Gerber LMF= Waffe, sagt Zoll !!!

Meisnerknife

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Hallo,

komme gerade vom Zollamt, dort wurde ein Gerber LMF, das ich in den USA gekauft habe "Vorübergehend verwahrt", weil beim Beamten "Zweifel bestehen, ob es verboten ist oder es Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze unterliegt ".
Als Erklärung sagte er mir, dass man ja die Fehlschärfe am Klingenrücken (das hat er so natürlich nicht gesagt !) leicht anschleifen könne und dann würde es sich um eine Waffe handeln, die beschlagnahmt werden muss. Wie bitte ???!!!
Soll ich da nun mit juristischen Beistand aufkreuzen, oder was ?
Wer hat Erfahrung mit solchen Kabinettstückchen und weiß, wie man mit dem Zoll in solchen Dingen umgeht ?
Bin dankbar für Antworten !

ahoi,

Jens
 
ist ja wohl wieder der witz des tages.
wenn du eine rechtsschutz-versicherung hast, mach eine deckungsanfrage und lass deinen anwalt schreiben.

und selbst wenn der klingenrücken scharf ist und es sich um eine waffe handelt, ist es immer noch keine verbotene waffe :haemisch:

ich könnte platzen, wenn ich diese beamtenwillkür, welche auf unwissenheit (ich verkneife mir bewußt den begriff dummheit) beruht, sehe :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
erstmal ruhig bleiben, der beamte wird sich noch äussern,
schriftlich, dann das waffengesetz auszugsweise vorlegen, und dann kommt irgentwann das messer, oder darf abgeholt werden.
dauert nur bis zu ca. 2 monate.
 
@ Jens,

erst einmal ruhig bleiben.

Ich würde nochmals bei dem Sachbearbeiter vorsprechen und ihn auf die entsprechenden Vorschriften im Waffengesetz hinweisen, aus denen eindeutig hervorgeht, das das von dir importierte Messer in Deutschland nicht verboten ist. Sollte der Zöllner dann immer noch nicht einsichtig sein, soll er dir seine ablehnende Haltung in rechtsbehelfsfähiger Form (schriftlich) begründen. Rechtsbehelfsfähige Form ist für ihn der Hinweis, dass du bereit bist, die Sache ggf. rechtlich durchzuziehen.

Ansonsten kannst du dich auch an die Oberzolldirektion wenden. Die haben i. d. R. Rechtsberater, die sich auch mit dem Waffengesetz auskennen.

Gruß

Jo
 
Ich würde da auch erstmal mit einem Ausdruck der entsprechenden Passagen des WaffG aufkreuzen, freundlich im Ton und bestimmt in der Sache.

Aber das ist schon ein doppelter Witz: er hat ja quasi zugegeben, daß das Ding keine Waffe ist, indem er den Vorgang zur vermeintlich relevanten Modifikation selbst darlegt.

Und die Frage, was man daraus machen könnte, ist "blankwaffenrechtlich" im Gesetz nicht vorgesehen.

Er soll sich doch nochmal melden, wenn die Fehlschärfe nachgeschliffen ist, dann kann man das ja nochmal diskutieren. :glgl:
Bis dahin - und da scheint er ja Deiner Meinung zu sein- ist es ja legal.
 
Hallo zusammen,
die Frage die ich mir bei solchen Aktionen stellte ist die der Vorgehensweise.
Ist es taktisch wirklich klug mit den entsprechenden Gesetzestexten oder deren Auszügen bei Ämtern aufzukreuen?
Nach meinen, wenigen Erfahrungen, ist es kleverer nach den Stellen zu fragen wo´s steht.
Ich bin zwar nicht vom Amt, aber wenn ich mist gebaut habe und irgendwer kommt zu mir und sagt, dass steht dort aber ganz anders, neige ich dazu erst mal zu blocken. Wenn aber jemand zu mir kommt und fragt, sag mal wo steht das denn. Dann reagiere ich meist ganz anders.
Das bedeutet nicht, das der der etwas möchte nicht gut vorbereitet sein soll, im Gegenteil. Die gute Vorbereitung ist die halbe Miete.

