Führen und Nutzen in öffentlichen Verkehrsmitteln

Tom83

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Nächsten Monat werde ich temporär auf öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn und Fernbus angewiesen sein. Da Kurzstrecke (naja, das ist relativ!) habe ich natürlich schon angefragt, ob Passagiere speisen und trinken dürfen. Ich würde mir gerne Kleinigkeiten zum Frühstücken mitnehmen, bzw. werde ich auch auf der Rückfahrt nach Hause wohl mal was aus der Stadt mitnehmen. Da ich ein Opinel geschenkt bekommen habe, wird sich das kleine Gesetzkonforme jetzt als mein EDC anbieten.

Was habt ihr denn so für Erfahrungen gemacht, ein Messer in besagten Verkehrsmitteln zu ziehen, um sich einen Apfel zu schälen oder ein Sandwich zu schneiden? Gibt es da Ärger mit dem Personal oder übereifrigen Fahrgästen? Das ich jetzt nicht bei der Bahn/Buslinie anrufen will und nach Messerführung bzw. Benutzung frage und die das noch in den falschen Hals bekommen, sollte klar sein. Mich würden einfach mal eure Eindrücke interessieren. Ich hatte nämlich schon öfters im Restaurant böse Blicke geerntet, wenn das Steakmesser die Pizza nicht vernünftig schneiden wollte und ich dann mit meinem Taschenmesser schnitt.
 
AW: Führen und Nützen in öffentlichen Verkerhsmitteln

Das ich jetzt nicht bei der Bahn/Buslinie anrufen will und nach Messerführung bzw. Benutzung frage und die das noch in den falschen Hals bekommen, sollte klar sein.

Ob du in den Öffis Essen/Trinken/das Messer zücken darfst, das steht bei denen in den AGB/Nutzungsbedingungen.

Die findet man für die meisten im Netz, - du bekommst sie aber auf Anfrage am Schalter immer ausgehändigt, bzw. hängen sie auf den Bahnhöfen öffentlich aus.
 
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ÖPVs verbieten in ihren Beförderungsbedingungen abgesehen von speziellen Dingen wie Alkoholgetränken AFAIK i.d.R. lediglich das führen von "Waffen". Was darunter verstanden wird, dazu dürfte es bei deren Personal vielfältigste Ansichten geben und wie üblich wird Dir auch da niemand was allgemeingültiges sagen können ...
 
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Ja, polaris. Mit Taschenmesser muss man öfters mal auf Gnade hoffen. Darum frage ich ja auch nach Erfahrungen und nicht nach Meinungen oder Sympathien. Ich war bis jetzt halt immer mit dem Auto unterwegs und bin jetzt in einer mir neuen Situation.

Ob du in den Öffis Essen/Trinken/das Messer zücken darfst, das steht bei denen in den AGB/Nutzungsbedingungen.

Nein, die hängen da leider nicht aus. Ich wohne in einer kleinen Stadt, reise also nicht mit DB oder grossen Unternehmen. Natürlich fragte ich nach "Nutzungsbedingungen" als ich anrief um mich zu erkundigen, ob wir speisen und trinken können. Ich werde also wohl tatsächlich am Schalter nach was gedrucktem fragen müssen! Von Waffen wurde nichts erwähnt, versteht sich ja aber von selber. Und selbst wenn Waffen erwähnt würden, gilt mein Taschenmesser nach 42a als Werkzeug und nicht als Waffe. Hilft mir das was, wenn die Beamten nicht qualifiziert sind oder Passagiere sich bedroht fühlen? Natürlich nicht.
 
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Meine Erfahrungen waren bisher eher unspektakulär: Ich nehm mein Taschenmesser, schneide mein Brötchen auf und steck es wieder weg.... in der Regel bekommen das kaum Leute mit (und das nicht weil ich das so ninjamässig unsichtbar schnell mache! :glgl:)
Wähle das entsprechend passende Werkzeug aus und gut ist...das heisst alles taktische zu hause lassen und statt dessen ein Vic oder ein Opinel oder einen klassischen Solinger nehmen.
 
