Flippersicherung zum edc tragen

pick-up

Mitglied
Beiträge
3.133
Das messer und das bild sind von andre de villers.
Müsste aber erlaubt sein das so zu tragen , weil es ist ja abgeschlossen
 

Anhänge

  • image.jpg
    image.jpg
    82,6 KB · Aufrufe: 316
Kommt darauf an, ob Du an einen mitdenkenden Menschen oder an einen Haarspalter gerätst:

$42a schrieb:
(2) Absatz 1 gilt nicht

...
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
...
(Hervorhebung von mir)
 
Logisch gesehen gebe ich Dir recht. Wie gesagt: Haarspalterei. Wortlaut gegen Sinn.
Ich bezweifle allerdings, dass beispielsweise eine verschließbare Abzugsicherung allein den Vorschriften zum Transport von Schusswaffen genügt.
 
Das ist das kuriose am Waff.Ges.
Ich habe eine Schusswaffe in einem geschlossenen ..hmm..Kunststoff, Leder, oder auch Cordura Futeral.
Waffe ungeladen, getrennt von Munition - wir gehen von einer nicht gewerbsmässigen Beförderung aus...

Ich habe an meinem Futteral ein kleines Vorhängeschloss, ähnlich dem, was hier an dem Fliper gezeigt wird,
zwischen dem Reissverschlussöhr und einer Lasche, oder aber einer direkt angebrachten Öse für gleiches, an dem Futeral.

Ist das Schloss, oder auch "Schlösschen" angebracht und verriegelt, gilt die Waffe als sicher transportiert
und somit ist es Gesetzeskonform !
Da kann kommen, wer auch immer in grün-braun, oder mittlerweile in schwarz-blau die Kontrolle durchführt
- die Waffe ist "save"

Kein Wenn und kein Aber...
ich verdeutliche dies mal anhand eines Bildes.....


Ist eine reine "Abzugssicherung" an einer Schusswaffe angebracht, so ist dieses, sofern sie nicht gerade auf dem Beifahrersitz (den Anschein erweckt)
sondern im verschlossenen Kofferaum transportiert wird, ebenso "save" wie das, was ich hier an dem Futteral habe.
(immer davon ausgehend, als das Waffe und Mun. getrennt voneinander transportiert werden !)

Denn die Waffe kann somit nicht mit allgemeinen, gebrauchsüblichen Mitteln unmittelbar in Anschlag gebracht, btw. Schussbereit sein.

Dazu bedarf es dann "roher Gewalt" wie Zuhilfenahme einer Zange, Schraubendrehers, oder sonstigem und damit geht man dann wieder von einer
mutwilligen Zerstörung oder aber auch unverhältnisbaren Mitteln aus.

Ob ich nun bei dem Futeral ein Messer nehmen "kann" ...um dieses entweder von der Verschlusslasche wo das Schloss dran hängt zu "befreien",
oder aber das gesamte Futteral der Länge nach aufschneide, ist demnach vollkommen dahin gestellt.

In dem Moment, wo die Waffe derart gesichert ist, ist die Sachlage klar und definiert nach dem allgem. und auch früheren Waff.Ges.

Somit gilt dies wohl auch für die Sache mit dem Flipper und dessen Sicherung an dem Öhr.
"Nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag, bzw. Hieb, Stoss, der Schnittbereit zu machen"
ohne das man erst den Schüssel aus der Tasche kröst oder der Umstände halber den Zahlencoe einfriemelt.
 
PS : gleiches gilt für eine Blockierung des Verschluss-Systems mit Hilfe eines "Cable-Lock"
Die Waffe ist "save" ...ausser mit einem Bolzenschneider bekomme ich das Drahtseil nicht aus der Waffe (OK, mit dem Schlüssel auch - höhöhö)

Aber...nicht zugriffsbereit....und erst Recht nicht, wie bereits gesagt und der gesetzes Text es darlegt : nicht Schussbereit
 
Ich denke, dass es immer noch einen riesigen Unterschied zwischen Messern und Schusswaffen gibt.
Mit einem mit Schloß gesicherten Messer werde ich eher weiter kommen als mit einer mit Schloß gesicherten Schusswaffe.

Wobei ich hier sagen muss, ich kann nicht für die Legalität der Flippersicherung bürgen:lach:, schlechter Tag eines Polizisten und man hat selbst mit einem Slipjoint verloren:lechz:
 
Ich denke, dass es immer noch einen riesigen Unterschied zwischen Messern und Schusswaffen gibt.

Richtig. Und der ergibt sich u.a. daraus, daß die einhändig feststellbaren Messer nicht als Waffe eingestuft sind.

Deshalb finden sämtliche Ausführungen, die sich auf den Transport von Waffen beziehen (samt den Ausführungen in den Verwaltungsvorschriften zu "verschlossenen Behältnissen") keine Anwendung, wenn es um den Transport von Messern fällt, die unter §42a fallen.

"In Anschlag gebracht" und das alles hat keine juristische Relevanz, wenn es um Messer geht. Was zu der skurrillen Situation führt, daß für den Transport von Messern letztlich strengere Vorschriften gelten als für den Transport von Schußwaffen.

