Fehler Website? Messer mit Deadbolt zum Teil "verbotener Gegenstand"?

MojoMC

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Hallo Böker,

auf eurer Website habt ihr unter anderem beim CRKT Inazuma No Ken, dem M16-03DB und beim M16-04DB die Warnung, die man als Besucher aus D sonst nur bei tatsächlich problematischen Messern (Balisong etc.) sieht:
Achtung!
Dieser Artikel ist ausschließlich für den Export in zugelassene Märkte bestimmt. Es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand gemäß deutschem Waffengesetz. Der Vertrieb in und die Einfuhr nach Deutschland sowie jeglicher Umgang mit diesem Produkt in Deutschland ist verboten. Die Abgabe erfolgt nur an berechtigte Personen, jede Bestellung wird manuell geprüft! Bestellungen aus nicht zugelassenen Märkten werden ohne Rückmeldung gelöscht. Aufgrund der besonderen Rechtslage müssen wir diesen Artikel getrennt von anderen Artikeln versenden, wodurch höhere Portokosten entstehen können.

Beim M16-02DB oder auch beim Clever Girl ist diese Warnung für mich nicht zu sehen.

Aber warum diese Warnung bei einigen Messern mit Deadbolt-Verschluss?
Die oben verlinkten Modelle sind alles federunterstützte Flipper, also keine Springmesser, sondern höchstens Assisted Opener (Klingenlänge egal bzgl. verbotener Gegenstand). Der Deadbolt macht es auch nicht zu einem Fallmesser, würde ich zumindest anhand des Videos vermuten. Die Beschreibung des Herstellers liefert mir auch keinen echten Anhaltspunkt, zumal ihr ja nicht einmal von einem Führungsverbot, sondern gleich von einem verbotenen Gegenstand sprecht.

Quid est hoc, Böker?
 
Das ist bezüglich der Klingenlänge bei (Springmessern+Flipper) da sind maximal 8,5 cm legitim.
 
Das ist bezüglich der Klingenlänge bei (Springmessern+Flipper) da sind maximal 8,5 cm legitim.

Flipper sind keine Springmesser. Die 85mm aus dem WaffG beziehen sich aber nur auf Springmesser.

Assisted Opener sind nach meinem bisherigen Kenntnisstand auch keine Springmesser. Gibts dazu was neues?

Das Deadbold - hab extra bei meinem Seismic nochmal nachgesehen, damit ich keinen Scheiss erzähle - ist kein Fallmesser. Wenn die Klinge im Rahmen ist, gibts da keinen Mechanismus, die sie hält. Iss halt wie ein Linerlock, Framelock usw. zu öffnen. Der Deabolt verriegelt nur aufgeklappt.

Mir gehts wie @MojoMC - sehe auch grad keinen Grund, warum das verbotene Gegegnstände sein sollen.

Pitter
 
Wichtiger Punkt aus dem Bescheid (aus 2016!):
Das nun zur Beurteilung vorliegende Messer „EF 104" der Firma Elite Force unterscheidet
sich technisch, da nach dem „Anschubsen" am Parierelement die Klinge vollständig und aus-
schließlich durch den Druck der vorgespannten Feder ausklappt. Ein beidhändiges Öffnen der
Klinge ist nicht möglich.
Das muss also eine spezielle Liner-Lock-Konstruktion sein und würde damit einem Springmesser entsprechen - und keinem Assisted Opener mehr.


Böker hat anscheinend tatsächlich alle Assisted Opener mit mehr als 8,5 cm Klingenlänge mit der Warnung versehen.

Hey Böker, dann könnt ihr euch die Kategorie Assisted Opener aber auch sparen, wenn es eurer Auffassung nach nur noch erlaubte und nicht-erlaubte Springmesser gibt, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtiger Punkt aus dem Bescheid (aus 2016!):
Das muss also eine spezielle Liner-Lock-Konstruktion sein.

Ich versteh (tm) das anders. Bei dem Elite Force Ding liegt die Klinge so weit im Griff, dass man die Klinge nicht anpacken und aus dem Griff heben kann. Man kann es nur über den Flipper(hebel) öffnen. Und weil die Feder ab sofort wirkt, ist das halt ein Automatikmesser. Kann man so sehen.

Pitter
 
Hier ist noch eine ganz gute Einordnung des Themas anlässlich der Einstufung des EF 104 zu finden: Assisted Opener
Naja, letztendlich auch nicht mehr als die Meinung eines juristischen Laien.
Kann man so sehen.
In seiner Komplexität ist das ganze eigentlich schon ein Thema für Politik & Recht, wenn man sich die Laune verderben will.

Aber @HeinrBoker, was sagt ihr denn zu eurer Website und den Warnungen dort?
Wird das Unterforum eigentlich noch aus Solingen betreut, seit Marc gewechselt ist?
 