AW: Führen und Nützen in öffentlichen Verkerhsmitteln

Und selbst wenn Waffen erwähnt würden, gilt mein Taschenmesser nach 42a als Werkzeug und nicht als Waffe. Hilft mir das was, wenn die Beamten nicht qualifiziert sind oder Passagiere sich bedroht fühlen? Natürlich nicht.

Der Bahn sonstigen Verkehrsbetrieben und deren kann die öffentliche Rechtslage ja ziemlich egal sein, weil die ja ein ziviles Hausrecht mit gewissen Willkürspielraum haben.
 
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Genau das ist das, polaris. Das Hausrecht greift natürlich. Ich war heute am Schalter und hab mir die AGBs aushändigen lassen. Dort steht kein Wort von Waffen oder Gegenständen, welche als solche missbraucht werden könnten. Naja, kommt mir schon komisch vor. Ob ich damit wohl auf der sicheren Seite bin?

Furlan, danke für deinen Rat. Ich denke auch, das mein Opinel jetzt richtig gelegen kommt! Leider haben halt viele Leute Angst, wenn sie ein Messer in der Öffentlichkeit sehen.
 
AW: Führen und Nützen in öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn die Beförderungsbedingungen nichts aussagen, bist Du ja schonmal ganz gut dran. Ich selber habe selbst da noch keine Probleme gehabt, wo es entsprechende Bedingungen gab, wenn ich ein EDC benutzte. Wahrscheinlich verbreiten meine üblichen Outfits eh schon zuviel Angst, um das Messer noch wahrzunehmen bzw. Hemmen Anzüge den Effekt.
 
AW: Führen und Nützen in öffentlichen Verkehrsmitteln

Meine Erfahrungen waren bisher eher unspektakulär: Ich nehm mein Taschenmesser, schneide mein Brötchen auf und steck es wieder weg.... in der Regel bekommen das kaum Leute mit (und das nicht weil ich das so ninjamässig unsichtbar schnell mache! :glgl:)
Wähle das entsprechend passende Werkzeug aus und gut ist...das heisst alles taktische zu hause lassen und statt dessen ein Vic oder ein Opinel oder einen klassischen Solinger nehmen.

Ich mache es auch so. Mal im Bus, mal im Zug, in der Stadtbahn, in der U-Bahn-Station. Die Werkzeugwahl und die Reaktionen der Umgebung sind im Prinzip so wie von dir beschrieben - nichts Aufregendes. Allerdings schaue ich mich vorher immer um, ob es irgendwelche Uniformierte in Blickreichweite gibt.

(...)
Wahrscheinlich verbreiten meine üblichen Outfits eh schon zuviel Angst, um das Messer noch wahrzunehmen bzw. Hemmen Anzüge den Effekt.

Motorrad-Leder mit Totenköpfen und Fahrradkette oder eher militärische Anmutung? Ich trage eher das zweite. Da gibt es viel Platz für Messer :D
 
Ich stelle da in der Öffentlichkeit gewisse Unterschiede fest.
Wenn ich mir nicht mit Gewalt Gelegenheiten zur Benutzung meiner Messer suche (Äpfel muss ich unterwegs nicht schälen - klebrige Pfoten im Zug nerven) sondern bei echtem Bedarf ("Kinder teilt Euch das Brötchen!") kurz ohne Schnickschnickfuchtel das Messer benutze, dann a) kriegt das kaum jemand mit und b) hat kaum jemand damit Probleme.

Wenn ich aber mit viel Tamtam meine Rechte ausüben will und mir dafür ein Szenario zusammenplane - mit vorher geplanter schriftlicher Genehmigung zum Beispiel, dann bekomme ich im Zweifel auch die Aufmerksamkeit.
 
