Hallo,
ich hab hier schon einige Bestimmungen zum Thema Waffen und Waffenrecht bzw -bestimmungen in Deutschland durchgelesen.
Da tauchte unter anderem der Begriff "Fallmesser" auf, also ein Messer, dass nach der Entriegelung durch die Schwerkraft oder durch eine entsprechende Handbewegung geöffnet wird.
Messer, die diese Bedingungen erfüllen, sind demnach Waffen und verboten bzw gar Waffenscheinpflichtig.
Soweit so gut. Aber die Frage, die ich mir immer wieder stelle:
Was ist, wenn ich bei einem normalen Einhand-Folder die Achschraube soweit löse/lockere, dass der oben erwähnte Effekt ebenso eintritt...
Ist das Messer dann ebenfalls als Fallmesser anzusehen, obwohl es nicht als solches konzipiert wurde oder ist das egal und es entscheidet letztendlich nur der "ist-Zustand" und wie es der Polizist dann eventuell beurteilt?
Wäre nett, dazu mal einige Meinungen zu hören...
Micha
ich hab hier schon einige Bestimmungen zum Thema Waffen und Waffenrecht bzw -bestimmungen in Deutschland durchgelesen.
Da tauchte unter anderem der Begriff "Fallmesser" auf, also ein Messer, dass nach der Entriegelung durch die Schwerkraft oder durch eine entsprechende Handbewegung geöffnet wird.
Messer, die diese Bedingungen erfüllen, sind demnach Waffen und verboten bzw gar Waffenscheinpflichtig.
Soweit so gut. Aber die Frage, die ich mir immer wieder stelle:
Was ist, wenn ich bei einem normalen Einhand-Folder die Achschraube soweit löse/lockere, dass der oben erwähnte Effekt ebenso eintritt...

Ist das Messer dann ebenfalls als Fallmesser anzusehen, obwohl es nicht als solches konzipiert wurde oder ist das egal und es entscheidet letztendlich nur der "ist-Zustand" und wie es der Polizist dann eventuell beurteilt?
Wäre nett, dazu mal einige Meinungen zu hören...
Micha