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(Hervorhebung von mir)$42a schrieb:(2) Absatz 1 gilt nicht
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2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
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Ich denke, dass es immer noch einen riesigen Unterschied zwischen Messern und Schusswaffen gibt.
schlechter Tag eines Polizisten und man hat selbst mit einem Slipjoint verloren
Der darf zu diesem Zweck nicht nur jedes Messer, sondern jeden potentiell gefährlichen Gegenstand einziehen. Schraubenzieher, Hämmer, Flaschen, Haarspray, Highheels, .... Eben alles, was gegen einen Menschen oder eine Sache missbraucht werden kann. Ausser Deinen Fäusten, sofern diese angewachsen sind. In diesem Fall zieht er Dich gleich als Ganzes ein ...Der darf ja nach Polizeirecht auch eh jedwedes Messer sicherstellen, wenn er es zur Abwehr einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung für erforderlich hält, egal, was im WaffG drinsteht oder nicht drinsteht!
Der darf ja nach Polizeirecht auch eh jedwedes Messer sicherstellen, wenn er es zur Abwehr einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung für erforderlich hält, egal, was im WaffG drinsteht oder nicht drinsteht!
Nur leider bleiben uns die Statistiker die Antwort schuldig, ob und inwieweit sich durch diesen Paragraphen die Sicherheit aller Bürger verbessert hat.