Gekaufte Fertigklinge mit Logo versehen

Status
Not open for further replies.

Faxe5071

Mitglied
Messages
8
Hallo Zusammen,
ich habe mich gestern mit einem Freund getroffen und er hat mir dabei sein neues Messer gezeigt.
Soweit nicht spannend, aber, bei dem Messer handelt es sich um eine Fertigklinge die er in einen Griff verbaut hat.
Und er hat sein Logo auf der Klinge eingeätzt.
Nun meine Frage, darf er daß?(habe ein Bier dagegen gewettet)
Danke für die Antwort
Klaus
 
Warum sollte er das nicht dürfen, ist ja schließlich seins. Ich könnte mir doch auch einen Picasso kaufen und eine Ecke übermalen, wenn sie mir nicht gefällt.
Wenn er es verkaufen wollte und mit der eigenen Marke auf der Klinge suggerieren würde, sie wäre selbstgemacht, wäre das sicher grenzwertig. Solange er das Messer für sich selbst nutzt, ist es kein Betrug, sondern nur Angeberei ;-)

Gruß

Uli
 
Dein Freund darf das tun, es ist sein Messer und seine Veredelungsarbeit. Logo oder Initialen am Messer müssen auch nicht in erster Linie mit Angeberei zu tun haben, denn der Wiedererkennungswert steigt dadurch ungemein, wie im gleichem Maß die Verwechslungsgefahr abnimmt.
 
Danke euch Beiden,
aber hat nicht der, der die Klinge gefertigt hat auch eienen Anspruch auf sein Design?
Oder hätte er dazu sein Logo vorher einschlagen müssen?
Oder ist eine Klinge nur ein halb fertiges Produkt?
Fragen über Fragen
Klaus
 
aber hat nicht der, der die Klinge gefertigt hat auch eienen Anspruch auf sein Design?

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Wenn du dir nen VW Golf kaufst, dann hat Volkswagen da natürlich ohne Ende irgendwelche Gebrauchsmusterschutzdingens und whrscheinlich auch Patente drauf.
Und dann darfst du den tiefer legen, Chromleisten dran machen, das "Golf"-Schildchen hinten runterflexen und fett "Paul" draufschreiben.

So gut wie jeder Schlüsseldienst graviert dir in nahezu alles, was du ihm anschleppst deinen Namen oder dein Logo.

Der Ganze Designschutzkram wird erst relevant, wenn du anfängst Sachen zu verkaufen.

Gruß
chamenos
 
HiHi Klaus

Du willst es aber genau wissen! Nee, sei kein Drückeberger, zahle Deinem Kumpel schon mal das verlorene Bier. Die Vorredner haben recht.

Und jetzt nach Klingenformen zu fragen, hilft juristisch erstmal gar nicht weiter. Denn Klingenformen – ob fertig oder nur halbfertig – wären nach Geschmacksmusterrecht nur dann geschützt, wenn der Schmied auch einen Schutz beim Deutschen patent- und Markenamt beantragt hat.

Wobei ich aber hart dran zweifle, dass die üblichen Klingenformen überhaupt geschützt werden können. Was soll an einer Drop-Point-Klingenform beispielsweise denn schützenswert sein?

Nein, aus der Story mit dem verlorenen Bier kommst du nicht mehr raus!

Grüße,
Stefan

P.S. Zur Ergänzung: ich würde sogar behaupten, Dein Freund darf das Messer mit seinem Logo auch verkaufen. Denn der Klingenmacher ist letztlich nur der Zulieferer, das Recht, das fertige Produkt zu labeln, hat aber der Hersteller. Also Dein Freund, der das Endprodukt gefertigt hat.

Um in Chamenos Bild zu bleiben: Auf dem Golf steht auch nicht Bosch gelabelt oder Becker, auch wenn die – und 25 andere Zulieferer - die Lichtmaschine, die Elektrik, die Sitze, die Innenverkleidungsschalen gebaut haben.
 
Last edited:
Ja ich fürchte dann muß ich Zahlen, wobei ganz logisch ist das auch nicht.
Wenn jemand zb. ein Herbertz Taschenmesser nimmt und die Nummer rausschleift und in den Griff eine Kerbe mehr hineinschleift dann könnte er also sagen, das ist jetzt mein Produkt und da klatsche ich mein Logo drauf und verkaufe es.
Irgendwo muß ja die Grenze sein oder?
 
Status
Not open for further replies.
Back