Fragen zur Notwehr

@ HankEr: Falsch.
[...]
§ 152 StPo [...]
(2) [...] sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Na eben, sag ich doch. Wenn der ermittelnde Staatsanwalt im geschilderten Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat findet, dann klagt er nicht an.

Das ist doch meine Rede. Ein Staatsanwalt kann halt nicht einfach hergehen und sagen "das scheint mir irgendwie nicht ganz proper zu sein, da klage ich gleich mal an", nein er muß schon etwas finden aufgrund dessen er Anklage erhebt.
 
Anhaltspunkte

@ HankEr :
Ja, das ist richtig, da aber eine Straftat auch im Amt begangen werden kann, liegt der Sachverhalt schon wieder anders.

Und wenn der Verdacht einer im Amt begangenen STR vorliegt, und dazu noch in dieser Konstellation, wird jeder Dienstvorgesetzte ein Verfahren einleiten müssen, [STA ist nicht Dienstvorgesetzter]
sowohl disziplinar
(um den "eigenen Stall sauber zu halten, oder zu entmisten"), je nach Sachlage in Bezug auf die Wirkung nach aussen.

Hier lag ein "Besonderes Vorkommnis" vor, und das ist jedes Ereignis, welches eine besondere Wirkung in der / auf die Öffentlichkeit hat.

Ein Schusswaffengebrauch (egal welcher) im Einsatz ist grundsätzlich ein besonderes Vorkommnis.
(auch der Fangschuss für ein angefahrenes Reh)

-> Denk mal an den SEK-Beamten, der sich vor 1-2 Jahren vor laufenden TV-Kameras in den Fuss geschossen hat
(hab mich gebogen vor Lachen !! naja, man ändert sich ja im Laufe der Zeit....:irre: )

Und Du oder Ich, wir können auch Strafantrag stellen, bzw. direkt Strafanzeige, denn auch hier gibt es wieder Unterschiede:
1. Antragsdelikte und
2. Offizialdelikte
z.B.
Körperverletzung § 223 StGb ist ein Antragsdelikt, aber
gefährliche Körperverletzung § 223a ist ein Offizialdelikt, das von Amtswegen verfolgt wird.
(der Geschädigte kann als Nebenkläger auftreten)

Warum :
Es wird immer (Rate mal, was jetzt kommt!)

UNTERSCHIEDEN nach der

Qualifizierung der Tatbestandsmerkmale
(das sind quasi die Bedingungen, die zusammen erst den eigentlichen § zu dem machen, was er ist - und sie werden spätestens vor Gericht fein säuberlich sortiert, als erfüllt erwiesen oder als nicht erfüllt widerlegt)

Bei 1 reicht die Ohrfeige,
weil Du Dich danach evtl. in Deinem allgemeinen Wohlbefinden gestört fühlst,
bei 2 (weil es gut passt),
ist ein Messerschnitt durch Andere schon qualifiziert, Du fühlst Dich vielleicht auch nur im Wohlbefinden gestört, aber das Messer wird hier schon explizit als ...insbesondere eines Messers... genannt, somit ist durch seine Nennung schon eine höhere Qualität in der Art der Tatausführung/-mittel vorgegeben.

Das Ganze ist jetzt auseinandergerissen, und liest sich im § 223a natürlich schlüssiger.

Bevor ich den Faden verliere... :eek: .. ich war beim Dienstvorgesetzten,
der sowohl disziplinar (intern),
als auch offizial (extern)
ein Verfahren wird einleiten müssen (ob er muss weiß nicht sicher),
da immerhin ein unnatürlicher Tod durch einen im Dienst befindlichen Polizisten verursacht wurde, und da liegt immer der Verdacht einer STR nahe.
(Darum der Hinweis auf den Lokführer, weil per Gesetz auch hier der Verdacht nahegelegt werden muss, denn der Lokführer ist im öffentlichen Dienst)

Ich denke jetzt hab ich die Kurve gekriegt...

... meiner Meinung nach lagen in unserem Fall genügend tatsächliche Anhaltspunkte vor, und hätte jemand das verneint...

... dann wäre wirklich der Verdacht der Vertuschung gegeben...

