Ganzstahl-"Ringdolch"

Sigtrygg

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Hallo Forum.

Hier mein jüngstes Werk:

Ringdolch massiv aus einem Stück 1.4111
Gesamtlänge 155mm
Klingenlänge 75mm
Klingenbreite 45mm an der breitesten Stelle
Klingendicke 4mm, beidseitig ballig geschliffen mit mittiger Hohlkehle

Das gute Stück ist jetzt fertig zum härten.

http://bilder-speicher.de/?Kassey9388

Die Form schwirrte mir im Kopf herum, und die Handlage ist wirklich sehr gut.
Es schmiegt sich regelrecht in die Hand:

http://bilder-speicher.de/?Layananda1467

Ich denke das Design ist mal was anderes.

Ich hoffe es gefällt...

Greets...

Michael
 
Superschönes Teil, aber was sagen unsere Freunde vom BKA dazu? :irre:
Stoßdolch? :glgl:
Schlagring? :glgl:

Ich find's gut gemacht und schön geworden!
 
Hallo BöhserOnkel...

TzzTzzTzz... :irre: :D

...der Griff steht nicht quer zur Klinge... :ahaa: Kein Stoßdolch!
...
...die Finger werden nicht von mehreren Metallringen umschlossen... :ahaa: Kein Schlagring!

:D

Schön das es Dir gefällt, wird wohl mein neues EDC... :glgl:

Greets...

Michael
 
Hallo Michael,

ich weiss das, und Du weisst das!
Aber unsere Staatsdiener? :confused:

Ich erinnere mich da an einen ganz alten Beitrag, in dem sogar ein Spyderco Military als "Fallmesser" beschlagnamt wurde. :glgl:

BTW: Ich schreib Dir gleich noch ne Mail.
Hätte u.U. auch gerne so ein Teil. :hehe:
 
BöhserOnkel schrieb:
Hallo Michael,



Ich erinnere mich da an einen ganz alten Beitrag, in dem sogar ein Spyderco Military als "Fallmesser" beschlagnamt wurde. :glgl:

na wenn man ein military auslässt, ist es doch ein fallmesser oder?
:glgl:
 
@ Bonemachine...

Wenn ich jetzt jedes Messer entsorgen müßte was ich schon mal Fallengelassen habe... :glgl: :glgl: :glgl:

Und alles neue könnte Potentiell ein "Fall"-Messer werden...

AUWEIA! :irre: :irre: :irre:
 
Hmmmm....

370 Hits und keine negative Kritik?

Schade, ich dachte ich hätte mal eine nicht alltägliche, diskussionswürdige Form gefunden...

Gefällt oder gefällt nicht?

Greets...

Michael
 
Okay... es ist kein Schlagring. Aber als "Faustmesser" würde ich es schon eher sehen.

Anyway. Tolles Design. Eine nette Bunthärtung würde sich gut machen!!! :super:
 
Sigtrygg schrieb:
370 Hits und keine negative Kritik?

Hi,

wenn du schon so fragst:

Es ist auf jeden Fall eine aussergewöhnliche Form, schön zum Anschauen. Aber als EDC ? Die Klingenform scheint mir nicht besonders schnittfreudig, der beidseitige Schliff provoziert Unfälle und auch der Griff sieht mir für alltägl. Schneidarbeiten nicht so praktisch aus.
Ob jetzt rein rechtlich legal oder nicht, solltest du dann doch mal kontrolliert werden ist das Teil imho schnell weg, da zählt näml. eher der Eindruck als die §§: Dolchschliff, Hohlkehle (aka Blutrinne) und Verwendung als Faustdolch zumindest nicht gänzlich ausgeschlossen :( .... Schon allein deshalb würd ich es nicht tägl. mit mir rumschleppen.

