Hallo Zusammen, ich hätte da mal ne Frage...
Ich bin ziemlich gebildet was das Waffengesetz zu Schusswaffen angeht, und arbeite mich seit ich hier im Forum bin auch sehr in das Thema Messer&Recht ein.
Hab sehr viel gelesen, und denke auch, das ich langsam ziemlich fit bin, aber etwas will ich doch noch genau wissen:
Nach der aktuellen Gesetzeslage darf man ja Klingen (ich nenns jetzt mal mit Absicht nicht Messer/Axt/Beil/Schwert, um es allgemeiner zu halten) in der Öffentlichkeit führen (also Zugriffsbereit bei sich tragen). Alle Klingen die nicht als Waffe eingestuft sind sowieso, aber als mündiger Mensch mit mind. 18 Jahren auch Klingen die unters Waffengesetz fallen.
Klingenwaffen dürfen allerdings nicht auf Versammlungen oder Demonstrationen geführt werden. Im Gegensatz zu Gaspistolen wird für eine Klingenwaffe hingegen nicht der kleine Waffenschein benötigt, um sie führen zu dürfen. So gesehen dürfte ich dann also als Volljährge jede Klinge Zugriffsbereit in der Öffentlichkeit bei mir tragen, es seih denn es handelt sich um eine Verbote Waffe, wie Fallmesser, div. Springer, oder Balisongs, ist das so richtig?
Heisst das dann also, das ich mir problemlos ein Kukri an den Gürtel hängen dürfte, und eine Katana, oder gar nen netten Zweihänder auf den Rücken schnallen könnte, und dann im Conan Look zu Aldi einkaufen gehen könnte oder durch die Stadt bummeln dürfte?
Keine Angst, ich wills tatsächlich rein hypothetisch wissen!
Ich bin ziemlich gebildet was das Waffengesetz zu Schusswaffen angeht, und arbeite mich seit ich hier im Forum bin auch sehr in das Thema Messer&Recht ein.
Hab sehr viel gelesen, und denke auch, das ich langsam ziemlich fit bin, aber etwas will ich doch noch genau wissen:
Nach der aktuellen Gesetzeslage darf man ja Klingen (ich nenns jetzt mal mit Absicht nicht Messer/Axt/Beil/Schwert, um es allgemeiner zu halten) in der Öffentlichkeit führen (also Zugriffsbereit bei sich tragen). Alle Klingen die nicht als Waffe eingestuft sind sowieso, aber als mündiger Mensch mit mind. 18 Jahren auch Klingen die unters Waffengesetz fallen.
Klingenwaffen dürfen allerdings nicht auf Versammlungen oder Demonstrationen geführt werden. Im Gegensatz zu Gaspistolen wird für eine Klingenwaffe hingegen nicht der kleine Waffenschein benötigt, um sie führen zu dürfen. So gesehen dürfte ich dann also als Volljährge jede Klinge Zugriffsbereit in der Öffentlichkeit bei mir tragen, es seih denn es handelt sich um eine Verbote Waffe, wie Fallmesser, div. Springer, oder Balisongs, ist das so richtig?
Heisst das dann also, das ich mir problemlos ein Kukri an den Gürtel hängen dürfte, und eine Katana, oder gar nen netten Zweihänder auf den Rücken schnallen könnte, und dann im Conan Look zu Aldi einkaufen gehen könnte oder durch die Stadt bummeln dürfte?
Keine Angst, ich wills tatsächlich rein hypothetisch wissen!