Fliegendes Messer

R

Rebell

Gast
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage zu dem etwas unbekannten "Fliegenden Messer".
Wenn man dort keine Feder drin hat ist es ja theoretisch nicht verboten oder? Dann ist es ja nur ein stinknormales Messer. Wo werden die Dinger eigentlich hergestellt? Ich meine in den Ostblockländern oder? Vielleicht könnt ihr mir ja über die Rechtssituation und den Érwerb was sagen.

Viele Grüße

Daniel
 
Das hört sich für mich so ähnlich an, wie das Thema "Springer ohne Feder = legal?. Das kannst Du hier nachlesen.

Der Tenor war, nur wenn´s auf Dauer unbrauchbar gemacht wurde und nicht wieder in den illegalen Zustand zurückversetzt werden kann, könnte (mit Betonung auf könnte) man damit durchkommen.

Die Konstruktion des "Fliegenden Messers" weicht zwar von der eines Springers oder Fallmessers ab, ist meiner Ansicht nach aber vergleichbar.

Gruss
Andreas
 
Klick' mal hier für ein paar Bilder :
http://www.vampiregerbil.com/ballistic/

Du meinst bestimmt das berühmte KGB-Messer, das auch im Buch "Dolche und Kampfmesser" von Thomas Laible beschrieben wird. Die Klinge wird durch einen Sicherungssplint wie bei einer Handgranate gesichert und kann mit Federkraft abgeschossen werden. Auf Distanzen von ca. 2 Metern soll das tödlich sein.
In den USA ist dieses Messer als "ballistic knife" verboten. Als verbotenen Gegenstand nach dem deutschen Waffengesetz konnte ich es bisher nicht einordnen. Wenn es demnach nicht illegal sein sollte, hätte ich auch gern ein Teil für meine Sammlung mit ausgebauter Feder.
:super:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem könnte möglicherweise auch woanders liegen, nämlich darin, daß das fliegende Messer bereits unter den Begriff Schusswaffe fällt. "Schusswaffen (...)sind Geräte (...)bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden" (§1(1)Waffengesetz) "Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschosse, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung (Richtung) gibt. Diese Voraussetzung ist in der Regel als gegeben anzusehen, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das zweifache des Kalibers beträgt. (...)" (Nr. 1.1.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz)
Das gewisse Maß an Führung wird wohl auch dann gegeben sein, wenn das Geschoß, hier die Klinge, nur zum Teil im Lauf, hier Griff, steckt.

Sollte dies zutreffen gelten wahrscheinlich auch die Begrenzungen der Mündungsenergie ähnlich wie bei Luftgewehren. Nach allem, was ich bisher über die fliegenden Messer gelesen habe, dürfte diese Grenze aber ziemlich sicher überschritten sein.
Im Zweifel kannst du ja mal beim BKA anfragen, wie es genau aussieht, bzw. ob du eine Ausnahmegenehmigung beantragen kannst.
 
Aber woher würde man so ein Ding überhaupt bekommen? Ich wüßte nicht wo.
 
Vor 10 Jahren gab es öfters Anzeigen in den einschlägigen Waffenmagazinen mit Adressen aus den Schweiz [SAI (Small Arms Import)] - ob das heute noch der Fall ist :confused: ???

Ciao

Torsten



PS: als Hilfe für die Suchmachienen: ballistic knife - spetznaz ballistic knife - gravity spy knife - ballistisches Messer - KGB knife.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolpertinger:
Ein Messergriff ist kein Gewehr-/Pistolenlauf, durch den etwas HINDURCHgetrieben wird. Ich glaube eher, daß ballistische Messer in der aktuellen Fassung des Waffengesetzes nicht erfasst sind, da sie bei Entwurf der betreffenden Paragraphen noch gar nicht bekannt waren und im übrigen in Deutschland noch nicht aufgetaucht sind. Folglich besteht hier bisher auch kein Regelungsbedarf !
 
Solche Messer wurden vor Längerem mal in einem deutschen Waffenmagazin getestet(Visier glaub ich), werden auch als Speznaz Messer bezeichnet, weil sie wohl für diesen Einheiten gebaut und auch benutzt wurden.

An viel kann ich mich nicht mehr erinnern, aber die haben gesagt dass die Messer hier verboten sind.

Soweit ich mich erinnern kann sind diese Messer auch militärisch laut einer Konvention verboten, sie werden als heimtückische Waffen bezeichnet.

In der Schweiz sind versch. Messer erhältlich u.A. auch ein chinesisches, da fliegt zwar nicht die Klinge, sonder 22 Mun. die aus dem Griff verschossen wird.

freagle
 
Das Messer ist auch in der BRD zu haben und daher nicht selten. Diejenigen die eines haben - meistens Sammler, reden nur nicht drüber um keine schlafenden Hunde zu wecken.
 
