Gewerbeanmeldung??

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neweinstein

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Hallo Leute,

ich möchte demnächst anfangen auch selber Messer herzustellen, so als Hobby in kleinen Stückzahlen. Nun meine Frage: Um dieses doch recht teure Hobby zu finanzieren werde ich wohl eine Messer auch verkaufen müssen. Wie sieht es da aus? Brauche ich dann eine Gewerbeanmeldung oder kann ich auch als Privatmann meine "Bauten" verkaufen? Wie gesagt, es ginge, zumindest am Anfang :) , um höchstens ein bis zwei Messer im Monat. Also wirklich kleine Mengen.

Kann ich sowas dann eigentlich auch hier übers Forum verkaufen? Wahrscheinlich dann im Marktplatz Messermacher? Dazu wäre dann halt ne Fördermitgliedschaft nötig.

neweinstein
 
neweinstein schrieb:
Um dieses doch recht teure Hobby zu finanzieren werde ich wohl eine Messer auch verkaufen müssen.

Servus neweinstein,

da Du selbständig ein auf Gewinn gerichtetes und auf Dauer geplantes Geschäft betreiben willst, benötigst Du auch eine Gewerbeanmeldung. Das sind zumindest die Eckpfeiler der Gewerbeordnung (GewO). Wenn Du dann Deine Messer auch noch bei verschiedenen Märkten usw. anbieten willst, brauchst Du zusätzlich noch eine Reisegewerbekarte.

So ist nun mal grundsätzlich die Rechtslage.

Für Angebote hier im Marktplatz hast Du ja schon ganz richtig erkannt, dass dafür eine Fördermitgliedschaft nötig ist.

Viele Grüße
 
Wiederspruch

Ein Gewerbe in diesem Sinne kann man gar nicht anmelden. Eigentlich ist das doch Kunsthandwerk und damit ist man Künstler.
Wenn man versucht die Messermacherei als Gewerbe anzumelden, dann muss man außerdem einen Meistertitel haben. Denn Schneidwerkzeugmacher ist ein Beruf.

Die Gewinnorientierung wird einem eh nach 3 Jahren abgesprochen.
Denn Gewinne sind bei den zu erwartenden Anschaffungen wohl nicht gleich möglich.

Kunsthandwerker und gut.

Natürlich muss man es bi der Steuer angeben. :ahaa:
 
Hallo Leute,

es ginge bei mir einfach darum, so jedes zweite oder dritte Messer über das Forum oder einen Internetauftritt zu verkaufen um zumindest einen Teil der Kosten wieder reinzuholen. Es geht mir ja nicht darum, mit dem Verkauf zu verdienen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Endeffekt wir es darauf Hinauslaufen, dass ich vielleicht drei bis vier Messer im Jahr verkaufen werde. Wird das dann schon so streng gehandhabt?

Wie läuft das mit dem Kunsthandwerker??

Es gibt hier im Forum doch genug Messermacher, die keinen Meistertitel haben und trotzdem Messer verkaufen, oder?

Sonst beschränke ich mich darauf, nur an meine "Freunde" zu verkaufen. ;)

neweinstein
 
hallo,

@ Bertram
ich bin mir sehr sicher, dass neweinstein keinen Meistertitel braucht, um ein Gewerbe anzumelden. Nach der Novellierung der Handwerksordnung gibt es nur noch 41 Gewerke für die der Meistertitel Pflicht ist. der Schneidwerkzeugmechaniker gehört definitiv nicht dazu. Selbst wenn das so wäre, ist ein Messermacher dem Schneidwerkzeugmechaniker kaum gleichzusetzen. Ist aber nicht!
Übrigens ist die Gleichstellung von Künstler und Kunsthandwerker zweifelhaft.
Ich sehe für neweinstein eigentlich überhaupt kein Problem ein Gewerbe anzumelden.
Anmelden als Messermacher und als Nebenerwerb.
Solange Du nicht wesentlich mehr Kosten absetzt als du Gewinn erwirtschaftest, oder durch Verluste aus der Messermacherei deine anderweitige Steuerlast senkst, denke ich ist fürs Finanzamt ok.
Zum anderen ist meine Erfahrung, dass sich das sehr wohl mit den Finanzbeamten direkt schnell abklären lässt. Nett fragen, erkennen lassen, dass man´s korrekt abwickeln will, wirkt in 99% aller Fälle Wunder.
Übrigens, wenn du ein stehendes Gewerbe anmeldest, also mit festem Standort, brauchst du keinen Reisegewerbeschein,um ab und an mal auf einer Ausstellung was zu verkaufen. Den brauchst du meines Wissens nur dann, wenn das Reisen zu Märkten Mittelpunkt deiner gewerblichen Tätigkeit ist.
Aber machs dir nicht zu kompliziert. Freundliches Gesicht aufsetzen und ab zu Finanzamt fragen. :D

