RFB
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Im Waffengesetz § 42a ist festgelegt, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm nicht geführt, also in der Öffentlichkeit getragen, werden dürfen - sofern nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Im Messertierzoo habe ich gerade einen Drachen gezeigt, welcher den Griff eines Messers ziert, dass genau 12 cm Klingenlänge (vom vorderen Griffende bis zur Spitze) hat. Das brachte mich auf die Idee nachzufragen:
Welche sonstigen „Grenzgänger“ gibt es noch – also feststehende Messer, deren Klinge die 12 cm komplett oder nahezu komplett ausreizen?
Unten der Vollständigkeit halber, noch ein Bild von besagtem 12-cm-Messer, auf welchem nicht nur der Griff zu sehen ist. Meine Frau findet es potthässlich, mir gefällt’s (wegen dem Motiv in Kombination mit dessen rotem Hintergrund). Es kann mit zugehöriger Kydexscheide und Multi-Lok praktischerweise auch horizontal am Gürtel getragen werden.
Mal sehen welche Grenzgänger ihr habt und warum ihr sie gut findet.
Im Messertierzoo habe ich gerade einen Drachen gezeigt, welcher den Griff eines Messers ziert, dass genau 12 cm Klingenlänge (vom vorderen Griffende bis zur Spitze) hat. Das brachte mich auf die Idee nachzufragen:
Welche sonstigen „Grenzgänger“ gibt es noch – also feststehende Messer, deren Klinge die 12 cm komplett oder nahezu komplett ausreizen?
Unten der Vollständigkeit halber, noch ein Bild von besagtem 12-cm-Messer, auf welchem nicht nur der Griff zu sehen ist. Meine Frau findet es potthässlich, mir gefällt’s (wegen dem Motiv in Kombination mit dessen rotem Hintergrund). Es kann mit zugehöriger Kydexscheide und Multi-Lok praktischerweise auch horizontal am Gürtel getragen werden.
Mal sehen welche Grenzgänger ihr habt und warum ihr sie gut findet.