Im Buch "Taktische Einsatzmesser" von D. Pohl (Motorbuchverlag) - übrigens sehr zu empfehlen - ist ein Photo dieses Messers mit einem kurzen Begleittext enthalten. Herr Pohl gibt auch wieder, daß es heißt, dieses Messer sei von Spezialeinheiten oder KGB verwendet worden. Bestätigen kann das wohl niemand, auch Pohl schreibt, die Effektivität und taktische Einsatzmöglichkeiten einer solchen Waffe seien sehr eingeschränkt. Dem kann ich mich nur anschließen.
 
Es gab auch noch eine Version diese Messertyps, sah so aus wie ein "normales" Kampfmesser a la KaBar, also mit richtigem Griff und Handschutz.
Vielleicht hat hier jemand alte Ausgaben vom Internationalen Waffenspiegel = IWS (1986 - 90), dort stand mal ein Fotobericht mit Aufnahmen der Durchschlag(Auftreff-)wirkung.

Gruß Andreas
 
Hallo Sgian,
ich hab so ein Gerät Ende September auf der Waffen Börse in Haiger gesehen, aber die Feder war ausgebaut. Wenn es dort verkauft wird kann es nicht illegal sein. Der Preis lag bei 300 Euro.
Grüße
Bastler
 
Original geschrieben von bastler
...ich hab so ein Gerät Ende September auf der Waffen Börse in Haiger gesehen...Wenn es dort verkauft wird kann es nicht illegal sein.

:confused: :confused: :confused:
was für eine logik... wenn du wüßtest, was mir auf waffenbörsen schon so alles angeboten wurde...
 
Hi Modi,
es lagen einige in einer Vitrine.
Eine Schußwaffe ist das nicht höchstens ein verbotener Gegenstand.
Mir wäre die Rechtslage zu unsicher, was in dem einen Bundesland erlaubt ist kann ja im anderen schon verboten sein.
Kissen Theorie bei Sebstladern !!!
Grüße
Bastler
 
...ich grab mal den alten Thread aus - es geht wohl um dieses oder ähnliche Messer ( Bild ), in D streng verboten ausserwenn die Klinge fest mit dem Griff verbunden ist ( Verschweißt )

...Ähh - :confused: wie klappt das mit den Bildern ?

egal- wer es sehen will - das Foto - einfach mailen...

P.S. die Dinger kosten teilweise bis zu 800 €
 
Du meinst sicher das hier:

floridiaknife.jpg


Mehr Infos zu sehen auf dieser Seite

Ciao

Torsten
 
eigentlich nicht - das was ich als Foto vorliegen hat, ist beidseitig bis zum Griff geschliffen und hat nicht die Aufnahme am Griff ... aber ansonsten dürften Funktion und Sinn gleich sein -

Das von mir fotogrfierte durchschlug bei einer Demonstration der Polizei auf 3m eine Sperrholzplatte fast völlig - laut Aussage des Polizisten erreicht es die 5-fache Kraft eines Mannes beim zustechen...
 
diese ballistischen Messer hat Herr Puda aus Tschechien eine Zeit lang gemacht - es war seine Erfindung, parallel zu dem KGB-Messer. Leider funzt seine HP nicht mehr - Domain expired.

es wäre sonst diese: http://www.pudazbrane.com

da stand alles nicht nur auf tschechisch, sondern auch auf deutsch, soviel ich mich erinern kann.

ich Frage im tschechischen Web, ob jemand weiß, was mit Herrn Puda los ist und sage dann Bescheid.

Gruss,

t.

P.S. Zittiere aus der nicht mehr existierenden Seite:

...Das tschechische ballistische Messer war keine KGB Kopie, sondern meine eigene, einige Jahre entwickelte, Konstruktion. Mit dem KGB Messer hat es nur die Antriebskraft gemeinsam - die Feder....
 
Zuletzt bearbeitet:
sgian schrieb:
Wolpertinger:
Ich glaube eher, daß ballistische Messer in der aktuellen Fassung des Waffengesetzes nicht erfasst sind, da sie bei Entwurf der betreffenden Paragraphen noch gar nicht bekannt waren und im übrigen in Deutschland noch nicht aufgetaucht sind. Folglich besteht hier bisher auch kein Regelungsbedarf !

Das ist ein Irrtum. In den letzten 6 Monaten habe ich beim unsystematischen Duchschauen zufällig in den einschlägigen Auktionshäusern, die mit e anfangen, je ein Exemplar gesehen, voll funktionsfähig und - von wegen 800 EUR - sie gingen für einen weit niedrigeren Betrag weg.
 
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