Folgen des Besitzes eines illegalen Messers

hose33

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Cześć
Jestem tu nowy i pochodzę z Polski 😉
Witam wszystkich, z góry przepraszam za formę, ale korzystam z tłumacza i pewnie nie wygląda to najlepiej. Jestem lepszy z angielskiego. Mam problem i proszę Was o informację lub poradę. Kilka dni temu byłem w Berlinie z żoną i dwójką dzieci. Zawsze mam przy sobie nóż, zazwyczaj kilka, bo go lubię. W Polsce nie ma zakazu używania noża. Możesz nawet nosić maczetę w plecaku, dopóki nie popełnisz przestępstwa. Niestety nie sprawdzałem jak to jest w Niemczech, bo nie wyobrażałem sobie, żeby było tak rygorystycznie i absurdalnie.
Zaplanowaliśmy wycieczkę do Reichstagu. Mój syn i ja (17 lat) mieliśmy noże jednoręczne (coś w rodzaju Sanremu 910). W portfelach mieliśmy też małe składane noże wielkości karty kredytowej. Zanim weszliśmy do Reichstagu, spakowaliśmy wszystko do plecaka i przepuszczono przez bramę. Pomyślałem, że jeśli go znajdą, zabiorą go do magazynu i wtedy ja go odbiorę. Kiedy przeszukali plecak i go znaleźli, wywołali zamieszanie i wezwali policję. Dopiero wtedy dowiedziałem się, że takie noże są w Waszym kraju przestępstwem. Skonfiskowali noże, otrzymaliśmy protokół zajęcia, a ja podpisałem oświadczenie w języku polskim, w którym przyznałem się, że taki nóż mam przy sobie. Trudno z tym polemizować, gdy jest to oczywiste. Po 45 minutach robienia notatek puścili nas, ale nie powiedzieli, czy coś z tego wyniknie. Po wyjściu dali nam te małe noże.
Dopiero wieczorem zacząłem na spokojnie sprawdzać przepisy i bardzo się zdziwiłem, gdy okazało się, że w Niemczech nakładana jest kara do 10 000 euro. To szaleństwo...
I teraz pytanie, może ktoś miał podobne doświadczenia. Czego możesz się spodziewać dalej? Czy ukarzą cię karą, czy ci wybaczą? Jak wysoka może być ta kara?
Wiem, że te noże w plecaku to był głupi pomysł. A tak na serio, w Polsce przyzwyczaiłem się, że nie ma z tym żadnego problemu. Nawet nie przyszło mi do głowy sprawdzić niemieckich przepisów.
 
Wäre es OK, wenn ich den Text ins deutsche übersetze und hier reinstelle? Falls nicht, dann bitte wieder löschen.
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Hallo
Ich bin neu hier und ich komme aus Polen 😉 .
Hallo zusammen, entschuldigt im Voraus für das Formular, aber ich benutze einen Übersetzer und es sieht wahrscheinlich nicht das Beste aus. Ich bin besser mit Englisch. Ich habe ein Problem und bitte euch um Informationen oder Ratschläge. Vor ein paar Tagen war ich mit meiner Frau und zwei Kindern in Berlin. Ich habe immer ein Messer bei mir, meistens mehrere, weil ich es mag. In Polen gibt es kein Verbot für Messer. Man kann sogar eine Machete im Rucksack mitführen, solange man keine Straftat begeht. Leider habe ich nicht nachgesehen, wie es in Deutschland ist, denn ich konnte mir nicht vorstellen, dass es so streng und absurd ist.
Wir planten einen Ausflug zum Reichstag. Mein Sohn und ich (17 Jahre alt) hatten Einhandmesser (so etwas wie ein Sanrem 910). Außerdem hatten wir kleine Klappmesser in der Größe einer Kreditkarte in unseren Brieftaschen. Bevor wir den Reichstag betraten, packten wir alles in einen Rucksack und wurden durch das Tor gelassen. Ich dachte, wenn sie es finden würden, würden sie es ins Lager bringen und dann würde ich es abholen. Als sie den Rucksack durchsuchten und ihn fanden, verursachten sie einen Aufruhr und riefen die Polizei. Erst dann erfuhr ich, dass solche Messer in Ihrem Land eine Straftat sind. Die Messer wurden beschlagnahmt, wir erhielten einen Beschlagnahmebericht, und ich unterschrieb eine Erklärung auf Polnisch, in der ich zugab, dass ich ein solches Messer bei mir hatte. Es ist schwierig, dies zu bestreiten, wenn es offensichtlich ist. Nachdem sie 45 Minuten lang Notizen gemacht hatten, ließen sie uns gehen, sagten aber nicht, ob etwas dabei herauskommen würde. Nachdem sie gegangen waren, gaben sie uns die kleinen Messer.
Erst am Abend begann ich, mich ernsthaft mit den Vorschriften zu befassen, und war sehr überrascht, als ich feststellte, dass in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt wird. Das ist doch verrückt...
Und nun eine Frage, vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Was kann man als nächstes erwarten? Wird man zu einer Geldstrafe verurteilt oder wird einem verziehen? Wie hoch kann die Geldstrafe sein?
Ich weiß, dass diese Messer im Rucksack eine dumme Idee waren. Und im Ernst, in Polen bin ich daran gewöhnt, dass es damit kein Problem gibt. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, die deutschen Vorschriften zu überprüfen.
 
