Also, ich weiß nicht so ganz ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal, und nimm Hilfe dankend in kauf 
Ich hab mich in ein Messer verliebt, es ist ein Feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 cm (Gesamtlänge des Messers 21,5cm), einseitig geschliffen. Ich habe auch schon viel gegoogelt, allerdings nur herausgefunden, das feststehende Messer mit einer klingenlänge von unter 12cm nicht verboten sind. Jetzt aber die Frage, darf ich es denn auch führen?
Und ich bin noch nicht 18, ich bin 16, darf ich es denn trotzdem führen, bzw besitzen, obwohl ich noch nicht Volljährig bin?
MfG

Ich hab mich in ein Messer verliebt, es ist ein Feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 cm (Gesamtlänge des Messers 21,5cm), einseitig geschliffen. Ich habe auch schon viel gegoogelt, allerdings nur herausgefunden, das feststehende Messer mit einer klingenlänge von unter 12cm nicht verboten sind. Jetzt aber die Frage, darf ich es denn auch führen?
Und ich bin noch nicht 18, ich bin 16, darf ich es denn trotzdem führen, bzw besitzen, obwohl ich noch nicht Volljährig bin?
MfG