Grenzwertig, 12 cm – keinesfalls mehr, möglichst nicht weniger

RFB

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Im Waffengesetz § 42a ist festgelegt, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm nicht geführt, also in der Öffentlichkeit getragen, werden dürfen - sofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Im Messertierzoo habe ich gerade einen Drachen gezeigt, welcher den Griff eines Messers ziert, dass genau 12 cm Klingenlänge (vom vorderen Griffende bis zur Spitze) hat. Das brachte mich auf die Idee nachzufragen:

Welche sonstigen „Grenzgänger“ gibt es noch – also feststehende Messer, deren Klinge die 12 cm komplett oder nahezu komplett ausreizen?

Unten der Vollständigkeit halber, noch ein Bild von besagtem 12-cm-Messer, auf welchem nicht nur der Griff zu sehen ist. Meine Frau findet es potthässlich, mir gefällt’s (wegen dem Motiv in Kombination mit dessen rotem Hintergrund). Es kann mit zugehöriger Kydexscheide und Multi-Lok praktischerweise auch horizontal am Gürtel getragen werden.

Mal sehen welche Grenzgänger ihr habt und warum ihr sie gut findet.
20240108_104400.jpg
 
Das Problem bei scharfer Grenzgängerei ist, daß man halt wissen muß, wo genau denn die Grenze ist. Und genau das ist ja bis dato nicht klar.
 
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Oben: Bark River - "Gunny Vortex - German Edition"
(Hier als 1st production run ... Gabs glaub ich bisher auch nur einmal.)

Unten: ATCG - "WI Outdoor"

Beide dank "gerade-noch-drin-Klingenlänge" (Nachtrag: es geht hier ja wohl um die 12cm bzw um §42a...) im persönlichen EDC-Turnus.

DSC_0193.JPG
 
Oben: Bark River - "Gunny Vortex - German Edition"
(Hier als 1st production run ... Gabs glaub ich bisher auch nur einmal.)
Ja, das war damals ein ziemlicher zolltechnischer Aufwand, alle Gunny Vortex zurück zu senden um sie auf 11,8 cm zu kürzen.
Bei den Bravo 1.25 machen wir das generell, aus diesem Grund tauchen die bei uns im Shop als Bravo 1.2 auf, da ist es dann eher eine Sonderbestellung, wenn man es ungekürzt möchte.
Wir hatten auch in der Vergangenheit schon Fox River 2 auf 11,8 cm kürzen lassen, bei Klingenlängen über 12,8 cm lassen wir in der Regel aber keine Kürzungen vornehmen.
 
Auch zwei Grenzgänger: Bei dem mit Griffschalen misst die Klinge ab Griffschale 12,1 cm, bei dem gewickelten ab derselben Stelle 11,9 cm. Aber das sind auch handgemachte Einzelstücke, da kann es kleine Unterschiede geben. Jedenfalls wären beide heutzutage in der Öffentlichkeit grenzwertig ;)
DSCF8420.JPG
 
Wenn niemand definiert hat, ab wo gemessen wird, wirds schwierig.
Unter #1 schrieb ich "12 cm Klingenlänge (vom vorderen Griffende bis zur Spitze)". Das ist die behördliche Art der Messung die auch im Buch "Folder" von Thomas Laible zu finden ist. Unten eine Zeichnung zur Verdeutlichung. Auf der Skizze ist die Schneide kürze als die Klingenlänge. Theoretisch wäre es aber auch denkbar, dass die Schneide länger ist als die Klingenlänge nach behördlicher Messung (wenn das vordere Ende der Griffschalen diagonal verläuft). Klingt paradox und ist es auch, aber nur ein weiteres Beispiel für die Unlogik des deutschen Waffenrechts.
20240109_082517.jpg
 
Wird im Buch dazu eine zitierfähige Fundstelle genannt? Das wäre ja endlich mal richtig hilfreich ...
Ja, es wird das "Merkblatt Hieb- und Stoßwaffen des Bayerischen Landeskriminalamts" genannt, dessen Messmethode auch vom BKA bestätigt wird. Fundstelle Seite 112 im Folder-Buch.
 
Hier mal ein Screenshot eines Messerfreundes, welcher ehemals bei der Pol. in Hessen arbeitete
und mir diese BLKA Vorgaben sendete.

VG Christoph

Screenshot zu KL.jpg
 
nur um es gleich etwas auszubremsen - dieser Thread ist nicht zur Gesetzesdiskussion gedacht - wer hier Gesprächsbedarf hat kann das gerne in Bereich Politik & Recht machen
 
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Ja, es wird das "Merkblatt Hieb- und Stoßwaffen des Bayerischen Landeskriminalamts" genannt, dessen Messmethode auch vom BKA bestätigt wird. Fundstelle Seite 112 im Folder-Buch.
Also keine zitierfähige Fundstelle mit (Außen)Bindungswirkung. Schade aber trotzdem danke.
nur um es gleich etwas auszubremsen - dieser Thread ist nicht zur Gesetzesdiskussion gedacht - wer hier Gesprächsbedarf hat kann das gerne in Bereich Politik & Recht machen
Ist da ja längst auserörtert. Leider ist die Frage danach, wo die 12cm gemessen hier ja grundlegend für den aufgerufene Grenzgang-Diskurs, bei der es ja auf den mm ankommt.
 
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