Mal eine Frage, auch wenn das jetzt etwas komisch klingt:
Darf ich (volljährig) mein kleines (9cm, Zweihand-Folder, arretierbar) Taschenmesser in der Schule mit dabeihaben?
Die Schulordnung sagt absolut gar nichts zum Thema, das NRW-Schulgesetz und die (eh nicht mehr gültige) "Allgemeine Schulordnung", von der ein Lehrer redete, ebenfalls nicht. (Auch: In der Größe handelt es sich ja noch nicht einmal um eine Waffe im Sinne des WaffG, oder?)
Ich wedel damit auch nicht umher oder plane, es zur SV o.ä. zu nutzen (am ehesten würde das wohl mir wehtun).
Das Messer ist ein Werkzeug für mich, ich öffne damit Kartons und Plastikverpackungen, schneide mir mal nen Apfel oder so, brauche es öfters mal in meiner Freizeit (ich bin erst abends wieder zuhause, also würde ich es schon gern dabeihaben) und rechtlich finde ich nirgendwo eine Grundlage, die mir das Tragen verbieten würde. Und einfach so aus vorauseilendem Gehorsam das Teil unten im Rucksack zu verbuddeln, widerstrebt mir auch.
Daher meine Frage: Verbietet mir irgendein Gesetz o.ä., in NRW als Volljähriger ein legales Klappmesser in der Schule zu tragen, wenn die Hausordnung nichts dazu sagt?
[Ich habe schon andere Threads zum Thema durchgeschaut, da geht es aber anscheinend um andere Situationen (Hausordnung verbietet "Waffen" etc)]
Vielen Dank schonmal für Antworten. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, diese Frage zu klären.
Darf ich (volljährig) mein kleines (9cm, Zweihand-Folder, arretierbar) Taschenmesser in der Schule mit dabeihaben?
Die Schulordnung sagt absolut gar nichts zum Thema, das NRW-Schulgesetz und die (eh nicht mehr gültige) "Allgemeine Schulordnung", von der ein Lehrer redete, ebenfalls nicht. (Auch: In der Größe handelt es sich ja noch nicht einmal um eine Waffe im Sinne des WaffG, oder?)
Ich wedel damit auch nicht umher oder plane, es zur SV o.ä. zu nutzen (am ehesten würde das wohl mir wehtun).
Das Messer ist ein Werkzeug für mich, ich öffne damit Kartons und Plastikverpackungen, schneide mir mal nen Apfel oder so, brauche es öfters mal in meiner Freizeit (ich bin erst abends wieder zuhause, also würde ich es schon gern dabeihaben) und rechtlich finde ich nirgendwo eine Grundlage, die mir das Tragen verbieten würde. Und einfach so aus vorauseilendem Gehorsam das Teil unten im Rucksack zu verbuddeln, widerstrebt mir auch.
Daher meine Frage: Verbietet mir irgendein Gesetz o.ä., in NRW als Volljähriger ein legales Klappmesser in der Schule zu tragen, wenn die Hausordnung nichts dazu sagt?
[Ich habe schon andere Threads zum Thema durchgeschaut, da geht es aber anscheinend um andere Situationen (Hausordnung verbietet "Waffen" etc)]
Vielen Dank schonmal für Antworten. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, diese Frage zu klären.