langclubber
Mitglied
- Beiträge
- 26
Hallo!
Leider gibt es bei mir immernoch eine kleine Verwirrung:
Mir ist das "neue" Waffengesetz grundsätzlich bekannt ( siehe auch http://www.ninjutsu-akademie-hn.de/html/waffengesetz_2008.html ).
Allerdings weiß ich nicht, ob also nicht-feststellbare Einhandmesser immer noch zum Führen geeignet sind.
Wäre also zum Beispiel ein Klassiker wie ein Spyderco Military erlaubt, wenn es keinen Verriegelungsmechanismus hätte und nur durch Federkraft offengehalten wird?
Oder ist grundsätzlich alles gemeint, was einhändig zu bedienen ist?
Danke schon mal für eine kurze Erläuterung, vielleicht mit Quellenangabe...
Andre
Leider gibt es bei mir immernoch eine kleine Verwirrung:
Mir ist das "neue" Waffengesetz grundsätzlich bekannt ( siehe auch http://www.ninjutsu-akademie-hn.de/html/waffengesetz_2008.html ).
Allerdings weiß ich nicht, ob also nicht-feststellbare Einhandmesser immer noch zum Führen geeignet sind.
Wäre also zum Beispiel ein Klassiker wie ein Spyderco Military erlaubt, wenn es keinen Verriegelungsmechanismus hätte und nur durch Federkraft offengehalten wird?
Oder ist grundsätzlich alles gemeint, was einhändig zu bedienen ist?
Danke schon mal für eine kurze Erläuterung, vielleicht mit Quellenangabe...
Andre