Aussergewöhnliche Form bedeutet halt auch immer abweichend vom Gewöhnlichen, welche gewöhnlich einfach die praktischste Form ist und sich deshalb gewöhnlich durchsetzt, imo :confused: :D

MfG,

Sanchez.
 
ich finde es hat ne gewisse aehnlichkeit mit nem tops calcutta. und im alltag isset bestimmt ein grossartiger kartonoeffner. also mir gefaellts
 
Für die kleine Größe sieht es nach einer tollen Handlage aus.
Erinnert mich vom Design an einen schottischen Sgian Dubh in moderner Fom.
Jedenfalls stimmige Linien.
Ich hätte es zum Schneiden oder als Brieföffner nur eine Spur dünner gemacht so 3mm Klingenstärke, aber die Klinge ist ja recht breit, da verläuft sich das.
Aber sonst Klasse.
Grüsse
 
Außergewöhnliche Idee, aaaaber wenn das Ding der falsche Polizist sieht, können wir den thread ins Politik & Recht-Unterforum verschieben.

Servus achlais
 
-Zitat:
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
---------
Da das Messer keinen quer zur Klinge verlaufenden Griff besitzt, ist es kein verbotenes Faustmesser. Die Fingeröse ist lediglich ein Ausgleich für den kurzen Griffteil und stellt keinen umlaufenden Handbügel dar, über den ein Schlagring mit definiert wird.
Mit einer zweischneidigen Klinge unterliegt es jedoch dem Waffengesetz wie jedes Kampfmesser, das zur Herabsetzung der Verteidigungsfähigkeit von Menschen bestimmt ist.
Ansonsten ein interessantes Sammlerstück.
 
Also wenn ich mir jetzt vorstelle, daß der Zeigefinger von hinten in dieses Loch geführt wird und die Mulden links und rechts für Mittelfinger und Daumen sind, diese den Griff umschließen und das abgerundete Ende dann am Handballen aufsitzt...
... dann kommt da eine Griffhaltung (Faust?) heraus, mit der man sehr gut stoßen, aber lausig schneiden kann.

Sgian, wenn du garantieren kannst, daß alle Leute, die die Bestimmungen und Gesetze bezüglich Messern kennen (bzw. kennen sollten), das auslegen wie du, muß sich Sigtrygg keine Sorgen machen, wenn er mit dem Ding rumläuft.

Solltest du das nicht garantieren könnten, empfehle ich die Lektüre dieses threads: Messer von der Polizei eingezogen.

Sigtrygg mach doch mal ein Foto mit dem Messer in der Hand, damit unsere Zweifel zerstreut werden.

Servus achlais
 
Esrtmal Danke für das angeregte Gespräch, und das Lob für die Form...

Ich habe dann heute einfach mal den Gang nach Karnossa gewagt...

Einige Bekannte und Vereinskameraden sind bei der Polizei, und warum dann nicht einfach mal nachfragen.

...

EDC hat sich dann damit erledigt.
Es ist zwar kein Stoßdolch, undsomit auch kein verbotener Gegenstand, aber durch das allgemeine Erscheinungsbild überwiegt der "Waffen"-Charakter...

Gäbe also nur alle Nasenlang Probleme.

Und da habe ich keinen Bock drauf.

Ich habe mir da also einen wunderschönes Vitrinenstück gezaubert...

Zurück ans Reißbrett, der Ideen sind ja noch mehr als genug.

Aber dies Messerchen ist ab sofort auf "Haus"-Einsätze beschränkt.

Greets...

Michael
 
Sigtrygg schrieb:
Ich habe dann heute einfach mal den Gang nach Karnossa gewagt...

Einige Bekannte und Vereinskameraden sind bei der Polizei, und warum dann nicht einfach mal nachfragen.

EDC hat sich dann damit erledigt.
Es ist zwar kein Stoßdolch, undsomit auch kein verbotener Gegenstand, aber durch das allgemeine Erscheinungsbild überwiegt der "Waffen"-Charakter...


Unfug! Wenn es verboten ist, ist es verboten, wenn es erlaubt ist, ist es erlaubt. Dazwischen gibt es keinen Spielraum á la ...nicht verboten, aber besser nicht tragen...
Wenn es verboten ist, muss es der Polizist ausserdem sofort einziehen.

Ich würde mich aber hier nicht auf den "Rechtsbeistand" in Form eines "Gefälligkeitsgutachtens" verlassen.

Ach ja, es heisst Canossa. Siehe hier.

Beste Grüsse,

Messerscout
 
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