Grüße
Zarci
 
Zuletzt bearbeitet:
Eins muss ich noch anfügen. Selbstverständlich muss ein Nebenverdienst langfristig auf Gewinn angelegt sein. Ein reines Hobby kannst du natürlich nicht als Gewerbe anmelden.

Gruß Zarci
 
Hallo Philip, das hat dich ja schnell erwischt:

Schneidwerkzeugmechaniker ist ein zulassungsfreies Handwerk und darf von jedem ausgeübt werden. anmeldung auf dem Gewerbeamt, kostet 6 Euro. Zum Besuch von Märkten ist keine Reisegewerbekarte notwendig, die wäre übrigens richtig teuer (3stellig, Führungszeugnis,...). Bei einem festgesetzten, d.h. Beantragten und genehmigten Markt, durchgeführt von einem Veranstalter ist diese nicht notwendig. Nachzulesen in der Gewerbeordnung ( gibts auch Online)

Mit der Gewerbeanmeldung kommt automatisch auch die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, Registrierung kostet dort so ca. 100 Euro. Ausserdem werden jährliche Beiträge fällig, anfangs nur 25 oder 30 Prozent, ab dem 3 Jahr voll, da bist du dann Anfangs bei 100, später bei 300-400 Euro.

Eine Möglichkeit wäre noch zu überdenken: Designer, Architekten, Ingenieure können als Freiberufler ein Gewerbe betreiben. Dazu reicht eine Anmeldung beim Finanzamt, man spart sich die Beiträge zur Handwerkskammer. Unter Umständen zahlst du dann aber Beiträge in die Künstler-Sozialkasse, das wird auch nicht billiger als die Kammermitgliedschaft.

Ausserdem kommt da u.U. noch die Berufsgenossenschaft auf dich zu (bei mir war Sie bisher noch nicht), die will dann natürlich auch noch Beiträge, wobei da meines Wissens die Regelung besteht dass der Betriebsinhaber selbst nicht versichert sein muss, wenn du also versichern kannst dass du keine MItarbeiter beschäftigst hätte sich das erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
so langsam wird das ja richtig kompiziert. Puh!

Da wird mir das doch zu teuer. Ich habe keine Lust 400 Euro im Jahr zu zahlen um vielleicht 5 Messer verkaufen zu dürfen.

Ich glaube das lohnt sich dann nicht wirklich für einen, der das nur in so kleinen Mengen schafft. Ich kann halt nicht jeden Abend arbeiten da meine Studentenbude nicht wirklich genug Platz für ne Werkstatt hat :) . Daher kann ich nur jedes zweite oder dritte Wochenende was machen, wenn ich bei meinen Eltern bin. Da werde ich nie die Mengen zusammen bringen.

naja, wäre schön gewesen

so muss ich halt nach ner anderen Geldquelle ausschau halten. Oder hat hier noch jemand ne Idee??

neweinstein
 
Um ein Gespräch mit Deinem Bearbeiter auf dem Finanzamt wirst Du nicht herum kommen, wenn du es legal machen willst. Erkläre ihm, was du vor hast und er wird Dich mehrere Jahre eine einfache Einnahme/Ausgabe-Rechnung machen lassen, die mit Vorbehalt angenommen, aber nicht bei der Steuerberechnung berücksichtigt wird. Nach 3 bis 5 Jahren, je nach Umfang der Aufstellungen, wird dann eine Entscheidung erfolgen. Bei dem vor Dir vorgesehenen Rahmen ist abzusehen, daß Deine Tätigkeit als Hobby eingestuft wird, da kein Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.
Als Hobbyist darfst Du in dem angegebenen Umfang weiter verkaufen, eine Mitgliedschaft in irgendwelchen Verbänden oder Vereinen ist dazu nicht notwendig.
 
