Frage bzgl "Selbstverzollung"

Guruthos

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Guten Tag zusammen :)

Leider habe ich über die SuFu keinen entsprechenden Thread finden können, falls ich etwas übersehen habe würde ich mich über einen Link freuen :super:

Nachdem ich in den letzten Wochen viele gute Rückmeldungen über den Shop "knivesshipfree.com" gelesen habe, musste ich das Rat Cutlery RC-4 ganz einfach in den USA bestellen :p

Nach erfreulich kurzen 2 Wochen hat mir gestern der Postbote ein kleines Paket vor die Tür gelegt mit einem Aukleber "Selbstverzollung, Sendung ist von der Deutschen Post nicht dem Empfänger, sondern dem Zollamt zu übergeben" darauf. Außerdem befand sich daran noch eine Versandtasche mit einem grünen Zettel samt Durchschlag mit zwei Kreuzen: "Rechnung"(zweifach, allgemeine Bezeichnung,...) und "Nachweis über den gezahlten Kaufpreis".

Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen muss, da es meine erste Bestellung aus den USA ist und somit auch die erste Bekanntschaft mit dem Zoll...

Da ich in rund 2 Wochen nach Norwegen in den Urlaub fliege und das Messer natürlich mitnehmen wollte, stellt sich nun die Frage wie ich am Besten reagiere. Brauche ich eine Zollbestätigung wenn ich das Messer aus- und wieder einführe um dann dort keine Einfuhrumsatzsteuer entrichten zu müssen?

Es geht mir nicht darum Geld einzusparen oder mich vor dem Zoll zu drücken(wäre ja dann Steuerhinterziehung), da ich diesen Betrag bereits einkalkuliert hatte. Vielmehr geht es darum wie der Ablauf ist und ob ich mich bei den Jungs melden muss da die Zeit sonst ein wenig drückt :D

Mit freundlichen Grüßen

Guru
 
Nach erfreulich kurzen 2 Wochen hat mir gestern der Postbote ein kleines Paket vor die Tür gelegt mit einem Aukleber "Selbstverzollung, Sendung ist von der Deutschen Post nicht dem Empfänger, sondern dem Zollamt zu übergeben" darauf. Außerdem befand sich daran noch eine Versandtasche mit einem grünen Zettel samt Durchschlag mit zwei Kreuzen: "Rechnung"(zweifach, allgemeine Bezeichnung,...) und "Nachweis über den gezahlten Kaufpreis".

Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen muss, da es meine erste Bestellung aus den USA ist und somit auch die erste Bekanntschaft mit dem Zoll...

Selbstverzollung heisst, nicht DHL übernimmt die Verzollung - was normalerweise der Fall ist - sondern der Empfänger. Grund kann sein, der zuständige DHL Mitarbeiter hatte keine Lust, oder der Zoll am Einfuhrort hats geöffnet, war sich nicht sicher, ob das Ding laut WaffG erlaubt ist, und lässt das mal schön die Kollegen von der zuständigen Poststelle herausfinden ;)

Korrekt wärs gewesen, wenn Du den grünen Abholschein bekommen hättest. Das Rat hätte an die Poststelle geliefert werden müssen, wo Du es dann hättest abholen müssen. Jedenfalls hättest Du das Messer gar nicht bekommen dürfen.

Hast Du aber. Ganz korrekt ists, wenn Du das Paket nicht öffnest, sondern samt Rechnung und Packerl zur zuständigen Poststelle tappelst. Üblicherweise, so mache ich das, reichts aber auch aus, du schickst Rechnung/Zahlungsbeleg/Lieferschein, aus dem der genaue Inhalt hervorgehen muss, an die zuständige Dienststelle. Üblicherweise eben die Poststelle oder das nächste Hauptzollamt. Ruf einfach beim nächsten Zollamt an.

Dann kommt irgendwann eine Rechnung über Zoll/Eust, die bezahlst Du, fertig.

Wegen Norwegen und Verzollung: Bei Einfuhr von Ware aus einem Land außerhalb der EU ist Zoll/EUSt. fällig. Natürlich nicht für Sachen, die man aus D schon mitgenommen hat. Das muss man im Ernstfall glaubhaft machen - gilt für ein Messer genauso, wie etwa für Fotoausrüstung usw. Wegen eines Messers würde ich mir jetzt keinen Kopf machen, vor allem wenn das Ding dann auch gebraucht wird und auch so aussieht. Wenn Du sicher gehen möchtest, nimm ne Kopie der Zollrechnung mit.