Generell sind Ausflüge zum Berliner Reichstag mit Messer keine gute Idee hier in Deutschland, egal um welche Messer es sich handelt. Einhandmesser unterliegen hier in D dem Führungsverbot. Man muss einen sehr guten Grund nennen können, um die Behörden und ganz besonders die Polizei zu überzeugen, es zu führen zu dürfen. Ich weis nicht, ob es um den Reichstag eine Waffenverbotszone gibt, das käme dann auch noch dazu. Messer lose in den Rucksack zu stecken reicht leider nicht immer. Es zählt zwar manchmal schon als "verschlossenes Behältniss", damit das Einhandmesser nicht zugriffsbereit ist, aber in anderen Fällen, wird wohl auch noch ein extra verschlossenes Behältniss gebraucht. Eine hohe 4-stellige Summe sehe ich hier zwar nicht als Strafe, aber es wird wahrscheinlich dennoch Ärger geben.
Da ich jedoch noch nie in einer solchen Situation war, kann ich nichts Genaueres sagen, wie es jetzt ablaufen wird.
Es werden sich bald aber bestimmt noch andere Leute aus dem Forum melden, die hier vielleicht besser Bescheid wissen.
 
Ich bin kein Anwalt und kann nur schreiben was man so als Erfehrungen in DE liest:
1. Das Führen eines Einhandmessers ist keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Man erhält normalerweise ein Bußgeld im dreistelligen Bereich und das Messer wird eingezogen.
2. Da ihr die kleinen Messer wieder bekommen habt waren sie wohl unproblematisch.
3. Ihr habt keinen festen Wohnsitz in DE und hättet das Bußgeld meines Wissens vor Ort bezahlen müssen, da das nicht verlangt wurde haben die Beamten möglicherweise darauf verzichtet.

Ich vermute da kommt nichts mehr.
 
Das zählt im Reichstag und im Regierungsviertel nicht wie anderswo, da gilt Hausordnung bis zu einem Sperrbereich rund um die Gebäude. Den Abstand kann ich gerade nicht schütteln, falls die üblichen Forums-Erbsenzähler es ganz genau wissen wollen, könnte ich es aus erster Hand schnell herausfinden lassen. Zuständig ist die Polizei des Reichstags, hat noch etwas andere Befugnisse, als BuPo oder LaPo in Berlin, wobei die Rechtsgrundlage auf dem Bundespolizeigesetz beruht. Ge- oder verschlossenenes Behältnis ist da nicht. Die lassen nichtmal über lose Kamerakkus mit sich reden. Lustig finden die das erst recht nicht, wenn nach einigen Durchgängen die Sonden immer noch piepen und Metallstück für Metallstück aus irgendwelchen Säumen oder Falten gezogen werden. Dann der Hausdienst sogar richtig unfreundlich und holt ggf. auch die Bundestagspolizei dazu.

Da nicht angegeben wurde, wann das passiert ist, nehme ich an, kürzlich, also kurz vor oder schon während der EM mitsamt public-viewing areas. Ich wäre da eher erwartungsfroh, doch noch Post zu bekommen, auch wenn es möglicherweise "nur" auf eine Owig mit Verwarnung hinausläuft, da es sich um zwei Touristen handelt - auch wenn wegen der EM im Vorfeld auch international auf spezielle Verbote hingewiesen worden ist.

