Autsch.
Hinter "Sachmängeln" steht kein Punkt!
... ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Nun das Zitat war auch nur als Einleitung für den nachfolgenden erklärenden Text gedacht.
Gruß
Gerhard