Auch wenn der gesunde Menschenverstand hier eindeutig eine Analogie herstellen möchte - eine rechtliche Basis dafür sehe ich nicht.
 
schlechter Tag eines Polizisten und man hat selbst mit einem Slipjoint verloren:lechz:

Der darf ja nach Polizeirecht auch eh jedwedes Messer sicherstellen, wenn er es zur Abwehr einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung für erforderlich hält, egal, was im WaffG drinsteht oder nicht drinsteht!
 
Der darf ja nach Polizeirecht auch eh jedwedes Messer sicherstellen, wenn er es zur Abwehr einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung für erforderlich hält, egal, was im WaffG drinsteht oder nicht drinsteht!
Der darf zu diesem Zweck nicht nur jedes Messer, sondern jeden potentiell gefährlichen Gegenstand einziehen. Schraubenzieher, Hämmer, Flaschen, Haarspray, Highheels, .... Eben alles, was gegen einen Menschen oder eine Sache missbraucht werden kann. Ausser Deinen Fäusten, sofern diese angewachsen sind. In diesem Fall zieht er Dich gleich als Ganzes ein ...
 
Der darf ja nach Polizeirecht auch eh jedwedes Messer sicherstellen, wenn er es zur Abwehr einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung für erforderlich hält, egal, was im WaffG drinsteht oder nicht drinsteht!

Genau aus diesem Grund hätte es den § 42a WaffG auch gar nicht gebraucht. Nur leider bleiben uns die Statistiker die Antwort schuldig, ob und inwieweit sich durch diesen Paragraphen die Sicherheit aller Bürger verbessert hat.

Gruß
Gerhard
 
off topic

Nur leider bleiben uns die Statistiker die Antwort schuldig, ob und inwieweit sich durch diesen Paragraphen die Sicherheit aller Bürger verbessert hat.

"Sicherheit" ist keine messbare Größe. Es gibt ein Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, das sich erfassen lässt, aber kaum im Zusammenhang mit der Bedrohung durch Messer, falls doch sind das regionale Einzelerfassungen, die meines Wissens bisher noch nicht repräsentativ erfolgt sind.

Beispiel PKS Berlin 2012, dort finden sich 2 Seiten zur Thematik Messer, Quelle:
www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/jahrbuch_2012.pdf

Von mir diese beiden Seiten als Screenshot gesondert gespeichert und hochgeladen.



Zitat aus Seite 168, zur Tabelle der Entwicklung von 2008 bis 2012 (5 Jahre):

  • "Der Anteil von Kindern, die ein Messer einsetzten, erreichte im Berichtsjahr mit 3,2% den niedrigsten Wert der letzten fünf Jahre. Bei Jugendlichen ist ein kontinuierlicher Rückgang ihres Anteils an allen Messertaten auf nunmehr 12,0% zu verzeichnen. Nach der deutlichen Abnahme des Anteils der Heranwachsenden von 2010 zu 2011 war in 2012 eine geringe Zunahme zu verzeichnen. Die für das Berichtsjahr festgestellten 13,1% sind allerdings der zweitniedrigste Wert der letzten fünf Jahre. Der Anteil der Erwachsenen hat von 74,8% auf 77,4% erneut deutlich zugenommen. Diese Werte spiegeln den auch in der PKS festzustellenden Trend des fortgesetzten Rückgangs des Anteils der unter 21-Jährigen an allen Tatverdächtigen wider. "
Wie immer bei Kriminalstatistiken gilt es zu unterscheiden, was wird erfasst: Tatverdächtigenzahlen oder Verurteilungszahlen, wie hat das "Tatmittel Messer" Eingang gefunden, d.h. wie funktioniert die statistische Erfassung im Detail usw. Die Einzelbetrachtung eines Tatmittels erlaubt noch keine Aussagen über die über alle Tatmittel hinweg stattfindende "Kriminialität" (als Gesamtphänomen), weder quantitativ noch qualitativ. Ein Rückgang oder eine Zunahme des Tatmittels Messers hat somit keinen direkten Zusammenhang mit der von dir ins Spiel gebrachten "Sicherheit". Insbesondere die Medien spielen eine große Rolle im messbaren Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, da gibt es je nach Berichterstattung, landesweit, regional, Stadt vs. Land etc. große Unterschiede. Und die Leute auf der Straße vergessen schnell bzw. haben meist jene Bedrohungsszenarien im Sinn, von denen sie vor kurzem gehört/gelesen haben oder haben eigenen Erfahrungen gemacht, die sich tief einprägen und unabhängig werden können von Medienberichten oder der realen/objektiven Bedrohung. Die Kriminalstatistik wird i.d.R. von Fachleuten oder jenen mit beruflichem Hintergrund gelesen.

Kurzes Fazit: Statistiker geben niemals Antwort. Sondern bieten Interpretationen über zurückliegende Ereignisse mit Einflüssen/Faktoren/Ursachen, die sich aus statistischen Prüfwerten ergeben, oftmals verbunden mit Messfehlern, fehlender Aussagekraft auf die Grundgesamtheit, Messartefekten bereits bei der Erfassung, ob bspw. überhaupt das Tatmittel Messer erfasst wurde im vergleichenden Zeitraum usw. usf. Und ja, ich glaube wollte man politisch eine statistische Aussagekraft und würde Mittel darauf verwenden, die Statistik würde Zahlen liefern. Und vermutlich könnten nur Statistiker diese Zahlen lesen und interpretieren. ;) Ohne eine Diskussion darüber beginnen zu wollen, hier wäre sowieso der falsche Platz.

/off topic
 
Zurück