Ehrlich? Wer im Ausland als Tourist ein Regierungsviertel oder Gebäude betreten will, darf sich nirgends auf der Welt wundern oder beschweren, wenn er rausgewunken und zur Seite genommen wird, um eine genauere ID-Kontrolle und ggf. teure Anzeigen zu kassieren. Das gilt selbstverständlich auch für Touristen aus dem Ausland in als Besucher in D und ganz konkret und speziell auch im Regierungsviertel und dem Regierungssitz ganz besonders speziell - auch wenn die dort gerade Parlamentsferien haben.
 
Unser Abenteuer fand am 28. Juni, Freitag, statt.
Mir ist klar, dass das, was wir getan haben, dumm und unnötig war. Ich kann auch ein Bußgeld von 100 Euro oder sogar 500 Euro verstehen. Aber 10.000 Euro sind eine absurde Summe.
 
Unser Abenteuer fand am 28. Juni, Freitag, statt.
Mir ist klar, dass das, was wir getan haben, dumm und unnötig war. Ich kann auch ein Bußgeld von 100 Euro oder sogar 500 Euro verstehen. Aber 10.000 Euro sind eine absurde Summe.

Es steht doch geschrieben "" bis zu 10.000 Euro"", lass doch mal die Kirchen im Dorf. Wie schon einer der Vorredner schrieb, handelt es sich laut Waffengesetz um eine Ordnungswidrigkeit. Bei uns in Bayern wurde das in meiner beruflichen Zeit mit Bußgeldern um die 150,-- bis 200,-- Euro geahndet. Also erst mal abwarten ob überhaupt etwas nachkommt oder nicht.

Und wie du schon selber geschrieben hast war das dumm und Dummheit gehört eben bestraft 🤣 💰
 
Das zählt im Reichstag und im Regierungsviertel nicht wie anderswo, da gilt Hausordnung bis zu einem Sperrbereich rund um die Gebäude. Den Abstand kann ich gerade nicht schütteln, falls die üblichen Forums-Erbsenzähler es ganz genau wissen wollen, könnte ich es aus erster Hand schnell herausfinden lassen. Zuständig ist die Polizei des Reichstags, hat noch etwas andere Befugnisse, als BuPo oder LaPo in Berlin, wobei die Rechtsgrundlage auf dem Bundespolizeigesetz beruht. Ge- oder verschlossenenes Behältnis ist da nicht. Die lassen nichtmal über lose Kamerakkus mit sich reden. Lustig finden die das erst recht nicht, wenn nach einigen Durchgängen die Sonden immer noch piepen und Metallstück für Metallstück aus irgendwelchen Säumen oder Falten gezogen werden. Dann der Hausdienst sogar richtig unfreundlich und holt ggf. auch die Bundestagspolizei dazu.

Was irgendwelche Sicherheitsleute - privat oder im Staatsdienst - lustig finden oder nicht, hat keine Relevanz. Wenn man von der Gemütsverfassung einer Ordnungsmacht abhängig ist, hat das mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Da gibts dann auch kein aber ... und man muss halt ...

Pitter
 
Was irgendwelche Sicherheitsleute - privat oder im Staatsdienst - lustig finden oder nicht, hat keine Relevanz.
Hausrecht, Regierungsviertel und Regierungssitz hast Du überlesen? Ob du oder sonstwer das als irrelevant, "nice to know" oder "btw" ansieht, hat für die dortigen MA und Beamten noch weniger Relevanz. Dort ist ein Hochsicherheitsbereich mit strengeren Verfahrensweisen - Punkt. Daran gibt es auch nichts ins Lächerliche zu ziehen, egal, was man von Berlin, Bundestag, Regierung und geltendem Gesetz hält.

Um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden:
Hausordnung Deutscher Bundestag
Anlage 2 mit einer Liste der nicht erlaubten Gegenstände dazu ist als PDF im Netz verfügbar,
mit Glück mehrsprachig und jede Besuchergruppe wird explizit darauf hingewiesen - sucht es euch selbst, ich habe keine Lust mehr auf dieses treudoofe Bullshitbingo. Jedwede Art von Messer oder gefährlicher Gegenstände sollte wohl selbst für die naivsten Messerforumiten eindeutig genug formuliert sein o_O
Das kann auch für dich als besuchender "Fotograf" peinlich werden - komplett ohne Messer. Die zeigen dir die Tür, schmeißen dich raus oder holen direkt die Bundestagspolizei, wenn du meinst, Diskussionen anfangen zu müssen von wegen geltendes Gesetz und Messer sind Werkzeuge bla bla... - oldschool Multitool ala SOG oder ein Gerber BG Mini-Multitool? Pffft... - versuche es und erzähl später...

