Führen von feststehenden Messern mit 12cm Klinge; wo wird genau gemessen?

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Ghandalf

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Hallo,

ich habe da eine Frage an euch.
Seit gestern darf man feststehende Messer über 12cm nur noch mit besonderem Grund führen.
Jetzt ist es so, dass ich mir ein Messer machen lassen werde und das kommt an die 12cm ziemlich ran. Mein Griff ist leicht gerundet und jetzt stellt sich mir die Frage, wo genau der Gesetzgeber misst. Ich will schließlich nicht wegen eines Messfehlers mein Bedürfnis verlieren und viel Geld zahlen müssen.
Recht viel kleiner will ich es auch nicht unbedingt machen.

Noch ne Frage hätte ich. Macht die obere Schneide irgendwas aus im Bezug aufs neue Waffengesetz? Sie ist ca. 1,5mm dich und nicht scharf.

Hier mal meine Zeichnung zu meinem Messer:
1920_6438646661353633.jpg


Ich bitte um Hilfe.
 
Ich habe vor zwei Tagen das gleiche gefragt.

Mein Thema wurde geschlossen, weil es noch keine konkreten Aussagen dazu gibt.

Vielleicht hast du mehr Glück!
 
Ich bitte um Hilfe.

Hallo.

Wir alle auch!

Das wird Dir hier im Forum verbindlich niemand sagen können.

Und es ist wahrscheinlich, dass Du von drei Richtern auch drei verschiedene Antworten bekommen wirst.

Bevor hier doch jemand anfängt zu spekulieren, mache ich zu.

Gruß
chamenos


P.S. Das Thema hatten wir schon ein paar mal, bezogen auf Springmesser. Einfach mal die Suche bemühen.

P.P.S. @Bernhard1984 mit Glück hat das nichts zu tun.
 
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