Armin II schrieb:
Eine Möglichkeit wäre noch zu überdenken: Designer, Architekten, Ingenieure können als Freiberufler ein Gewerbe betreiben. Dazu reicht eine Anmeldung beim Finanzamt, man spart sich die Beiträge zur Handwerkskammer. Unter Umständen zahlst du dann aber Beiträge in die Künstler-Sozialkasse, das wird auch nicht billiger als die Kammermitgliedschaft.
Der Haken mit dem Freiberufler ist, dass man nichts verkaufen darf, sondern nur beratend tätig werden. Arzte, Rechtsanwälte, IT-Consultants ;) usw. beraten ihre Kunden nur. Ich darf z.B. keinen einzigen PC verkaufen, dafür bräuchte ich ein Gewerbe.

Kann sein, dass es bei Künstlern/Kunsthandwerkern anders ist, das ist nicht mein Bereich. Ein Maler darf seine Bilder ja schliesslich auch verkaufen. Aber erst mal steht die Tatsache, dass Freiberufler nur in beratenden Berufen erlaubt sind.

-Walter
 
Hallo Neweinstein,
so kompliziert ist das nicht.
Gewerbe als Nebenerwerb anmelden kostet nicht die Welt (in H 25 €).
Was mir geholfen hat war der Besuch einer Buchhandlung. Dort gibt es ettliches an Literatur.
Nach der Lektüre bei der IHK oder Steuerberater einen Termin ausmachen und die angefallenen Fragen erklären lassen. Der Steuerberater kann Dir auch genau sagen, was Du zu tun und zu lassen hast.
Bei der für mich zuständigen IHK fallen bei einem Gewerbeertrag bis 5200€ keine Beiträge an. Ebenso gibt es Freibeträge beim FA.
So fallen zumidest bei Gewinnen unterhalb der Freibeträge keine Kosten an.

Grüße
Christoph
 
Hallo Günter,

wenn ich mir deine Internetseite so anschaue, dann ist das bei die wohl so ähnlich gelaufen. Auch wenn ich wahrscheinlich nie diese Menge an Messern verkaufen werde :)

So wie der von dir beschrieben Fall würde ich mir das auch vorstellen. Vielleicht muss ich wirklich einfach mal beim Finanzamt vorbeigehen und nachfragen.

Wenn ich mal fragen darf: Mit welcher Regelung arbeitest du? Ist das bei dir auch noch "Hobby" oder schon "Profi". Da du erwähnst, dass die MwSt enthalten ist, tippe ich eher auf Profi. Oder muss ich unter der Hobby-Regelung auch MwSt abführen.

Meine Eltern haben demnächst einen Termin beim Steuerberater. Vielleicht frage ich den auch einfach mal.

neweinstein
 
@ Neweinstein
Ach nochwas:

Wenn du dich als Gerwerbetreibender anmeldet wird wahrscheinlich auch noch das Abfallamt (das heißt wirklich so ;) ) auf dich zutreten und dir eigens einen Mülleimer hinstellen.
Ist so bei meinem Bruder geschehen, der Firmenberatungen macht und das auch noch ausdrücklich nicht in einem Büro sondern direkt beim Kunden.
Das Abfallamt hat sich dazu etwa so geäußert:

" Selbst wenn sie nur ihren Bleistift anspitzen entsteht Abfall, der entsorgt werden muss. "

Armes, armes Deutschland.
 
Hallo Leute,

ich habe gerade im Internet gelesen, dass man nur ein Gewerbe anmelden muss, wenn eine Gewinnabsicht besteht. In meinem Fall will ich ja nur meine Kosten zumindest teilweise damit decken. Oder ist es dann sicherer ein Gewerbe anzumelden um nachträglich vom Finanzamt wieder auf "Hobby" zurückgestuft zu werden. Dann wäre es zumindest offiziell.

neweinstein
 
neweinstein schrieb:
... Vielleicht muss ich wirklich einfach mal beim Finanzamt vorbeigehen und nachfragen.
...

