Geschenk von Verwandten aus den USA

"IANAL" heißt "I am not a lawyer".

Wenn ich es recht verstehe, hat der Anwalt die Bildfläche erst betreten, als der Stockdegen schon verkauft war.

Das war da oben etwas mißverständlich geschildert, insofern kann man das auch so verstehen, als hätte der Anwalt zum Verkauf geraten.

@ pitter:
wo steht denn, daß der Freibetrag in Abzug gebracht wird?
Das ist mir neu. Oder beziehst Du das jetzt auf irgendeine seltene Konstellation?
 
Hallo Marc,

beagleboy schrieb:
"IANAL" heißt "I am not a lawyer".

Ah, jetzt ja!
Vielen Dank für die Übersetzung, mit I-Net Kürzeln kenne ich mich nicht so gut aus.

Wenn ich es recht verstehe, hat der Anwalt die Bildfläche erst betreten, als der Stockdegen schon verkauft war.

Das ist Korrekt!

Das war da oben etwas mißverständlich geschildert, insofern kann man das auch so verstehen, als hätte der Anwalt zum Verkauf geraten.

Ja, hab's eben auch noch mal nachgelesen, war wirklich nicht 100%ig eindeutig formuliert.
Sorry, falls es dadurch zu Missverständnissen gekommen ist!

Liebe Grüße,

Robby
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist keine versteckte Warnung vor *irgendwelchen* Abstrafungen, sondern erstmal der ernstgemeinte Hinweis, einfach etwas genauer zu überlegen, was man öffentlich breittritt, und was nicht.

Und dass *wie auch immer* geartetes, unüberlegtes Schreiben vor dem Denken auch einen Rausschmiss zur Folge haben kann, ist durchaus möglich, dass musst Du Dir jetzt aber nicht ganz allein und persönlich anziehen, das gilt ganz Allgemein und prinzipiell für jedes Forumsmitglied.

Was ich komisch finde, ist die Tatsache, dass Du eben nichts
mehr von Deinem Anwalt gehört hast, ich kenne es anders, dass man nämlich informiert wird, wenn ein anberaumtes Verfahren eingestellt wird, also freu Dich nicht zu früh - es kann genauso gut sein, dass Dein Verfahren noch in der Warteschlange liegt und übermorgen auf den Tisch kommt, und solang man nichts eindeutig Gegenteiliges hört, sollte man es eher als noch schwebend ansehen, allein schon, um eben nicht in die bereitstehenden Fettnäpfe zu treten ;)

Mein Vater und ich sind mal als Zeugen wegen eines popeligen Hausfriedensbruchs mit Sachbeschädigung und Diebstahl vorgeladen worden, und das
nach fast zwei Jahren !!! , wir dachten auch schon lang nicht mehr an diese Sache, und plötzlich kommt da eine Vorladung... :rolleyes:

Heißt ja nicht umsonst, dass die Gesetzesmühlen langsam mahlen...
Mit dem Finanzamt und dem Zoll ist in solchen Angelegenheiten nicht zu spaßen - ich will Dir da keine Angst machen, aber frag lieber noch mal Deinen Anwalt ;)

edit:
Mit Anwälten, die sich nicht zurückmelden, habe ich auch so meine teuren Erfahrungen gemacht - aber so, wie Du es geschildert hast, lag die Selbstanzeige bei Dir allein, und er Anwalt hat Dir lediglich dazu geraten, dann sieht es wohl doch noch etwas anders aus, es hat also noch gar keinen Fall mit Deinem Namen gegeben, da wäre ich dann noch vorsichtiger.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Andreas,

Danke für den Hinweis!

Der Anwalt ist mein Schwager.
Wir sind damals eigentlich so verblieben das er sich meldet wenn sich etwas für mich nachteiliges ergiebt und man weitere Vorgehensweisen bereden muß.
Da diese Meldung nie erfolgte ging ich davon aus das er das ganze erfolgreich erledigt hat.
Es gab auch nie einen Verfahrenstermin oder so etwas.
Ich habe nur eine Aussage bei der Polizei machen müssen und der Rest ging alles über meinen Schwager.

Aber Du hast recht, ich frag jedenfalls noch mal konkret nach!

Antwort auf Edit:
Ja, die eigentliche Selbstanzeige habe ich selbst bei der Polizei gemacht, auf Anraten des Anwaltes.
Alles weitere habe ich dann aber über ihn laufen lassen.
Meines Wissens gingen einige Schriftsätze hin und her, und dann nix weiter.
Aber es sollte einen Fall mit meinem Namen geben.

Liebe Grüße,

Robby
 
Zuletzt bearbeitet:
beagleboy schrieb:
@ pitter:
wo steht denn, daß der Freibetrag in Abzug gebracht wird?
Das ist mir neu.

