Die Frage ob der § 42a Waffgesetz auch für Waffenscheinbesitzer gilt kam grade mal so über mich.
Im Job ist es ja kein Problem, aber es gibt ja auch Waffenscheinbesitzer, die aus Gefährdungsgründen eben diesen haben. Und das ist ja als Begründung zum Führen von Einhandmessern nicht gestattet.
Also Pistole ja, Einhandmesser nein? confused:
Im Job ist es ja kein Problem, aber es gibt ja auch Waffenscheinbesitzer, die aus Gefährdungsgründen eben diesen haben. Und das ist ja als Begründung zum Führen von Einhandmessern nicht gestattet.
Also Pistole ja, Einhandmesser nein? confused: