Fragen zum Sub-Com

Wild

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Guten Abend allerseits,

Ich bin neu hier im Forum also zerreisst mich hier nicht gleich :D
Ich habe ein paar Fragen zum Böker Sub-Com, und zwar:
-Darf ich das Messer in der öffentlichkeit tragen?
-Gibt es ein Holster bzw. geeignete Tasche zum tragen am Gürtel, für das Messer ?

Bedanke mich schonmal für eure Antworten! =)
Achja, bin ich richtig in der Annahme das es sich beim Sub-Com um ein Klappmesser handelt ? Könnte mir jemand noch den Unterschied zwischen "Klappmesser" und "feststehendes Messer" erklären....

Schönen Abend noch
Wild
 
Herzlich willkommen im Forum, Wild!

1. Nutze die Suchfunktion! Ist alles schon zigfach dagewesen.
2. Man erhöre mich und schließe diesen Thread! ;)

Gruß,
Carsten
 
Wieso? Sind doch berechtigte Fragen, die man einfach und verwirrungsfrei beantworten kann.

Das Subcom gibt es als Fixed und Klappmesser, als Klappmesser auch als Kappmesser. Als Fixed nicht, das darf man aber tragen. Sogar mit Gürtelscheide, ohne Scheide würde es dir die Tasche zerschneiden. Der Folder hat keine Tasche oder Scheide, kann man machen, ist aber reichlich sinnlos. Taschen in die der Zwerg passt hat jede Hose. Egal wie, da er Einhändig bedien und verriegelbar ist darf man es eh nicht grundlos spazieren tragen. Das Fixed ist auch einhändig bedienbar trotzdem tragbar. Weils mit dem Klappen nicht klappt. Alles klar?
 
Das Subcom ist ein kleines, flaches und gut gemachtes Messerchen für den Alltag. Eigentlich.

Zur rechtlichen Problematik lies dich bitte unter den Stichworten "neues Waffengesetz", "Einhandmesser" und dergleichen im Unterforum Politik&Recht ein.

Eine Gürteltasche halte ich für unnötig bei diesem Messer, aber es ist so klein, da dürftest du z.b. bei der Marke Tatonka locker was finden. Ansonsten gehört es einfach so in die Hosentasche, dem Hosenbund geclipt oder wenn man mag ins Portemonnaie.

Feststehend ist alles was nicht einklappt, Klappmesser können aber feststellbar sein. Es gibt aber auch nicht feststellbare Klappmesser. Ein feststehendes Messer, welches einklappt, steht nicht fest, sondern ist kaputt oder eine Fehlkonstruktion. Klar soweit?
 
sehrgut! Also ich habs glaube ich soweit verstanden.
Wenn das Messer also mit einer Hand geöffnet werden kann und damit auch arritiert sprich mit dem LinerLok darf ich es nicht tragen. Berrichtigt mich wenn es nicht stimmt.
Habe mir das Böker Subcom Folder bestellt (ArtNr.01BO589). Ich denke also nicht das ich dies tragen darf oder ?
 
Natürlich darfst Du es tragen, allerdings unter der Voraussetzung, dass etwaigen Beamten, die Dich unter gewissen Umständen kontrollieren könnten, deinerseits glaubhaft versichert werden kann, dass das mitgeführte Schneidgerät einer streng sozial geduldeten Aufgabe zugeführt werden sollte. Im Falle der Brauchtumspflege entfällt dieser Schritt, wobei zu beachten ist, dass sportliche Aktivitäten, in denen schnittfähige Werkzeuge notwendig sind, dies ebenso erübrigen. Sollte der Beamte mit derart Ausführungen nicht konform gehen, ist von einem (vorerst temporären) Verlustes des Schneidewerkzeuges nach Machart von CLB auszugehen.
 
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