Bei dem genanten Elite Force Assisted Opener war es weniger ausschlaggebend, daß man die Klinge nur per Flipper öffnen konnte, weil nichts davon sonst greifbar war. Viel wichtiger war der Umstand, daß man die Klinge eben (anders als bei allen anderen mir bekannten AOs) nicht manuell ein Stück öffnen konnte, weil die Feder sofort gegriffen hat, sobald die Klinge ein Stückchen bewegt wurde.

So gut wie jeden AO kann ich mit teilausgeklappter Klinge vor mir auf den Tisch legen (bevor eben die Feder den Totpunkt überwunden hat). Das war eben beim EF nicht möglich, womit nach Ansicht des BKA das ein Stück weit manuelle Öffnen vor dem Federeingriff entfiel.
 
Okay, jetzt ist mir eindeutig klar, warum das Elite Force problematisch ist.
Dann ist aber immer noch nicht die Ursprungsfrage geklärt. @HeinrBoker scheint das Böker-Forum im Stich gelassen zu haben.

Ich habe die Frage jetzt über das Kontaktformular "Beratung & Informationen" auf der Homepage gestellt und um Antwort hier gebeten, damit ich die Antwort nicht händisch hier einstellen muss.


Aber es ist schon etwas dreist, was sich Böker mit deren Kontaktformular leistet.
Einerseits wird ganz brav & pflichtbewusst auf die DSGVO hingewiesen, andererseits sind im Kontaktformular "Beratung & Informationen" völlig unnötigerweise Anrede, Name und postalische Adresse Pflichtfelder!
Datenminimierung? Thema verfehlt; setzen, sechs! Das Land lasse ich mir ja (Thema Balisong z.B.) noch als notwendiges Feld einreden, aber ausser einer Email-Adresse ist nichts notwendig für "Beratung & Informationen".
Bei Böker ist das Internet auch nach 10 Jahren immer noch ein bisschen Neuland, oder?
 
[...] Flipper sind keine Springmesser. Die 85mm aus dem WaffG beziehen sich aber nur auf Springmesser.

Assisted Opener sind nach meinem bisherigen Kenntnisstand auch keine Springmesser. Gibts dazu was neues?
Tja, Böker glaubt da anscheinend mehr zu wissen bzw. hat eine sehr "eigene", neue pauschale Interpretation:
"Federunterstützte Messer mit einer Klingenlänge von über 8,5cm sind in Deutschland verboten.
Aus diesem Grund wurden die Artikel 06CRM1603DB und 06CRM1604DB als in Deutschland verbotene Artikel eingestuft."

Ich weiss gar nicht, ob ich Lust habe, darauf zu antworten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, jetzt ist mir eindeutig klar, warum das Elite Force problematisch ist.
Dann ist aber immer noch nicht die Ursprungsfrage geklärt. @HeinrBoker scheint das Böker-Forum im Stich gelassen zu haben.

Ich habe die Frage jetzt über das Kontaktformular "Beratung & Informationen" auf der Homepage gestellt und um Antwort hier gebeten, damit ich die Antwort nicht händisch hier einstellen muss.


Aber es ist schon etwas dreist, was sich Böker mit deren Kontaktformular leistet.
Einerseits wird ganz brav & pflichtbewusst auf die DSGVO hingewiesen, andererseits sind im Kontaktformular "Beratung & Informationen" völlig unnötigerweise Anrede, Name und postalische Adresse Pflichtfelder!
Datenminimierung? Thema verfehlt; setzen, sechs! Das Land lasse ich mir ja (Thema Balisong z.B.) noch als notwendiges Feld einreden, aber ausser einer Email-Adresse ist nichts notwendig für "Beratung & Informationen".
Bei Böker ist das Internet auch nach 10 Jahren immer noch ein bisschen Neuland, oder?

Sorry, für die fehlende Rückmeldung. Der Thread ist tatsächlich etwas untergegangen.

In der Vergangenheit haben auch wir die Auffassung vertreten, dass Assisted Opener nicht der Springmesserdefinition des WaffG entsprechen und somit auch mit einer Klingenlänge >8,5 cm in Deutschland frei verkäuflich sind. Diese gelebte Praxis wurde u.a. durch den o.g. Feststellungsbescheid untermauert.

Entgegen dieser Auffassung kam es im vergangenen Jahr aufgrund eines anonymen Hinweisgebers zu einer Razzia bei einem alteingesessenen deutschen Händler. Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 cm wurden vor Ort beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Händler eröffnet. Im Rahmen des Prozesses wurden die konfiszierten Messer als Springmesser eingestuft.

