Ostseekind
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Hallo!
Ich möchte mir ein EDG Taschenmesser kaufen und bin etwas verunsichert,
was die rechtliche Seite betrifft.
Ich hätte gerne Eines, was ich mit einer Hand öffnen kann.
Das brauche ich z.B. wenn ich meinem Hobby, Segeln, nach gehe.
Ich habe mich schon etwas belesen, bin aber jetzt vollends verwirrt.
Beim Segeln darf ich das Messer ja führen, aber wie sieht es danach aus,
muss ich das Messer in meiner restlichen Freizeit auspacken?
Teilweise ist zu lesen, dass das Führen von Einhandmesser generell verboten ist,
wenn man keinen nachweisbaren Grund hat.
(Sport, Beruf,...)
In anderen Quellen liest man, dass das nur bei Messern, mit einer Klinge über 12 cm zutrifft.
Wie sieht das denn nun aus?
Hat die Klingenlänge einen Einfluss?
Viele Grüße
Maik
Ich möchte mir ein EDG Taschenmesser kaufen und bin etwas verunsichert,
was die rechtliche Seite betrifft.
Ich hätte gerne Eines, was ich mit einer Hand öffnen kann.
Das brauche ich z.B. wenn ich meinem Hobby, Segeln, nach gehe.
Ich habe mich schon etwas belesen, bin aber jetzt vollends verwirrt.
Beim Segeln darf ich das Messer ja führen, aber wie sieht es danach aus,
muss ich das Messer in meiner restlichen Freizeit auspacken?
Teilweise ist zu lesen, dass das Führen von Einhandmesser generell verboten ist,
wenn man keinen nachweisbaren Grund hat.
(Sport, Beruf,...)
In anderen Quellen liest man, dass das nur bei Messern, mit einer Klinge über 12 cm zutrifft.
Wie sieht das denn nun aus?
Hat die Klingenlänge einen Einfluss?
Viele Grüße
Maik