nicht hingewiesen. Kochmesser aufzuführen ist geradezu absurd, da der Eindruck erweckt wird, man müsste etwas ein gekauftes Kochmesser in einem verschlossenen Behältnis nach Hause bringen. Anderer Ansicht der Wille des Gesetzgebers und das BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

"Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu.
Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür
beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten
Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von
Messern weiter möglich ist."

Wird natürlich verschwiegen.

Und, wenns verifiziert ist, auf das Thema Multititool könnte man auch nochmal eingehen, siehe die aktuelle Diskussion im Forum und die dort zitierte Aussage aus dem PP. Wenn nötig, frage ich auch nochmal beim BKA an.

Pitter
 

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Auch die Behauptung: Springmesser dürfen nur mit Knopfdruck ausgelöst werden ist Unsinn...

Claus.

(Wenn sich keiner findet, dann kann ich die gerne anschreiben; Das mit dem LM kann ich nicht verifizieren)
 
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