Pitter
 
Die Mitnahme naach Norwegen stellt an sich kein Problem dar (hat Pitter
ja schon so angedeutet).

Und ansonsten hätte dich das Paket nicht erreichen sollen (so wie
Pitter es schon richtig gesagt hat :D).

Zum rechtlichen Hintergrund:

Die Steuerschuld ist eine Bringschuld. Der Staat macht sich frei, von
etwaigen Fehlern, wenn der Gegenstand also zollrechtlich hätte erfasst
werden müssen. Du bist in der Pflicht, die Ware im Nachhinein anzumelden,
ansonsten begehst du eine Steuerhinterziehung (Straftat § 370 AO).
 
Vielen Dank für die schnellen und präzisen Antworten :super:

Werde dann mal den Lieferschein/Rechnung samt Zahlungsbeleg von PayPal zusammenstellen, beim nächsten Hauptzollamt anrufen und ihnen die Daten zusenden.

Wie gesagt ging es mir nicht darum, wie in anderen Foren "geraten" wurde, den grünen Zettel einfach wegzuschmeißen da mich das Paket ja eigentlich nie so hätte erreichen dürfen... Auch bei solch kleinen Beträgen von letztlich 20€ EUSt werte ich es nicht als Kavaliersdelikt und kümmere mich darum ;)

Zur Sicherheit werde ich dann auch die gleichen Kopien bei meinen Reisepapieren haben FALLS sich die Beamten bei der Einreise für mein Messerchen interessieren.
 
Wie gesagt ging es mir nicht darum, wie in anderen Foren "geraten" wurde, den grünen Zettel einfach wegzuschmeißen da mich das Paket ja eigentlich nie so hätte erreichen dürfen... Auch bei solch kleinen Beträgen von letztlich 20€ EUSt werte ich es nicht als Kavaliersdelikt und kümmere mich darum ;)

Wer Dir soetwas rät, ist ein Vollidiot. Ab dem "grünen Zettel" gibts einen Vorgang beim Zoll. Unter der auf dem Zettel stehenden Versandnummer. Kann natürlich sein, das der auch beim Zoll in die Rundablage wandert. Sein kann alles. Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Wer wegen 20 EUR ein Verfahren riskiert, ist das von mir genannte.

Pit"Beschissen wird ab 3 Millionen. Wenigstens."ter
 
Beim Zoll kann es dir höchstens noch passieren, dass dich jemand fragt: "Ahja...was wollen sie denn damit machen"? Aber wenn die Klinge etc. bedenklich ist, sollte es ja keine Probleme geben.

Off-topic: Wenn Du nach Norwegen fährst, wird dich in der Regel auch niemand kontrollieren und auf der Rückreise wohl auch nicht.
Wer geht schon in Norwegen einkaufen, wenn er in Deutschland wohnt? Das wäre ja so, als würde ein Pole rüber nach Deutschland fahren, um zu tanken. :glgl:
 
Richtig, ein Freund hat mir daher geraten eine Kopie des entsprechenden Bereiches im deutschen Waffengesetz mitzunehmen um damit zu zeigen, dass ich mich mit der Materie beschäftigt habe :D

Letztlich bereite ich mich lieber ordentlich vor, auch wenn es nachher vielleicht gar nicht nötig gewesen wäre :super:
 
So, habe gerade mit zwei verschiedenen Zollämtern telefoniert um mich zu informieren.

Die Aussage beider Stellen war "Glück gehabt, Sie müssen keinen Zoll nachbezahlen da die auf dem Päckchen befindliche Nummer nicht hinterlegt ist"...

Trotzdem kann ich nur Jedem empfehlen der ein Päckchen auf diese Weise bekommt, sich beim Zoll zu melden. Spätestens bei der erneuten Einfuhr am Flughafen nach Urlaub und Co kann es passieren, dass man die Einfuhrumsatzsteuer entrichten muss.

Daher immer schön einkalkulieren und notfalls selbst beim zuständigen Hauptzollamt nachträglich anmelden um wirklich sicher zu sein :D
 
Die Aussage beider Stellen war "Glück gehabt, Sie müssen keinen Zoll nachbezahlen da die auf dem Päckchen befindliche Nummer nicht hinterlegt ist"...

Das ja der Hammer.

