Frage bezüglich trageerlaubnis Messer

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alfa8911

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Hallo und guten Abend zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen. Folgendes, ich hab mir ein Messer ausgesucht und würde mir dies nun gerne kaufen, jetzt befasse ich mich schon seit paar Tagen mit dem Waffengesetz und lese mich durch verschiedene Texte ohne Erfolg :confused:

Es geht um dieses Messer:

http://www.pohlforce.de/produkte/messer/lima-one-survival-gen2/

Wie ihr der Beschreibung entnehmen könnt wird es dort mit einer "Schneidenlänge" von 12 cm angepriesen somit laut Wg tragbar. Soweit so gut !!!! Ich habe das Messer aber auf anderen Shops mit einer "Klingenlänge" von 13 cm gefunden, dies wäre ja nicht mehr Tragbar. Meine Frage ist jetzt wie definiert der Gesetzgeber dies? Wo fängt der an zu messen und wo hört der auf, zählt die Schneidenlänge oder die Klingenlänge. Wie ist es gerade bei diesem Messer definiert ??? Zählt dieses kleine Stück nach der Schneide zur Klinge ?

Ich will was das betrifft wirklich auf Nummer sicher gehen, da ich mir es nicht leisten kann, in diesem Bereich Probleme zu bekommen (Sportschütze).

Ich bedanke mich schon jetzt für jede Antwort


Grüße

Alex
 
Moin!
Mein Tip, such Dir ein anderes Messer!
Es gibt imho keinerlei Rechtssicherheit bezüglich der Klingenlänge.
Wenn Du es nicht darauf ankommen lassen willst, weil Du gewichtige Gründe hast, s.o..

Ach, wenn Du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, was hindert Dich?
 
Ach, wenn Du wirklich auf Nummer sicher gehen willst, was hindert Dich?[/QUOTE]

Danke für dein rasche Antwort. Was meinst du damit mit was hindert dich ?

Kannst du mir andere Messer empfehlen ? Da die Auswahl wirklich riesen groß ist :)
 
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