Gesetze muß man ja wörtlich nehmen und d.h. daß Jäger Faustmesser besitzen dürfen."Jäger und Angehörige pelz- und lederverarbeitender Berufe dürfen für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser erwerben und besitzen, die ansonsten verboten sind - § 40 Abs. 3."
Es wird meiner meinung nach der fehler gemacht daß man bestimmte Personengruppen Faustmesser erlaubt und nicht bestimmte Faustmessertypen.
Ein Jäger darf demnach ein Safe Keeper besitzen (es wird nich beschrieben was ein<für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser>ist)und Otto Normalverbraucher macht sich Strafbar wenn er zur Lederverarbeitung noch ein Faustmesser in der Schublade hat
Da ich schon einige Lederscheiden gemacht habe und auch noch machen werde,werde ich mal ein Gewerbe anmelden.
Dann gehöhre ich auch zu den Lederverarbeitende Berufe
