Folderbau - Patente umschiffen?

Addi

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Hallo,

meine Frage geht einfach in die Richtung, ob es mögliche Verschlussarten /Locks gibt die bisher nicht patentiert wurden,
sei es weil bereits seit Jahrhunderten verwendet oder abgelaufene Patente bekannt sind.
Ich würde gerne mal einen Folder bauen - gerne als Backlock, vielleicht mit kleinen Modifizierungen.
Jetzt frage ich mich ob man auch einen einfachen Haltestift - im englischen Fachjargon auch als "Stop pin" bezeichnet - verbauen
könnte, welcher der Klinge im aufgeklappten Zustand Widerstand auf der Klingen-Rückenseite bietet (gegen weiteres aufgehen).
Oder ob ich deshalb gleich mit einer Klage und - nachdem TTIP in Kraft getreten ist - mit Gefängniss nicht unter dreihundert Jahren
und Milliardenstrafen aus den USA belegt werde (also ich würde mich natürlich sofort selbst einsperren, weil ich so ein anständiger Bürger bin).
Es gibt ja den sog. Tri-ad-lock, mit der ovalen Bohrung im Hebel, dem "stop pin" und der super ineinander greifenden Flächen, alles toll.
Wenn ich nun nur einen "stop pin" alias Haltestift zwischen Hebel u. Klinge anbringen würde weis ich ja nicht, ob ich damit schon kriminell
werde..
Gibt es denn auch alte Messer mit dieser Bauweise?
Hat jemand Ahnung welche Verschlüsse Frei von Patenten sind?

Gruß, Addi
 
Wenn du mit deinen Klappmessern kein Geld verdienst und das nur als Hobby betreibst, darfst du sowieso nachbauen was immer du willst!

Um noch etwas mehr auf deine Frage einzugehen.
Klassische Verschlüsse wie Linerlock, Backlock oder Slipjoint-Bauweisen unterliegen m.W.n. keinem Patent (mehr).
 
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Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort,
das mit Privat-nutzung wusste ich bereits.
Es geht mir eigentlich um die prinzipielle Machbarkeit ohne im Fall der Fälle Probleme zu bekommen.
Also bezüglich des Anschlag-/Haltestiftes komme ich nicht wirklich weiter, trotz ausgiebiger Suche.
Es gibt Liner-Lock Messer, die einen Stift auf der Klingenrücken-Seite als Anschlag nutzen.
Was ich bisher aber nicht finden konnte, war so ein Anschlagstift bei einem Back-Lock - an dem die Klinge quasi anliegt, wenn aufgeklappt - außer bei einigen cold steel Messern (s. tri-ad-lock).
Wenn ich ein altes Back-Lock Messer finden könnte welches einfach nur so einen Haltestift hat - also zwischen Klingenrücken und Bügel, wenn aufgeklappt - wie eben bei manchen Messern von cold steel, der Hebel/Bügel und die Klinge sowie der gesamte Rest aber ziemlich anders aussieht, dann wäre ein bestehendes patent doch nicht verletzt oder?
Oder darf jetzt kein Mensch mehr einen Stift - eines der ältesten in die DIN-Norm aufgenommenen Maschinenelemente - in einem Messer verbauen? :mad:
Vielleicht weiss jemand was /hat jem. ein altes Klappmesser bei dem - wenn aufgeklappt - die Klinge rückseitig an einem Stift anliegt?
Gibt es vielleicht Messermacher die schonmal Probleme mit geltenden Patenten hatten?
Oder ist so ein Stift einfach unnötig und ich lasse ihn am besten weg - weil altbewährt besser ist?
In der Hoffnung auf Fund /Aufklärung /Erlösung... :ahaa:

Gruss
 
Ich kenne auch kein Messer bei dem das so gelöst ist. Für gewöhnlich nutzt man ja gleich das Ende der Feder als Anschlag. Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, das wird niemanden jucken wenn du dort einen Anschlag mit einem Stift verbaust.
Der Tri-Ad ist ja etwas anders: Da ist die Feder schwimmend gelagert und stützt sich nach vorne gegen den Stift ab, sodass der Kraftfluss sehr kompakt ist.

Wenn dich das wirklich so brennend interessiert, kommst du nicht um eine Recherche der vorhandenen Patente herum.

LG, Oliver
 
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