Fehlschärfe Ja/Nein? [teilgeschliffener Rücken problematisch?]

AW: Fehlschärfe Ja/Nein?

Auch hallo und willkommen im Messerforum.
Da sich deine Frage auf die rechtliche Bewertung eines Messes bezieht, verschiebe ich das mal ins Politik- und Rechts-Unterforum.
Meine Vermutung: die Variante mit angeschliffener Spitze könnte ggf. Ärgernis erregen. Ich würde sicherheitshalber eine rein einschneidige Variante vorziehen.
Btw: kennst du die ähnlich gestalteten Grohmann-Messer? Da ist alles im grünen Bereich.
 
AW: Fehlschärfe Ja/Nein?

Ein Fehlschärfe ist ja eigentlich ein Designelement und eben nicht scharf geschliffen. Sollte das der Fall sein, gibt es keine Probleme.
 
AW: Fehlschärfe Ja/Nein?

Hallo,

das Grohmann Boat Knife hab ich. Das Yukon #1 scheint besser zu sein als das Grohmann #1.
Einfach nur "Design" ohne Funktion sagt mir irgendwie nicht so zu. Deshalb würde ich schon gerne das mit Schliff haben. Nur wenn die Polizei jetzt kommt und meinen Rucksack im Auto durchsucht (also nicht im Wald) könnten sie, so scheint es mir, es als Dolch oder sonst was auslegen. Naja, das mit beidseitigem Anschliff hab ich in der Gesetzgebung nicht richtig gefunden. Ich glaub ich bestell es mir einfach (will es unbedingt haben :) ).

Gruß
 
Ich glaube, ihr meint eine Rückenschneide oder Schor/Schörl oder ähnlich genannt.
Eine Fehlschärfe ist der Bereich zwischen Einsatz und Kropf/Parierstange/Knebel, mit meist rechteckigem Querschnitt.

Bitte benutzt die allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen, sonst schreibt Mensch schnell aneinander vorbei.
 
Ich glaube, ......................

Ich weiß, dass du da richtig glaubst;)

Ein Fehlschärfe ist ja eigentlich ein Designelement und eben nicht scharf geschliffen.

Und eine Falsche Schneide (s.o.) ist niemals nur ein Designelement, sondern hat natürlich auch die Funktion, die Spitze eines Messers "pieksiger" zu machen.

Das Yukon #1 scheint besser zu sein als das Grohmann #1.

Der Beetle scheint besser zu sein als der Käfer;)

Ich habe auch von dem Yukon geschwärmt.....bis ich mal eins in der Hand hatte.

Alle genialen Gedanken und all die Erfahrungen, die ins Grohmann eingeflossen sind, sind beim Yukon maximal übertrieben.
Das Messer "scheint" leider nur.

Einfach nur "Design" ohne Funktion sagt mir irgendwie nicht so zu.

s.o.

Deshalb würde ich schon gerne das mit Schliff haben.

Nu versuch mir/dir mal vernünftig zu erklären, welchen Sinn dieser Anschliff für irgendetwas macht.

so scheint es mir, es als Dolch
Sicherlich nicht;)

oder sonst was auslegen.
sehr viel wahrscheinlicher

Naja, das mit beidseitigem Anschliff hab ich in der Gesetzgebung nicht richtig gefunden.

Das wird daran liegen, dass das da auch nicht drinsteht...........:steirer:

Gruß
chamenos
 
Eine Schor habe ich auch an zwei Buttermessern. Soll auch was mit Dekoration zu tun haben.

Zu der Qualität des Messer, wie das Chamenos gerade gemacht hat, kann ich gar nichts sagen. Aber, dass eine ab der Spitze beidseitig scharf geschliffene Klinge, auch wenn der Schliff auf der einen Seite nicht ganz durchgeht, Dir als Waffe ausgelegt wird, da bin ich mir sehr sicher.

Ansonsten unterstütze ich die Korrektur der Begriffe, die hier unternommen wird. Die Begriffverwirrung hat sich ja schon im Böker - Katalog fortgesetzt.
 
Ich weiß, dass du da richtig glaubst;)


Und eine Falsche Schneide (s.o.) ist niemals nur ein Designelement, sondern hat natürlich auch die Funktion, die Spitze eines Messers "pieksiger" zu machen.

Das sehe ich auch so, wobie eine vermehrte "Pieksigkeit" ja durchaus noch Werkzeugcharakter haben kann. Ich kann mir aber i.d.R. nicht vorstellen, daß ein "schneidscharfer" Schliff am Klingenrücken oder an Teilen desselben die Werkzeugeigenschaften gegenüber einer Fehlschärfe verbessert. Von daher ist es sehr wahrscheinlich, das dieses als "Bestimmungseigenschaft" eingestuft würde, die eine Einstufung als (Hieb- und) Stichwaffe wahrscheinlich macht. Ich denke, bei "falschen" Schneiden wie z.B. den Bowieklingen von Buck 110 oder 119 dürfte der Schärfegrenzbereich für eine Nichtwaffeneigenschaft so ziemlich erreicht sein. Entscheidend wäre natürlich die Einschätzung durch das BKA, aber nach der Logik, die die bisher in den meisten ihrer Gutachten anwenden, würde ich so was in der Art erwarten.
 
Zurück