Gesetzesdefinition

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michael978

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Vieleicht eine blöde Frage, aber auch über die Suche konnte ich sie mir nicht beantworten.

Ich war bis heute der Meinung das sich das Verbot von Einhandmessern nur auf solche bezieht welche eine Klingenlänge von 12 cm und mehr haben.

Wo liebt denn sonst der Sinn in neuen Gesetz, ein Messer mit feststehender Klinge währe doch viel schneller im Anschlag als ein Einhandmesser.

Ich lasse mich natürlich gerne Belehren !!!!

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

Gruß Michael
 
Nun, die Gedanken unserer Volksvertreter sind für normale Menschen manchmal schwer nachvollziehbar. Nicht fragen nur wundern......:confused::confused:
 
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