Fingermesser - Faustdolch

Tommy15

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Hallo zusammen,
meine Name ist Thomas und ich bin neu hier im Forum.
Meine Leidenschaft für Messer hat mir ich in eine seltsame Situation mit dem Rechtsstaat gebracht. Ich wurde beim Motorradfahren von der Polizei angehalten. Nachdem an dem Bike nichts zu finden war durfte ich meine Taschen leeren und der Polizist machte den Fund des Tages. Ich hatte an meinem Schlüsselbund das Fingermesser von Herbertz.
4 Wochen später kam den Strafbefehl mit 2400 Euro, da dieses Messer ein Faustdolch sei?

Mein Rechtsanwalt und ich sind jetzt auf der Suche nach möglichen Informationen und evtl. irgendwelche Gutachten oder Gerichtsurteile zum Thema Fingermesser.
Daher meine bitte ob mir hier jemand weiterhelfen kann.

Danke im vorraus,
gruß Thomas
 
Welches Fingermesser genau hattest Du von Herbertz, wenn es das ist.




Nachdem dieser Bescheid vor kurzem offiziell wurde, da der Wiederspruch abgelehnt wurde, kann es sein, dass sie sich von diesem haben inspirieren lassen. Der hier ist bei dem von mir verlinkten Messer auch nicht unerheblich.

Leider gibt es so viel mir bekannt, keinen offiziellen Bescheid zu Fingermessern.

Viel Glück und mein Beileid,

Marcel
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin.

Faustdolche bzw. Faustmesser sind nach Definition des Waffengesetzes (Anlage 1) Messer

...
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)
...

Sollte es sich tatsächlich um ein Ringmesser handeln, also eines bei dem der Zeigefinger durch ein ringförmiges Griffelement geführt wird, wie bei dem oben von Lichtblick erwähnten Messer von Herbertz, handelt es sich nicht um ein Messer, mit einem "quer zur Klinge verlaufendem Griff".

Man könnte zwar sagen, daß es bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt wird, aber dem kann man entgegenhalten, daß auch "normale" Messer in der "Faust" gehalten werden und nicht in der offenen Hand. Das alleine wäre also kein Grund, diese Sorte Messer in die Kategorie Faustmesser einzuordnen.

Bei diesen Ringmessern guckt die Klinge zwischen Daumen und Zeigefiger raus - für normale Schneidarbeiten - wie bei normalen Messern auch, der Ring dient dem besseren Halt, weil der Griff bei den Dingern meistens eher kompakt gehalten ist.

Bei richtigen Faustmessern ist der Sinn der Sache, daß die Klinge bei geballter Faust nach vorne aus der "Schlagfläche" der Faust rausguckt, meistens mittig - also zwischen den Fingern durch.

Ringmesser werden als solche eigentlich gar nicht konkret vom Waffengesetz erfasst (solange sie nicht wegen Klingenlänge oder einhändig feststellbar unter irgendwelche Bestimmungen fallen).

Faustmesser sind per se verbotene Gegenstände (... ok, mit Ausnahmeregelung für bestimmte Berufsgruppen).

Bin kein Anwalt, aber vielleicht hilft das bei einer Argumentation des Anwalts weiter... ;)
Gruß,
Hawkbill
 
Gibt es da nicht noch die D-Guard-Messer,
ein Zwitterwesen aus Messer und Schlagring,
die auch zu den verbotenen Gegenständen
gehören? Vielleicht ist ja soetwas gemeint.

Haebbie
 
@Thomas:
Du siehst, ohne genaue Modellangabe oder ein Bild kann nur geraten werden.

Was sagt denn Herbertz dazu?
 
Ein kurzer Einschub zu Hawkbills Beitrag.


Was wichtig ist, durch den von mir verlinkten Bescheid zum KaBar TDI, ist die Definition Faustmesser
Leider nicht mehr zu hundert Prozent zutreffend. Das Messer hat zwar keine zum Griff quer verlaufende Klinge, erfüllt aber laut BKA die Anforderungen an ein Faustmesser.

Bescheid KaBar TDI
 
Nachdem an dem Bike nichts zu finden war durfte ich meine Taschen leeren

Nur mal so: Wurde Dir für diese Durchsuchung offenbar ohne jeden sachlichen Zusammenhang mit der Verkehrskontrolle irgendeine Rechtsgrundlage bzw. auch ein Anfangsverdacht genannt?!

