Hier hat jede Fluggesellschaft so ihre eigenen Regeln. Wenn Du es konkret wissen willst muß Du bei der Fluggesellschaft nachfragen. D.h. aber nicht, daß Du Dich auf deren Aussage auch ohne weiteres (in der knappen Zeit) berufen kannst, da jeder Kontrolleur noch so seine eigenen Ansichten hat. Mit einem schweizer Taschenmesser (die klassische kleine, nicht feststellbare Variante) und mit anderen (feststellbaren) Taschenmessern vergleichbarer Größe hatte ich noch nie Probleme. Mit größeren Taschenmessern aber schon. Wenn Dir das abgenommen wird gibt es verschiedenen Szenarien. Entweder es wird dem Flugkapitän übergeben und du kannst es Dir wieder abholen beim aussteigen (die problemlosesete Variante), oder es wird sonstwie transportiert und Du kannst es Dir am Zielflughafen irgendwo abholen (mitunter stressig, da der entsprechende Schalter nicht immer belegt ist und Fluggesellschaften zum verschlampern von Sachen neigen und man nicht immer Zeit und Muße hat ewig herumzurennen).
Am einfachsten ist es man nimmt ein kleines Messer (so bis ca. 7cm Klingenlänge) ohne agressives Erscheinungsbild (Wellenschliff wird angeblich nicht gerne gesehen) und legt es bei der Sicherheitskontrolle auf die extra Schale für Metallgegenstände unter den Geldbeutel. Ich habe noch nie erlebt, daß irgendwer sich für den Inhalt dieser Schale interessiert.