Hallo,
ich habe da eine Frage an euch.
Seit gestern darf man feststehende Messer über 12cm nur noch mit besonderem Grund führen.
Jetzt ist es so, dass ich mir ein Messer machen lassen werde und das kommt an die 12cm ziemlich ran. Mein Griff ist leicht gerundet und jetzt stellt sich mir die Frage, wo genau der Gesetzgeber misst. Ich will schließlich nicht wegen eines Messfehlers mein Bedürfnis verlieren und viel Geld zahlen müssen.
Recht viel kleiner will ich es auch nicht unbedingt machen.
Noch ne Frage hätte ich. Macht die obere Schneide irgendwas aus im Bezug aufs neue Waffengesetz? Sie ist ca. 1,5mm dich und nicht scharf.
Hier mal meine Zeichnung zu meinem Messer:
Ich bitte um Hilfe.
ich habe da eine Frage an euch.
Seit gestern darf man feststehende Messer über 12cm nur noch mit besonderem Grund führen.
Jetzt ist es so, dass ich mir ein Messer machen lassen werde und das kommt an die 12cm ziemlich ran. Mein Griff ist leicht gerundet und jetzt stellt sich mir die Frage, wo genau der Gesetzgeber misst. Ich will schließlich nicht wegen eines Messfehlers mein Bedürfnis verlieren und viel Geld zahlen müssen.
Recht viel kleiner will ich es auch nicht unbedingt machen.
Noch ne Frage hätte ich. Macht die obere Schneide irgendwas aus im Bezug aufs neue Waffengesetz? Sie ist ca. 1,5mm dich und nicht scharf.
Hier mal meine Zeichnung zu meinem Messer:

Ich bitte um Hilfe.