Um zu dem Messer etwas sagen zu können, ist natürlich die exakte Typbenennung wichtig oder zumindest ein Bild von selbigem.

Wenn im Strafbefehl von Faustdolch die Rede ist, deutet derartiger "BLIND-Jargon" auf geringe Kenntnisse und viel Wurstigkeit des StAs hin, da die Dolch- oder Messerfrage dem Gesetz egal ist und in der Literatur AFAIK Faustmesser eigentlich der übliche Begriff ist.
 
Wie soll man bitte ein Faustmesser darin erkennen, ich könnte mir etwas Vorstellen,
wie es evtl. Möglich wäre, doch da habe ich selbst ein erhöhtes Verletzungsrisiko.

Da denke, ich nicht, dass die damit durchkommen, wobei, beim Ka-Bar TDI haben sie es sich auch zurechtgelegt.
 
Au Mann, wenn ich von solcher geballten Dämlichkeit höre, steigt mein Blutdruck wieder in ungesunde Höhen. :teuflisch

Davon abgesehen, daß der Griff dieses Messers nicht einmal ansatzweise abgewinkelt ist, besteht hier mehr als akute Verletzungsgefahr, wenn man sich das Messer irgendwie rechtwinklig in die Hand manipuliert und die Klinge zwischen irgendwelchen Fingern herausschauen läßt.

Wenn man auf diese Art damit zustoßen würde, dann würde man damit in der Tat schwere Verletzungen hervorrufen - an der eigenen Hand.

Herr, schmeiß´ Hirn vom Himmel... :rolleyes:
 
Hab am Anfang auch gelacht und dachte das zumindest der Staatsanwalt, erkennt das es sich um kein Faustmesser handelt.
Als dann der Strafbefehl von 2400 Euro kam wars das mit lachen.
 
Herr, schmeiß´ Hirn vom Himmel...

... oder Steine, aber bitte triff!

Alsmselbst wenn man die (contra legem gerichtete) Argumentation des BKA beim TDI mal als Prämisse voraussetzt, paßt das trotzdem nie und nimmer auf dieses Teil. Offenbar hat da irgendeine Dumpfbacke bei der StA räschäschiät und dann gedacht, das Fingermesser=Faustmesser ist, weil anner Faust sind ja auch Finger dran :irre:.
Als Steuerzahler krieg ich zuviel, wenn Gerichte sich mit so einem S***** beschäftigen müssen, die hätten ja durchaus sinnvolles zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da soll doch mal jemand vor Gericht fordern, dass vorgeführt wird, wie man sich den Gebrauch als Faustmesser denn praktisch vorzustellen hat. Mal sehen, ob sich das jemand traut... :argw:
Wenn gezögert wird, Anweisung: "Faust schließen und richtig zupacken, denn Sie wollen damit zustechen!"
Aber Pflaster bereit halten... :rolleyes:

Das kann ein Richter nur ignorieren, wenn er sich Augen und Ohren zuhalten lässt...

Gruß Andreas
 
... Strafbefehl ...2400 Euro ...Faustdolch...


@ Thomas

Welche Begründung (Verstoß gegen welche/s Gesetz/e) benennt der Strafbefehl?

Die Tatsache, das die etablierte Solinger Firma C. Julius Herbertz das von Dir geklärte Fingermesser in Kenntnis des WaffG bedenkenlos vertreibt, sollte vorab beruhigend sein.

Schau mal in Deine Benachrichtigungen des Messerforums wg. diverser Argumente.

Grüße
cut
 
Erstmal Glückwunsch!
Da ging es ja doch um `ne Menge Kohle, und da kann man das so kurz vor Weihnachten schön sacken lassen!
Ist das Ding jetzt komplett vom Tisch, oder kann da noch was kommen? Ich hoffe nicht!

rocco26
 
Das hört sich klasse an, hätte leider auch anders laufen können, man weiß ja heutzutage echt nie, freut mich für Dich.
 
Offenbar war die anklage dem Gericht zu blöd, um das zu verhandeln. Irgendwie paßt solches Verhalten bei der StA nicht zu dem ständigen Lamento über Überlastung und Unterbesetzung, die man von denen überall ständig zu hören kriegt, besonders, wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, bei denen es Opfer gab ...:mad:
 
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