Es geht um das Führen und Nutzen von Schneidwerkzeuge in öffentlichen Verkehrsmitteln ... einige haben das vergessen oder überlesen, deswegen sind ihre Beiträge nicht mehr zu sehen ;)
 
Vielen Dank für eure Eindrücke!

Ich stelle da in der Öffentlichkeit gewisse Unterschiede fest.
Wenn ich mir nicht mit Gewalt Gelegenheiten zur Benutzung meiner Messer suche (Äpfel muss ich unterwegs nicht schälen - klebrige Pfoten im Zug nerven) sondern bei echtem Bedarf...

Oh, du bist wohl einer der angekündigten Hilfsscheriffs von de Maiziere! Na denn :super:
 
Ach was, nein.

Die ganz normale und selbstverständliche Benutzung eines Werkzeugs ist aus meiner Sicht komplett unproblematisch. Ich selber habe - ausser im Flieger - immer und überall ein nicht 42a konformes Taschenmesser dabei. Ich benutze es etwa 3-4x täglich in der Öffentlichkeit. Aber nicht weil das ein Kreuzzug für mich ist, sondern weil ich etwas schneiden muss. Und das ist durchaus auch mal im Bus oder im Zug der Fall.

Wenn ich aber unbedingt mit meinem 42a konformen Messer mit BKA Feststellungsbescheid, einem schriftlichen Statement des Verkehrsbetreibers und einem Sack Kartoffeln zum Schälen in der S-Bahn sitzen muss, geht es mir vermutlich nicht primär um mein Abendessen. Und ob das Verhalten unbedingt die Benutzung von Messern in den Augen der Bevölkerung akzeptabler macht ist zweifelhaft.

Aber das ist eher der "Politik"-Aspekt. Die Frage hier ist ja eher auf das Recht bezogen gewesen, daher höre ich hier und jetzt auf. Ist sonst zu sehr off topic.
 
Weisst du, ich habe öfters mal Probleme bekommen mit 42a konformen Messern, einfach weil die Beamten nicht informiert sind. Ich denke, dass kommt auch auf das Äussere an (damit meine ich nicht die Kleidung). Da kann man nur locker bleiben und gut informiert sein, so dass man seinen Sachen nicht ewig hinterherrennen muss und der Tagesablauf nicht komplett versaut ist. Einem Freund von mir wurde ein Opinel beschlagnahmt. Natürlich völlig zu Unrecht, aber der Stress war dar. Mein Messer bleibt in meiner Tasche bis ich es brauche, da stimme ich dir doch zu. Aber es kann auch nicht sein, dass ich es mir 10 mal überlegen muss, ob ich ein Sandwich durchteilen "darf", oder ob dann Hilfspolizisten und/oder Ausgebildete eine Hexenjagd auf ein Opinel machen. Ich poche dann auf mein Recht, wenn ich belästigt werde. Nicht wenn der übereifrige Zivilist mir eine Standpauke hält. Verteidigen tut man sich vor Gericht, nicht vor dem Scharfrichter.

Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen. Die bessere Wahl wäre es, einfach in ein Restaurant zu gehen und dort mit einem mir ausgehändigtem Messer zu speisen. Aber weder das, noch die ganze verlorene Zeit oder mein zu reparierendes Auto bezahlen mir Leute, die keine Taschenmesser bei erwachsenen Menschen sehen möchten ;)
 
Die Frage, ob das jetzt typisch deutsch ist, spar ich mir mal. Aus Erfahrung und als Empfehlung: Einfach machen (Essen, Trinken, Taschenmesser). Es interessiert mit hoher Wahrscheinlichkeit absolut niemanden. Und was kümmern dich die Blicke anderer?


... Ich war heute am Schalter und hab mir die AGBs aushändigen lassen. Dort steht kein Wort von Waffen oder Gegenständen, welche als solche missbraucht werden könnten. Naja, kommt mir schon komisch vor. Ob ich damit wohl auf der sicheren Seite bin? ...
:confused: Man kann sich auch mit Gewalt Sorgen machen.