Grüße
Christoph
 
beagleboy schrieb:
Ich würde da auch erstmal mit einem Ausdruck der entsprechenden Passagen des WaffG aufkreuzen, freundlich im Ton und bestimmt in der Sache.

Aber das ist schon ein doppelter Witz: er hat ja quasi zugegeben, daß das Ding keine Waffe ist, indem er den Vorgang zur vermeintlich relevanten Modifikation selbst darlegt.

Und die Frage, was man daraus machen könnte, ist "blankwaffenrechtlich" im Gesetz nicht vorgesehen.

Er soll sich doch nochmal melden, wenn die Fehlschärfe nachgeschliffen ist, dann kann man das ja nochmal diskutieren. :glgl:
Bis dahin - und da scheint er ja Deiner Meinung zu sein- ist es ja legal.

Der Besitz ist auch dann legal, wenn das Messer beidseitig geschliffen ist, lediglich
beim Führen gibt's Einschränkungen.
 
Meisnerknife schrieb:
Zollamt, dort wurde ein Gerber LMF, das ich in den USA gekauft habe "Vorübergehend verwahrt", weil beim Beamten "Zweifel bestehen, ob es verboten ist oder es Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze unterliegt ".
Naja, steht doch schon alles da. Abwarten und Tee trinken. Wenn sich in zwei Wochen noch nichts getan hat mal nachfragen. Wenn es dann bei Dir angekommen ist bzw. sich in 4 Wochen noch nichts getan hat, dann wieder hier melden.
 
Eben, abwarten und sich die wüsten Beschimpfungen, die im Gedanken gehegt werden, verkneifen. Mit Infos dort aufkreuzen bringt nix. Der hat entschieden und bevor der zugibt, dass er blöder als Du ist....

Besser gleich mitbringen.

Abwarten.
 
Thanks for support .......

Leute, ihr habt ja recht: Ich bleibe ruhig und warte nochmal ab, was die zolldienstliche "Prüfung" ergibt.
Gut aber zu wissen, dass es viele gibt, die hinter einem stehen ....
1000 Dank erstmal.

ahoi,

jens
 
Ende gut, Messer bei mir...

Hello again,

habe das LMF jetzt endlich in Händen, die zollamtliche Prüfung ergab: Keine Waffe ! (ach nee.....) Der Zollbeamte meinte allerdings mich noch darauf hinweisen zu müssen, dass er mir das Messer nur aushändigt, weil ich ja sichtlich volljährig sei. Was soll ich sagen, ich hatte mich an dem Tag gut im Griff und schenkte ihm ein schleimiges Grinsen. Ach ja, dann bezahlte ich noch 10,43 Euro Zolleinfuhrgebühren (Messer war ja als Geschenk deklariert, deshalb nicht mehr) und nach exakt 23 Minuten (braucht man ja, um eine Zollerklärung DIN A4 Format und eine Quittung über den Eurobetrag zu erstellen) und der Mithilfe von 3 verschiedenen Zollbeamten konnte ich dann mit dem LMF wieder meiner Wege ziehen.

Leute Leute, das war mal wieder ein Einblick in die deutsche Verwaltungswut gepaart mit stoischem Beamtentum. (ich sage das, obwohl ich selbst verbeamteter Lehrer bin).

Danke nochmals an euch,

ahoi,

jens
 
na das ging ja schnell, wenn der zoll die echtheit prüft (imitat) dauert die ganze geschichte noch viel länger. schade das du über 10 euro gekommen bist, unter 10 euro wird kein zoll erhoben bzw eingezogen.
aber nun hast du ja das gute stück.
gerade bei behörden heisst es nett und freundlich bleiben, sind auch nur menschen die sich durch ausufernde papierberge wühlen.
 
Hallo
Ich hatte auch einmal Probleme mit dem deutschen Zoll. Es dauerte insgesamt 6 Wochen, bis ich mein aus der schweiz geschicktes Messer abholen konnte.
Das mit den 10 Euro, ist das bei den USA sicher so, oder täusche ich mich.
Ich glaube, daß es ab 5 € bei nicht EU-Staaten mit dem Zollzahlen beginnt.
War bei mir so aus der Schweiz und bei einer Sendung aus Thailand.

Manfred
 
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