Du wirst recht haben, also streiche den Satz.
Habe aber gerade ne Zollrechnung hier, da wurde es so gemacht. Und da steht recht groß drauf, dass es gewerblich ist ;) 100% sauber sind die Zollrechnungen oft auch nicht. Aktuell wurden mal wieder die gesamten Transportkosten auf den Warenwert draufgeschlagen. Dafür 2% Zoll zu wenig ;) Ich würde auch so manches unter nem anderen TARIC code einordnen. Aber Pi mal Daumen kommt in der Summe für mich und den Zoll/Finanzamt das gleiche raus, ist halt die Frage, ob der Zöllner sich viel oder eher weniger Zeit nehmen will ;) Die Jungs an der Poststelle sind jedenfalls *sehr* genau, da bekomme ich immer ein halbes Buch an Zollpapieren mit.

Grüße
Pitter
 
@ pitter: ich habe übrigens mal das von Dir verlinkte PDF auf "Geschenk" hin durchsucht, leider ohne Erfolg.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob die Freibetragsgrenze nicht ausschließlich für erworbene Artikel gilt, und daß für Geschenke nicht andere Bestimmungen gelten.

Mir hatte der Zoll (oder die Post?) mal so einen Merkzettel ins Paket gepackt, leider habe ich den nicht mehr.

Hast Du da einen Passus parat?
 
beagleboy schrieb:
....
Ich bin mir da nicht so sicher, ob die Freibetragsgrenze nicht ausschließlich für erworbene Artikel gilt, und daß für Geschenke nicht andere Bestimmungen gelten.
....

Bin zwar nicht Pitter, aber ich kann da weiterhelfen:

Quelle: Zoll FAQ Geschenkpakete
Ich bekam ein Geschenkpaket aus den USA und musste dafür Zoll bezahlen. Warum?

Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittländern (d.h. Ländern, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören) in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (= unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 EUR nicht übersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette dürfen darüber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
Achtung: Die Wertgrenze lautet auf EUR, nicht US-$ oder eine andere Währung!
 
Danke.

Wenn ich es recht im Gedächtnis habe, dann gilt für kommerzielle Güter aber ein niedrigerer Freibetrag (ich meine, mich da an € 25 oder so erinnern zu können.)
 
beagleboy schrieb:
...
Wenn ich es recht im Gedächtnis habe, dann gilt für kommerzielle Güter aber ein niedrigerer Freibetrag (ich meine, mich da an € 25 oder so erinnern zu können.)

Fast ... es dürften 22 Euro sein ;)

Quelle: Zoll FAQ Wertgrenzen
Im Zollrecht gibt es offensichtlich immer andere Wertgrenzen. Wann muss ich welche Papiere ausfüllen? Ab/bis wann muss man keine Einfuhrabgaben zahlen?
.....

22 EUR
Sendungen mit geringem Wert:
Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 EUR nicht übersteigt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
a) alkoholische Erzeugnisse
b) Parfüms und Eau de Toilette
c) Tabak und Tabakwaren.

.....

45 EUR
Freimenge für Sendungen von Privat an Privat
Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, sind bis zu einem Gesamtwert von 45 EUR einfuhrabgabenfrei, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (= unentgeltlich) handelt und darüber hinaus bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.

Da steht auch noch mal der Wert 45 Euro drin. Für Sendungen von Privat an Privat. Also unabhängig, ob Geschenk oder Verkauf von Privat an Privat. Da steht auch nichts von Geschenk von Firma/Gewerbe an Privat ;)
 
Man muss unterscheiden zwischen Gewerblicher Sendung und Handelsware.
Gewerbliche Sendungen sind z.B. von Fa. A an Fa. B. Da gibt es keinen Freibetrag.

Handelsware ist wenn Privatmann A bei Fa. A was ordert. Dort gilt der Freibetrag.

Wenn der Wert eines Gegenstandes den Freibetrag übersteigt (z.B ein Paar Schuhe um EUR 90,--), dann gibt es keinen Freibetrag. Der gilt nur für Waren, die unter oder an der Freibetragsgrenze liegen.

Und ich habe en paar Schuhe gewählt, da das ein schönes Beispiel ist, dass Waren unteilbar sind. Man kann also nicht die Schuhe einzeln schicken lassenund so den Zoll umgehen, da das Paar unteilbar ist. Dasselbe gilt auch für Schwert und Scheide o.ä.
 
pitter schrieb:
Hab gerade mal nachgesehen.
Müsste TARIC Code 9307000000 sein
-> 1.7% Zoll + auf den Warenwert (Ware+Shipping+Zoll) 16% Steuer

Ich zahl immer 8% Zoll + 16% MwSt auf den Warenwert, nachzuweisen per Rechnung oder Kreditkartenrechnung...
Gruß,
t.
 
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