...aber ob die Anhaltspunkte tatsächlich vorliegen, entscheidet der Richter nach bestimmt äusserst sorgfältiger Prüfung !...
(oder hab ich jetzt doch den Faden verloren ?)

... weil das nämlich sonst ein Freifahrtschein für den Polizisten wäre, (er handelt schließlich i.A. der STA) und der STA muss darauf achten, dass seine Ermittler korrekt handeln, und tun sie es nicht, muss er ausmisten, tut er es nicht, wird er ausgemistet!

Es muss auf jeden Fall überprüft werden!

Und das diese Verfahren nicht immer durchschaubar, geschweigedenn nachvollziehbar sind, kann man auch daran erkennen, dass das spezielle Gesetzbuch meist recht dünn, aber die zugehörigen Kommentare meist unverhältnismäßig dick sind,

warum müssen RA's, STA's und Richter wohl lange studieren, bevor sie auf die Menschheit losgelassen werden ?

:eek: :eek: Luftauge

Ich hab diesen Beitrag als "Shit happens - no comment" weitergeführt!
 
Last edited:
Hi,

Jetz`noch ma`langsam.
Ich glaub ich hab`ein bischen den Faden verloren.
Ist die Untersuchung jetzt von einem Richter beendet worden oder vom Staatsanwalt ?

Andreas
 
WER war's ?

Ich hab nochmal die Schilderung des Vorfall durch Armin nachgelesen, danach war es der STA.

Aber durch den Hinweis auf die Presse könnte es auch ein Übermittlungsfehler durch diese sein.
Ich habe meine Kommentierung noch nicht weiter studiert, bin erst mal bei den Notwehr-§§ hägengeblieben, weil das ja der eigentliche Themenschwerpunkt sein sollte.

Falls ich was konkretes finde, teile ich es mit, schließlich bin ich auch kein Jurist, der es definitiv aus dem Ärmel schütteln, bzw. einen rechtsverbindlichen Kommentar abgeben kann - durch die vielen Verweise auf Unterscheidung wollte ich auf die vielen Interpretationen/Feinheiten deuten (ist leider nicht ganz einfach).

