Hallo Leute!
Ich bin über das aktuelle Messerrecht durch die Broschüre des Messer-Magazins informiert.
Hat jemand von euch denn schon sowas wie ein kleines "Booklet" zusammengestellt mit den wichtigen Paragraphen (vernünftig angegeben damit das auch nachvollziehbar ist).
Meine Idee: So ein kleines Booklet immer mit Messer rumschleifen (kann man ja in Word rausdrucken, so in Karteikartengröße) um im eventuellen "Notfall" argumentieren zu können, bzw. nicht als "Verbrecher" dazustehen!
Nein, ich will nicht mit einem Schwert durch die Stadt laufen, es geht nur um den Fall der Fälle!
Danke und gruß,
reno
P.s
Zum Thema Zweckbestimmung: Wenn ich ein Al Mar Green Berret mit 25-cm Klinge, Sägerücken, Schleifstein in der Scheide und Überlebensuntesilien (Angelhacken und Schnur, Magnesium, Überall und wasserfeste Zündhölzer) durch die Stadt schleife und die Obrigkeit (Polizei) mich anspricht - ist die Zweckbestimmung von diesem Messer nicht, um Menschen zu verletzen, oder?
Ich bin über das aktuelle Messerrecht durch die Broschüre des Messer-Magazins informiert.
Hat jemand von euch denn schon sowas wie ein kleines "Booklet" zusammengestellt mit den wichtigen Paragraphen (vernünftig angegeben damit das auch nachvollziehbar ist).
Meine Idee: So ein kleines Booklet immer mit Messer rumschleifen (kann man ja in Word rausdrucken, so in Karteikartengröße) um im eventuellen "Notfall" argumentieren zu können, bzw. nicht als "Verbrecher" dazustehen!
Nein, ich will nicht mit einem Schwert durch die Stadt laufen, es geht nur um den Fall der Fälle!
Danke und gruß,
reno
P.s
Zum Thema Zweckbestimmung: Wenn ich ein Al Mar Green Berret mit 25-cm Klinge, Sägerücken, Schleifstein in der Scheide und Überlebensuntesilien (Angelhacken und Schnur, Magnesium, Überall und wasserfeste Zündhölzer) durch die Stadt schleife und die Obrigkeit (Polizei) mich anspricht - ist die Zweckbestimmung von diesem Messer nicht, um Menschen zu verletzen, oder?