Da der Handel mit (potentiell) verbotenen Gegenstände in Deutschland auch für uns mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen verbunden wäre, haben wir alle Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 im entsprechenden Lagerbereich für Produkte, die ausschließlich für den Export bestimmt sind (OTF's, Ballisongs, etc.), untergebracht und Vorkehrungen gegen den Verkauf in Deutschland getroffen bzw. die Klingenlängen der Standardsprodukte gekürzt. Dies ist als reine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, die jedoch in einer zunehmend restriktiven Anwendung geltenden Rechts nicht ganz unbegründet ist.

Viele Grüße
Thomas
 
Danke für die Antwort.

Entgegen dieser Auffassung kam es im vergangenen Jahr aufgrund eines anonymen Hinweisgebers zu einer Razzia bei einem alteingesessenen deutschen Händler. Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 cm wurden vor Ort beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Händler eröffnet. Im Rahmen des Prozesses wurden die konfiszierten Messer als Springmesser eingestuft.
DAS wirft bei mir einige Fragen auf.
Ging es da um "schwierige" Modelle, und viel wichtiger: Was bitte ist im Prozess denn alles schief gelaufen?
 
Ich habe die Liste der betroffenen Produkte gerade nicht griffbereit. Es handelte sich aber nicht primär um taktische Allblacks mit Daggerklinge o.ä. sondern auch um beliebte Rettungsmesser mit Assisted Opener und einer Klingenlänge knapp unter 9 cm. Hinsichtlich Öffnung (Thumb Stud, Flipper) und/oder Verwendungszweck wurde hier nicht differenziert.

Viele Grüße
Thomas
 
Entgegen dieser Auffassung kam es im vergangenen Jahr aufgrund eines anonymen Hinweisgebers zu einer Razzia bei einem alteingesessenen deutschen Händler. Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 cm wurden vor Ort beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Händler eröffnet. Im Rahmen des Prozesses wurden die konfiszierten Messer als Springmesser eingestuft.
Danke für diese immerhin einigen Aufschluss gebende Ausführungungen, die für mich die Reaktion bei Euch jetzt allzu verständlich erscheinen lässt. Daraufhin werfen sich für mich allerdings Fragen auf, vielleicht wisst Ihr da ja mehr drüber:
  • Läuft dieses Verfahren noch oder gibt es bereits ein rechtskräftiges(!) Urteil?
  • Falls ja, gibt es dazu ein Aktenzeichen?
  • Falls ja, wurde die Einstufung im Prozess von der Verteidigung irgendwie angezweifelt und gab es in der Beweisaufnahme dazu eventuell sogar Gutachten/Sachverständigenbefragungen?
Hinsichtlich Öffnung (Thumb Stud, Flipper) und/oder Verwendungszweck wurde hier nicht differenziert.
Das klingt für mich allerdings logisch, weil der Verwendungszweck mir ja qua legem irrelevant erscheint und mir ebenfalls alleine relevant erscheint, ob der Assist unter "Springmesser" subsummiert wird oder nicht ...
 
Sorry, für die fehlende Rückmeldung. Der Thread ist tatsächlich etwas untergegangen.

In der Vergangenheit haben auch wir die Auffassung vertreten, dass Assisted Opener nicht der Springmesserdefinition des WaffG entsprechen und somit auch mit einer Klingenlänge >8,5 cm in Deutschland frei verkäuflich sind. Diese gelebte Praxis wurde u.a. durch den o.g. Feststellungsbescheid untermauert.

Entgegen dieser Auffassung kam es im vergangenen Jahr aufgrund eines anonymen Hinweisgebers zu einer Razzia bei einem alteingesessenen deutschen Händler. Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 cm wurden vor Ort beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Händler eröffnet. Im Rahmen des Prozesses wurden die konfiszierten Messer als Springmesser eingestuft.

Da der Handel mit (potentiell) verbotenen Gegenstände in Deutschland auch für uns mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen verbunden wäre, haben wir alle Assisted Opener mit einer Klingenlänge >8,5 im entsprechenden Lagerbereich für Produkte, die ausschließlich für den Export bestimmt sind (OTF's, Ballisongs, etc.), untergebracht und Vorkehrungen gegen den Verkauf in Deutschland getroffen bzw. die Klingenlängen der Standardsprodukte gekürzt. Dies ist als reine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen, die jedoch in einer zunehmend restriktiven Anwendung geltenden Rechts nicht ganz unbegründet ist.

Viele Grüße
Thomas
Hier nochmal ein großes Danke an euch! Unabhängig ob Ihr als Händler eine Strafe dafür kassiert, hab ich bei euch (Böker) als Kunde auch das Gefühl, dass euch die Rechtssicherheit der Kunden am Herzen liegt.
Sowas sieht man bei anderen Händlern leider selten…
 
Beim Starfighter lag nach meinem Verständnis aber technisch sehr ähnliches vor wie beim Elite Force und deutlich anders als bei 2004er FB. Habe allerdings beide Dinger noch nie selber in der Hand gehabt.
 
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