ÖPVs verbieten in ihren Beförderungsbedingungen abgesehen von speziellen Dingen wie Alkoholgetränken AFAIK i.d.R. lediglich das führen von "Waffen". ...
Nö. Anbei mal zwei Beispiele. Bild 1 von den Wuppertaler Stadtwerken. Bild 2 von der Dortmunder DSW21.
Ich weiß nicht, was schlimmer ist.


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Super logik. Wenn ich mir die AGBs aushändigen lasse, um zu schauen ob Essen und Trinken erlaubt ist, einfach den Zettel zerknüllen. Bloss nicht lesen, ob Werkzeuge und Waffen nach Hausordnung verboten sind. Könnte ja zu informativ sein :p

Nein, böse Blicke interessieren mich nicht weiter. Angepöbelt zu werden oder lauthals beschuldigt zu werden, Waffen bei sich zu führen, ist allerdings nicht akzeptabel. Da weisst du ja nicht, was andere für Erfahrungen gemacht haben, was für schwachsinnige Konfrontationen sich ergeben. Ja, dass ist alles typisch deutsch; die chronische Taschenmesserpanik, die resultierende Korinthenkackerei, so wie meine Reaktion vorauszuplanen und zuvorkommend zu sein. Wir sind schon komische Leute.
 
Super logik. Wenn ich mir die AGBs aushändigen lasse, um zu schauen ob Essen und Trinken erlaubt ist, einfach den Zettel zerknüllen. Bloss nicht lesen, ob Werkzeuge und Waffen nach Hausordnung verboten sind. Könnte ja zu informativ sein :p
Lies mal genauer deine eigenen Zeilen. ;) Du schreibst, du habest dir bereits die AGB aushändigen lassen. Wenn du dort oder in der Hausordnung nichts zu deinen Themen findest, ja dann haben die Betreiber es offenbar nicht für regelungsbedürftig gehalten. Was willst du denn noch?
Im ersten Beitrag schreibst du, es gehe um ein Opinel. Gibt ja kaum ein Messer, das noch weniger von irgendwelchen WaffG-Paragrafen betroffen ist. Und du überlegst ernsthaft, bei Bus + Bahn nachzufragen, was die zum Führen und Benutzen sagen? Was erwartest du für eine Antwort? Da kann nichts Gutes bei rumkommen.



Nein, böse Blicke interessieren mich nicht weiter. Angepöbelt zu werden oder lauthals beschuldigt zu werden, Waffen bei sich zu führen, ist allerdings nicht akzeptabel. Da weisst du ja nicht, was andere für Erfahrungen gemacht haben, was für schwachsinnige Konfrontationen sich ergeben. ...
Nein, weiß ich auch nicht. Aber ich kenne meine Erfahrungen. Und du hast explizit nach Erfahrungen gefragt. Man merkt allerdings tatsächlich, dass du bisher keine Öffentlichen nutzt. ;) Da scheinen richtige Schauermärchen im Umlauf zu sein.



Was die beiden Bilder mit dem Essensverbot angeht. Es ging mir um das Wie. Und da finde ich sowohl die ausführliche Demutsversion in Beamtensprache als auch das pseudojugendliche Verbotsgeschrei furchtbar. Von letzterem hängen übrigens mehrere Versionen in den Bahnen, auch zum Musikverbot. Wer denkt sich sowas aus, frag ich mich, und warum?





Naja. http://www.rundschau-online.de/aus-...aende-reinigen---und-bekommt-anzeige-24232546
(DPA Meldung: Mann will freiwillig Bahnhofsgelaende reinigen und bekommt Anzeige)
Pitter
Der hat´s aber auch nicht anders verdient! Mit einem Messer Kronkorken aus dem Teer pulen ist klarer Missbrauch! :teuflisch
 
Da hat der gute Mann aber Glück, daß er in München für die Reinigung einen Schraubenzieher benutzen darf. Hier in HH wäre er damit an diversen Bahnhöfen wegen Verstoßes gegen die Waffenverbotszone dran!
 
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