Gruß Andreas/Luftauge
 
Es wurde zwar schon gesagt aber ich möchte mich auch noch mal einschalten Die Presse ist nur ein Informations und Meinungsorgan, aus eigener Erfahrung weiss ich dass man einen Sachverhalt so oder so schreiben kann.
Wenn mann mal mit Kollegen gesprochen hat die einen tödlichen Schusswaffeneinsatz hatten dann wird einem klar dass es absoluter SChwachsinn ist als ausenstehender über so etwas urteilen zu wollen.
Die Verurteilung eines Polizeibeamten erfolgt meist nicht im Gerichtsahl sondern schon zuvor durch die Medien.
Ich will hier keinen Verbrecher in der Polizei schützen ich weiss dass es in unserem Verein genug schwarze Schafe gibt.
Aber in meiner Polizeidirektion arbeitet ein Kollege dem durch einen Bankräuber das Gesicht weggeschossen wurde fragt denn mal nach dieser Waldgeschichte.
Ich weiss auch nicht wieviel von euch mal in einem solchen Fall waren in dem eine Waffe auf euch angelegt wurde oder sogar geschossen wurde.
Bissher gab es bei mir nur den Fall mit Messern, aber auch da ab ich gedacht er oder ich und trotzdem nicht geschossen.
Ich weiss dass nicht alle Polizisten so sind.
Im Falle eines Schusswaffeneinsatzes ein Fall aus meiner persönlicher Praxis.
Bei einer Fahrzeugkontrolle tritt ein Beamter allein an ein Fahrzueg
Der zweite Beamte sitzt im Auto und fragt das Kennzeichen ab, plötzlich setzt der Autofahrer zurück und fährt auf den Streifen wagen auf. der Kontrollierende Beamte versucht das Fahrzeug durch einen Schuß in den Reifen zu stoppen( Fehleinschätzung !) der Beamte im Auto hört einen Schuss und sieht seinen Kollegen zurückspringen, er geht davon aus, dass der Fahrer auf den Kollegen geschossen hat.
Er eröffnet das Feuer auf den Pkw, dieser flüchtet. im Verlauf des Einsatzes durchbricht der Pkw 2 Polizeisperren und rammt einen Streifenwagen schrottreif, an einer Kreuzung wird er nach 21 !! Schüssen gestoppt und mann muss feststellen dass der Schwehrverletzte Autofahrer keinen Führerschein hatte.
Oder ein Fall der mir passiert ist.
Ein Wohnmobil soll zwangsentstempelt werden, beim herrantreten an das Fahrzeug hören mein Kollege und ich einen Hund im Fahrzeug.
Da bekannt war dass der Eigentümer wegen Waffenbesitz vorbestraft war entscheiden wir uns mit dem Ausenlautsprecher den Eigentümer zum Aussteigen aufzufordern.
daraufhin nimmt dieser per Handy Kontakt zur Leitzentrale auf und sagt wenn jemand das Auto anfasst muss er sterben.
Nach hinzuhiehen von 3 weiteren Streifenwagen wird das Wohnmobil eingekreist.
Plötzlich kommt eine Person durch das Dachfenster und richtet einen Gegenstand auf einen Beamten (0.30 dunkelheit) der Beamte schreit den Mann an er soll den Gegenstand fallen lassen und droht zu schießen
daraufhin verschwindet der Mann im Wohnmobil.
(Ich weiß nicht was passiert wäre wenn der Beamte einen Warnschuss abgegeben hätte, warscheinlich wär der Wagen durchsiebt worden da mann ja nicht wußte wer geschossen hat)
Wärend dem Anflug eines Sondereinsatzkommandos kommt der Mann plötzlich aus dem Auto und kann nach Widerstand festgenommen werden.
Der Gegenstand den er auf den Beamten richtete war eine Kamera mit dem er uns fotografiert. Aber im Fahrzeug lag eine geladener Revolver und ein Kampfmesser bereit.
Vielleicht regen euch solche Schilderungen zuerst zum Nachdenken an bevor ihr gegen Polizeibeamten "SChießt". Ich krieg einen Hals wenn Leute bei denen ich nachts die Wohnung nach Einbrechern durchsuche oder versuche dass die sicherer Leben sich erlauben über die Schießwütigen Beamten zu urteilen.
Übrigens in 12 Dienstjahren hab ich bisher die Schusswaffe außer zum Drohen und einmal schlagen( peinlich) noch nie einsetzen müssen und dass trifft auf den Großteil der Polizeibeamten in Deutschland zu.
(dafür gibt es genügend Statistiken) der Einsatz von Schußwaffen gegen Menschen ist zumindest bei der Polizei in BW verschwindent gering.
 
Luftauge

Zu deiner Aussage Einleitung eines Verfahrens durch den Dienstvorgesetzten-.
Nach dem öffentlichen Dienstrecht muss der Dienstvorgesetzte beim Verdacht eines Dienstverfahrens Disziplinarmassnamen einleiten. Er hat keinen Ermessensspielraum.
Bezüglich des Strafverfahrens unterliegt auch er dem Strafverolgungszwang.
Beim Verdacht eine Straftat muss ermittelt werden.
Ein Strafverfahren beenden kann nur der STA oder Richter der Polbeamte kann also von sich aus nicht sagen dass war nichts.
Aus meiner Erfahrung werden bei allen Verdachtsfällen (zumindestens bei Uns) Strafverfahren eingeleitet.
Ob begründet oder nicht.
D.H. wenn irgend jemand sagt du hättest ihn geschlagen dann wird gegen den Beamten ermittelt.
Bezüglich des Korpsgeistest kann ich nur sagen dass ich die Erfahrung gemacht habe dass bei Polbeamten eher genauer geschaut wird als beim Normalbürger.(sicher auch berechtigt)
Der Korpsgeist ist sicher bei Streifen-besatzungen und geschlossenen Einheiten ausgeprägt, aber sobald es eine Ebene höher geht hat sich einiges gewandelt.
Ihr glaubt doch nicht, dass sich ein Dienstellenleiter für seine Beamte opfert indem er sie deckt. (hatte ich noch nicht)
Aber auch hier gilt schwarze Schafe gibt es immer
 
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