Feststehendes Messer

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T-V-R

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Also, ich weiß nicht so ganz ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal, und nimm Hilfe dankend in kauf :hehe:
Ich hab mich in ein Messer verliebt, es ist ein Feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 cm (Gesamtlänge des Messers 21,5cm), einseitig geschliffen. Ich habe auch schon viel gegoogelt, allerdings nur herausgefunden, das feststehende Messer mit einer klingenlänge von unter 12cm nicht verboten sind. Jetzt aber die Frage, darf ich es denn auch führen?
Und ich bin noch nicht 18, ich bin 16, darf ich es denn trotzdem führen, bzw besitzen, obwohl ich noch nicht Volljährig bin?
MfG
 
Also bevor hier zu ist: Nutz bitte die Suchfunktion, sie liefert dir wissensreiche Lektüre für viele lange Nächte :hmpf:

Wenn dein Messer nicht als Waffe eingestuft ist, darfst du es führen :ahaa:

Ein Foto oder ein Link, auf dem man das Messer sehen kann, wäre sehr hilfreich :super:
 
Ja schuldigung, ich weiß das man normaler weise ersteinmal die Suchfunktion nutzen soll, aber ich weiß nicht ob es wirklich schon mal so eine frage gab wie meine, mir war ja auch das mit dem alter wichtig oder ich einfach nur zu doof bin vernünftig zu suchen...

Hier ist das Bild

Wie gesagt, die Klinge ist laut beschreibung 9,5 cm lang, das gesamte Messer 21,5cm. Und mir gehts halt hauptsächlich darum, ob ich es auch als Minderjähriger führen darf.
 
Da es einseitig geschliffen ist (?), sollte es im Normalfall als Werkzeug angesehen werden - damit kannst auch du es als 16-Jaehriger ohne Beschraenkungen fuehren.

Allerdings darfst du es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Schule tragen - aufgrund von Haus-/Schulordnung. Und selbst wenn das da vielleicht vergessen wurde, wuerde man es dir vermutlich im Nachhinein verbieten und vorsorglich abnehmen, sollte es mal irgendwo auffallen (geht bei feststehenden Sachen recht flott...).

s_f
 
Oh, ja stimmt, ups, das is ja oben auf beiden seiten geschliffen...so siehts zumindest auf dem bild aus...wie sehe es denn dann aus? und ich hätte da noch ein anderes messer, sieht ganz ähnlich aus finde ich, und fast vom griff her ein ticken schöner: HIER
Wie sehe es denn mit dem Messer aus, dürfte ich mir das mit meinen 16 Jahren kaufen und in der Öffentlichkeit führen? Zur Schule nun nicht grade, da man da gar nichts nach Schulordnung haben darf, weder Messer noch Feuer oder so...
Und wie ist das denn, s_f du hast ja geschrieben "im Normalfall als Werkzeug", was ist denn, wenn es einfach als Messer angesehen wird, bzw kann das passieren etc.?
 
Oh, ja stimmt, ups, das is ja oben auf beiden seiten geschliffen...so siehts zumindest auf dem bild aus...wie sehe es denn dann aus?
Wenn es beidseitig geschliffen ist, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit als Waffe eingestuft und fällt unter das Führungsverbot gem. §42a WaffG.

Wie sehe es denn mit dem Messer aus, dürfte ich mir das mit meinen 16 Jahren kaufen und in der Öffentlichkeit führen?
Ich persönlich kenne keinen rechtlichen Grund (von Sonderregelungen wie z. B. bei Versammlungen mal abgesehen), der dagegen spricht! Die 18-Jahres-Grenze gilt nur für Messer, die als Waffe eingestuft werden, was bei diesem Messer (wahrscheinlich) nicht der Fall ist.

Und wie ist das denn, s_f du hast ja geschrieben "im Normalfall als Werkzeug", was ist denn, wenn es einfach als Messer angesehen wird, bzw kann das passieren etc.?

"Einfach als Messer" ansehen gibt es nicht. Im Prinzip kann jedes Messer sowohl als Waffe als auch als Werkzeug genutzt werden. Die Frage bei der Einstufung "Waffe oder Werkzeug?" ist, welche dieser beiden Zweckbestimmung beim jeweiligen Messer überwiegt. So wird ein großes Küchenmesser vermutlich immer als Werkzeug eingestuft, auch wenn diese Messer sehr häufig (vor allem im häuslichen Umfeld) als Waffe missbraucht werden. Andererseits wird ein Dolch vermutlich immer als Waffe eingestuft, auch wenn du ihn nur für eine Brotzeit dabei hast...

Genaues dazu, wann ein Messer eine Waffe ist und wann nicht, kann dir aber leider niemand genau sagen. Der eine Polizist kann es dir lassen, der nächste beschlagnahmen.
 
Bzgl. Zweckbestimmung des Herstellers...was ist eigentlich, wenn man selber der Hersteller ist :D
Können ja ne schriftliche Anfrage an einen senden, zu welchem Verwendungszweck das Stück produziert wurde und wie man es bewirbt... :irre:
 
Also, ich weiß nicht so ganz ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal, und nimm Hilfe dankend in kauf :hehe:
Doch, du bist im Messerforum richtig angelangt. Seit Monaten, wenn nicht Jahren, hat sich das Forum auf diese Frage vorbereitet und fleißig Beiträge verfasst, die dein Thema ausführlich darstellen. Alle Themen/Beiträge in Politik & Recht warten auf dich, greif zu und lerne ...

... ich schließe inzwischen dieses Thema :)
 
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