Die Steuerschuld ist trozdem noch zu begleichen, dem Grunde nach.
Vor allem darf der Zöllner nicht darüber entscheiden, ob eine Steuer
zu entrichten ist, obwohl dem Grunde nach eine zu entrichten ist.
 
Die Steuerschuld ist trozdem noch zu begleichen, dem Grunde nach.
Vor allem darf der Zöllner nicht darüber entscheiden, ob eine Steuer
zu entrichten ist, obwohl dem Grunde nach eine zu entrichten ist.

Sorry, wie soll dann der normale Bürger denn wissen, was ein Zöllner darf und was nicht? Wenn ich aufgrund einer Selbstverzollung zum Zoll gehe (Zoll - verzollen => Kausalzusammenhang?) und diese Info bekomme, muss ich doch davon ausgehen, dass ich dort eine fundierte Aussage bekomme.

Ich weiss, ein Polizist kann mir auch nicht sicher sagen, welches Messer ich führen darf. Aber das mit der Verzollung ist doch die ureigenste Aufgabe des Vereins :confused:. Wenn die das Geld nicht wollen, wie weit muss man es denn hinterhertragen:rolleyes:?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die das Geld nicht wollen, wie weit muss man es denn hinterhertragen:rolleyes:?

Du ich sehe das nicht anders. Du als Bürger (hier unser Threadstarter)
hat seine Pflicht erfüllt (Bringschuld) und ist damit raus. Mehr kann er
ja nicht machen. ;)

Aber dem Zöllner sollte man ein Diszi verpassen.:argw:
 
ich habe des öfteren schon erlebt, dass die leute bei meinem zollamt nicht gerade begeistert sind für z.b. 7,98 euro einfuhrumsatzsteuer den ganzen papierkram zu machen. :hehe:
erst ein sachbearbeiter, der das alles berechnet und ausdruckt, dann weiter zur kasse, wo die quittung von hand geschrieben wird und gezahlt...
da gehen oftmals 20 minuten an menpower drauf.

und zollbeamte sind ja auch nur menschen. :) vielleicht lag der fall hier so ähnlich ?
 
Mag j alles sein. Ich kenne das Prozedere zur Genüge...:hehe:

Aber, es gibt interne Richtlinien, wonach ich Gewisse Bagatellbeträge
habe. Sobald diese überschritten sind, sind Steuern zu erheben. Hier gibt es kein
Opportunitätsprinzip. Das ist die Aufgabe des Zöllners, scheißegal
wie lange es dauert.
 
und zollbeamte sind ja auch nur menschen. vielleicht lag der fall hier so ähnlich ?
Aber das Problem hat man dann ja selber, wenn man in ein Land außerhalb der EU reißt und auf dem Rückflug mit dem Messer kontrolliert wird, oder?

Also irgendwie schon etwas verunsichernd, wenn der Zoll nicht mal mehr seine Arbeit machen will.;)
 
Mir haben die vom Zoll bei einer gleich gelagerten Angelegenheit gesagt, dass ist ein Fehler der Post und die anfallenden Steuern gehen zu deren Lasten.
 
Mir haben die vom Zoll bei einer gleich gelagerten Angelegenheit gesagt, dass ist ein Fehler der Post und die anfallenden Steuern gehen zu deren Lasten.

Wie soll dies denn funktionieren, wenn wie hier beschrieben kein Vorgang
existiert und die Steuer mangels Wert nicht festgesetzt werden kann?! :argw: :p
 
Na zum Beispiel, indem die Post den Artikel an deiner statt verzollt, sprich bezahlt hat und ausliefert. Eigentlich sollte der Postbote den Betrag bei dir eintreiben, tut/kann er aber nicht. Soll ja vorkommen. Durch Anruf beim Zoll in Frankfurt erfährt man dann z.B., dass das täglich x-mal passiert und letztlich das Problem der Post ist, der Zoll hat ja sein Geld bekommen.
Hab ich so gehört. Ganz wie hier ist das natürlich nicht gelagert.
 
Hm,
ich habe vor, auch ein RAT-4 in den USA zu bestellen. Rein rechtlich ist das messer mit der Klingenlänge unter 12cm ja in Ordnung, also sollte ich von der Seite schonmal keine Probleme bekommen, oder? Und wie sieht es dann aus mit Zoll, was für eine Gebühr fällt denn dann an, wenn das Messer um die 100$ kostet? Kann mir da wer weiterhelfen?

Danke schonmal,
Philipp
 
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