Dieses "lustig" war nicht als Ironie gekennzeichnet, weil es eindeutig ironisch war und ich mittlerweile auch humorlos geworden bin. Nein, die finden es ganz und gar nicht lustig, die sind stumpfsinnig humorlos, wenn man Sachen dabei hat, die auf deren Liste stehen oder ansatzweise ähneln. Das einzige, was die zeitweise noch amüsiert ist, wenn Besucher zunehmend in Schweiß kommen, weil man die verdammten Signalauslöser nicht so schnell findet, wie die Warteschlange länger wird...
Ich habe das innerhalb eines halben Jahres zweimal durch. Vor der privaten Führung ausserhalb der üblichen Zeiten extra gründlich gecheckt, ob ich nicht doch irgendwo ein Mini-Multitool in meinen Klamotten übersehen haben könnte, incl. Metallkugelschreiber - nur um meinem Kontakt dort Peinlichkeiten zu ersparen. Nur die zwei - gefühlt harmlosen - Akkus in der Hosentasche und eine SF P3 hatte ich beim ersten Besuch nicht auf dem Schirm.

Dass jemand auf das Ordnungs- oder Strafmaß in Höhe von X bis 10k hingewiesen wird, besagt erstmal nur, dass die betreffende Person über geltendes Gesetz und einen Tatbestand aufgeklärt wurde. Ich gehe auch nicht davon aus, dass jemand ernsthaft einem Touristen das in voller Höhe aufs Auge drücken wird. Post dagegen mit einer schriftlichen Verwarnung als Touribonus halte ich für möglich und die Beschlagnahme ebenso für rechtmäßig.
Die Bundestagspräsidentin kann laut der Hausordnung auch Abweichungen von der Hausordnung genehmigen, daher die Vermutung, dass die beiden Touristen nichts zahlen werden müssen. Da aber eine Beschlagnahme durchgeführt wurde, ist man ausserhalb der Hausordnung nach WaffG verfahren, also reden wird hier von zwei unterschiedlichen Verfahrenswegen.
 
Hatte mit den Kontrollen ins Löbe-Haus über die Jahre ja schon viel Spaß mit den Stahlfedern in der Sohle bei meinen Boots. Die Messer waren da hingegen nie ein großes Problem, habe einfach abgegeben und dann später wieder abgeholt.

Die maximal mögliche Höhe der Bußgelder trägt dem Rechnung, daß es i.d.R. bei bußgeldbewehrtem rechtswidrigem Verhalten keine dezidierten Abstufungen zu einzelnen Tatbeständen gibt (wie z.B. bei Strafrechtsnormen) sondern nur ein weder wenige generelle Regelung und die Executive kann dann nach ermessen auswählen, was angemessen ist bzw. kann dieses auch später durch ein Gericht überprüft werden, wenn jemand es nicht angemessen findet.
 
Da kommt mit Sicherheit gar nichts mehr. Ich würde mich da entspannen…
Jo, macht künftigen Besuchern und Betroffenen nur weiter Mut, haltet die Blase am Leben und wiegt sie in falscher Sicherheit. So haben schon andere im Forum gedacht, sind böse überrascht worden und durften recht teuer bezahlen. Von denen hat man leider nie wieder was gehört von wegen "Danke für eure Bemühungen, Ihr hattet ja sowas von Recht, ich bin schadlos aus der Nummer rausgekommen!"
Den Spruch "deutsche Behörden und Gerichte mahlen langsam..." dürfte jeder schon mal gehört haben. Wäre schön, wenn es letztlich ins Nichts läuft. Das wird es aber allein schon wegen der Beschlagnahme nicht, denn damit ist ein Verwaltungsvorgang in Gang gesetzt worden.

Aus diesem ganzen Mist (ohne dieses aktuelle Beispiel) sehe ich rechtlich/gesetzgeberisch für die Zukunft nur noch einen denkbaren Ausweg:
Bagatellisierung der Straf- und Bußgeldandrohung als Gesetzesänderung. Text und Festlegungen zu Objekten/Gegenständen wie Messern als TBM werden mit Sicherheit nicht mehr zurückgenommen - das einzige, was wirklich sicher ist. Wenn mittlerweile schon das einfache, unerlaubte Entfernen vom Unfallort (z.B. bei reinen Blechschäden auf Parkplätzen) bagatellisert werden soll, müsste das bei Messern im Rucksack theoretisch ein no-brainer sein...
 
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