Meisnerknife
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Hallo,
komme gerade vom Zollamt, dort wurde ein Gerber LMF, das ich in den USA gekauft habe "Vorübergehend verwahrt", weil beim Beamten "Zweifel bestehen, ob es verboten ist oder es Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze unterliegt ".
Als Erklärung sagte er mir, dass man ja die Fehlschärfe am Klingenrücken (das hat er so natürlich nicht gesagt !) leicht anschleifen könne und dann würde es sich um eine Waffe handeln, die beschlagnahmt werden muss. Wie bitte ???!!!
Soll ich da nun mit juristischen Beistand aufkreuzen, oder was ?
Wer hat Erfahrung mit solchen Kabinettstückchen und weiß, wie man mit dem Zoll in solchen Dingen umgeht ?
Bin dankbar für Antworten !
ahoi,
Jens
komme gerade vom Zollamt, dort wurde ein Gerber LMF, das ich in den USA gekauft habe "Vorübergehend verwahrt", weil beim Beamten "Zweifel bestehen, ob es verboten ist oder es Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze unterliegt ".
Als Erklärung sagte er mir, dass man ja die Fehlschärfe am Klingenrücken (das hat er so natürlich nicht gesagt !) leicht anschleifen könne und dann würde es sich um eine Waffe handeln, die beschlagnahmt werden muss. Wie bitte ???!!!
Soll ich da nun mit juristischen Beistand aufkreuzen, oder was ?
Wer hat Erfahrung mit solchen Kabinettstückchen und weiß, wie man mit dem Zoll in solchen Dingen umgeht ?
Bin dankbar für Antworten !
ahoi,
Jens