Gesetze in Paris...

aik juramentado

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Sorry, aber unter "Gesetze und Bestimmungen" kann ich wohl nicht posten...
Also, ich will nächste Woche nach Paris und das natürlich mit 1 bis 2 Messerchen. Was darf ich dort mit mir rumschleppen?
Ist ein ASP dort erlaubt?
 
Mein letzter Paris Besuch (vor ziemlich langer Zeit) führte zu einer Verhaftung und Stadtrundfahrt mit den zuständigen Beamten. Ich trug ein "Fahrtenmesser" (ca. <=25 cm Gesamtlänge) am Gürtel unter der Jacke und fuhr mit der Metro. Zeitweise war es sichtbar, da ich mich an den Halteschlaufen festhielt. Dies führte zum o. a. Erlebnis. Erst wurde ich durch die Stadt gekarrt, die Flic´s fanden wohl das richtige Dienstgebäude nicht, und anschließend nach hochnotpeinlichem Verhör und längerer Diskussion wieder entlassen. Eigentlich sollte ich das Messer abgeben, konnte es dann aber doch behalten, nachdem ich es ganz unten im Rucksack versteckt hatte.
Erfahrung ist ziemlich alt, dürfte aber hinsichtlich des sichtbaren "Mitführens" in der Öffentlichkeit Bestand haben.
 
Die einzig offizielle Aussage die ich erhalten habe, bei der man nicht ein französischer Anwalt sein muß ist hier.

Zitat des Zollattaché Frankreich:
Das Bei-sich-haben von Messern in Frankreich ist nicht verboten, solange das Messer zum "Küche"-Gebrauch bestimmt ist. Ausserdem muss die Klinge des Messers (oder des Klappmessers) unter 10 cm gross sein.
Servus sgian achlais
 
Ok, damit wäre das Tragen eines Messer geklärt. Aber jetzt bleibt immer noch die Frage, ob man im Auto irgend etwas größeres haben darf?
 
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