Vielleicht versuchst Du es wirklich mal mit dem Finanzamt .... Alles andere artet doch wieder nur in Spekulation aus ;)
 
neweinstein schrieb:
Wenn ich mal fragen darf: Mit welcher Regelung arbeitest du? Ist das bei dir auch noch "Hobby" oder schon "Profi". Da du erwähnst, dass die MwSt enthalten ist, tippe ich eher auf Profi. Oder muss ich unter der Hobby-Regelung auch MwSt abführen.
Dem Finanzamt kommt es weniger auf die absoluten Mengenan, sondern auf den relativen Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wenn keine "Gewinnerzielungsabsicht" zu erkennen ist, das Finanzamt also Geld zurückerstatten müßte, ist es für sie Hobby.
Da Du dann auch keine MWSt-Erstattung beanspruchen kannst, brauchst Du auch keine für Deine Verkäufe abzuführen. Sollte nur bei Deinen Verkaufspreisen klargestellt sein, daß keine zusätzlichen Kosten auf den Käufer warten.
 
Wenn Neweinstein ein Gewerbe anmeldet, erfährt das Finanzamt automatisch davon. Innerhalb einiger Wochen schickt es einen Fragebogen. Dabei geht es in erster Linie darum, ob er Umsatzsteuer in Rechnung stellen und Vorsteuer geltend machen möchte. Darauf kann man als Kleinunternehmer allerdings verzichten und sollte das auch tun, sonst hat man auch noch regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen am Hals. Gibt man großspurig an, Überschüsse zu erzielen (Prognose), setzt das Finanzamt Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld fest. Den zukünftigen Einkommensteuererklärungen ist dann die Anlage "GSE" für gewerbliche Einkünfte beizufügen, spätestens ab 2008 auch die Anlage "EÜR" für Überschusseinkünfte. Hat man Überschüsse erzielt, werden diese versteuert. Hat man hingegen Verluste erklärt, veranlagt das Finanzamt die entsprechenden Jahre vorläufig. Das bedeutet, daß der Steuerbescheid in diesem Punkt nicht bestandskräftig wird und noch nach Jahren geändert werden kann. Grund für die Vorläufigkeit wird die Frage der Gewinnerzielungsabsicht sein, das Stichwort heißt hier "Liebhaberei". Da jedes Gewerbe Anlaufverluste mit sich bringt, passiert in den ersten Jahren nichts. Gibt Neweinstein nicht vorher auf und erklärt munter weiterhin Verluste, wird das Finanzamt nach ca. 7 Jahren prüfen, ob Liebhaberei vorliegt. Dabei geht es um die Frage, ob für die zu erwartende Dauer des Gewerbes noch mit einem Totalgewinn über alle Jahre zu rechnen ist. Sollte das nicht der Fall sein, ändert das Finanzamt für alle Jahre rückwirkend die vorläufigen Steuerbescheide. Die Verluste werden also nicht mehr anerkannt und der steuermindernde Effekt wieder rückgängig gemacht. Das kann dann eine nette Nachzahlung geben. Der Ratschlag, das Finanzamt um Rat zu fragen, ist sicher richtig. Ob Neweinsteins bisheriger Sachbearbeiter der richtige Ansprechpartner ist, halte ich für fraglich. Als Gewerbetreibender wird er es ohnehin mit einem anderen Bearbeiter zu tun haben. Die meisten Finanzämter beraten aber Existenzgründer, z.T. mit besonderen Veranstaltungen, damit sie weniger Ärger mit ahnungslosen Neukunden haben. Danach würde ich mich erkundigen. Meine Prognose nach dem bisherigen Vortrag von Neweinstein: Liebhaberei.
 
Bärtram schrieb:
Ein Gewerbe in diesem Sinne kann man gar nicht anmelden. Eigentlich ist das doch Kunsthandwerk und damit ist man Künstler
.

Grundsätzlich ist das ein Handwerk. Ganz normales Gewerbe.

Wenn man versucht die Messermacherei als Gewerbe anzumelden, dann muss man außerdem einen Meistertitel haben.

