Feststehende Messer

fordfairlane

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ich habe als Neuling in Sachen Messern Fragen bezüglich dem Führen von feststehenden Messern:

1. die Klinge darf nicht länger sein als 12 cm. Ist hier der "scharfe" Teil gemeint oder das Mass von der Spitze bis zum Griff. (manche haben ja einen "fliessenden" Übergang von Klinge und Griff, z.B. Neckknives)
2. Kann man sich auf die Herstellerangaben zur Klingenlänge verlassen? Das Rampage hat ja laut Böker genau 12 cm, ich komme bei Messen auf weniger.
3. Kann mir jemand definitiv sagen, ob die folgenden feststehenden Messer in Deutschland geführt werden dürfen:
- Böker Rampage
- Colt MK-4 fixed (hat nach meiner Messung genau 12 cm)
- TOPS Wortac5
- Ka-Bar 1461 impact
- Gerber Sheridan

Merci für die Mühe,
Ford
 
Hallo Rock'n Roll Detective :hehe:

Zu Frage 1:
Es wird Spitze bis Griff gemessen. Bei Messern, bei denen die Griffschalen erst hinter irgendwelchen Fingermulden beginnen, ist mir keine verbindliche Definition bekannt. Ist eher eine rechtliche Grauzone.

Zu Frage 2:
Nein, du kannst dich nicht darauf verlassen. Toleranzen im Anschliff sind immer möglich.

Zu Frage 3:
Du darfst generell alle Messer führen. Die einen mit und die anderen ohne Sozial adäquaten Grund. :irre:

Gruss
Usagi Y.
 
ja der Rock`n Roll Detective ist wieder da, wenigstens einer, der Kult zu schätzen weiss und kennt. Merci für die Antwort noch.
Gibt es in der Schweiz eine Beschränkung der Klingenlänge beim Führen?
Da gibt es ja auch ein neues Waffenrecht, bei Messern kenne ich mich da nicht so aus, aber für verschiedene Schusswaffen braucht es ja neuerdings einen WES beim Kauf unter Privaten.
 
...
Gibt es in der Schweiz eine Beschränkung der Klingenlänge beim Führen?
Da gibt es ja auch ein neues Waffenrecht, ...

Seit Inkrafttreten des Schengener Abkommens gilt dieses hier: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medi..._306_d_Waffengesetz_Broschuere_interaktiv.pdf

Beschränkungen bei der Klingenlänge gibt es in der Schweiz nur bei den als Waffen definierten automatischen Messern (Erlaubt nur bis Gesamtlänge > 12cm, Klinge > 5cm) und bei Dolchen ( Erlaubt ab Klingenlänge < 30 cm).

Für das Schweizer Waffenrecht gibt es jedoch verschiedene eigene Threads. Bitte SuFu bemühen. ;)

Gruss
Usagi Y.
 
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