Nein. Erstens wüsste ich nicht, dass es dazu einen Meisterzwang gibt. Zweitens - Du kannst auch Herstellung von Outdoor Artikeln angeben. Das ist dem Gewerbeamt und vor allem dem Finanzamt relativ egal. Höchstens die Kammer kann sich mal dafür interessieren.

Die Gewinnorientierung wird einem eh nach 3 Jahren abgesprochen.
Denn Gewinne sind bei den zu erwartenden Anschaffungen wohl nicht gleich möglich.

Das mag sein. Ist ja auch gut so. Nur sollte man die Einstufung tunlichst dem Finanzamt überlassen. Ein Gewerbe ausführen heisst ja nicht, dass man Gewinne machen muss. Sondern dass man nach Gewinnen strebt. Solange das erkennbar ist, ist doch alles ok.


Natürlich muss man es bi der Steuer angeben. :ahaa:

Wohl wahr :)

Grüße
Pitter
 
@wagtho
Das würde ich so unterschreiben.

@Guenter
Hinsichtlich der Umsatzsteuer(USt*) sollte ergänzt werden, dass die Einkommensteuer(ESt)/Gewerbesteuer(GewSt) nur wenig mit USt zu tun hat. Bei der USt ist schon der ein Unternehmer, der selbständig, nachhaltig eine Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht ausübt, § 2 Abs. 1 Satz 1+3 UStG.
Für einen Gewerbebetrieb im Sinne des EStG braucht es wie zuvor bereits mehrfach erläutert Gewinnerzielungsabsicht, § 15 Abs. 2 EStG. Das ist ein Unterschied.

Damit wäre man auch mit der Absicht lediglich 3-4 Messer pro Jahr zu verkaufen trotzdem Unternehmer. Greift dann keine USt-Befreiung wie z.B. bei Ärzten oder Vermietern, unterliegen die Umsätze der USt und man ist vorsteuerabzugsberechtigt. Das empfiehlt sich z.B. wenn man größere Anschaffungen beabsichtigt (Entsprechender Maschinenpark etc.)um so den Vorsteuerabzug zu erhalten.
Allerdings ist dann auch für mindestens 5 Jahre an dieses System gebunden, § 19 Abs. 2 UStG. Das bedeutet wie von wagtho ausgeführt, dass regelmässig USt-Voranmeldungen und Jahreserklärungen abgegeben werden müssen.

Alternativ empfiehlt sich die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. Danach brauchen Unternehmer nicht am USt-System teilnehmen, solange ihr Gesamtumsatz nicht mehr als 17.500 EUR pro Jahr beträgt.

*Richtig ist in Deutschland die Bezeichnung Umsatzsteuer. Es handelt sich nämlich um das Umsatzsteuergesetz. Trotzdem spricht auch unser Finanzminister von Mehrwertsteuer. Diese Bezeichnung ist eigentlich auch besser, da sie genau umschreibt was eigentlich passiert. Abgesehen davon ist das auch der international übliche Begriff (VAT=value added tax).

@Christoph
Nach meiner Kenntnis ist die reine Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde an sich kostenfrei. Willst Du eine Bescheinigung, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann kostest nur die Bescheinigung etwas.

Gruß Heiko aka Melkor
 
Blackswordsmith schrieb:
@ Neweinstein
Ach nochwas:

Wenn du dich als Gerwerbetreibender anmeldet wird wahrscheinlich auch noch das Abfallamt (das heißt wirklich so ;) ) auf dich zutreten und dir eigens einen Mülleimer hinstellen.
Ist so bei meinem Bruder geschehen, der Firmenberatungen macht und das auch noch ausdrücklich nicht in einem Büro sondern direkt beim Kunden.
Das Abfallamt hat sich dazu etwa so geäußert:

" Selbst wenn sie nur ihren Bleistift anspitzen entsteht Abfall, der entsorgt werden muss. "

Armes, armes Deutschland.

Dies hängt aber stark von der betreffenden Gemeindeverwaltung ab! Ich bin im Nebenerwerb in 5 verschiedenen Gewerken selbständig und habe und werde auch nicht von meiner Gemeinde mit einem Abfalleimer belegt!

Badger
 
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