Servus Beate,
steht teilweise in dem von Dir verlinkten Artikel:
Ein lange Liste kommt nicht zusammen. Küchenmesser oder Messer, die von Anglern, Campern oder Wanderern benutzt werden, und die die eingangs genannten Verbotskriterien nicht erfüllen, können in Frankreich mitgeführt werden. Das schränkt den Kreis erlaubter Messer auf Laguiole, Multitools ohne Klingenarretierung, einfache Taschenmesser und bei Camping- oder Wanderurlaub auch Küchen- oder Brotzeitmesser ein.
Nontrons und Opinels gelten als einfache Taschenmesser.
Im Detail stehet es hier
Législation concernant les couteaux — Wikipédia (https://fr.wikipedia.org/wiki/Législation_concernant_les_couteaux)
'Ainsi, le port d’un couteau
Laguiole, d’un
Opinel ou d’un
couteau suisse de dimension classique,
ne doit pas être interprété comme un port d’une arme blanche'
'Das Tragen eines Laguiole, eines Opinel, eines Schweizer Messers, in den klassischen Dimensionen
darf nicht als das Mitführen einer Blankwaffe interpretiert werden'.
Der Gesetzestext dazu:
https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000037908239?dateTexte=vig
Messer gehören in die Catégorie D.
Das man in Fußballstadien, Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen, manchen Innenstädten, etc.
keine Messer mitnehmen sollte, versteht sich auch in Deutschland von selbst. Kann sein ,
dass sich die Lage nach dem Angriff am Gare du Nord wieder mal geändert hat, davon war
aber in der französischen Presse nichts zu lesen. Da hat der Angreifer aber kein Messer,
sondern einen 'poinçon', also eine Ahle oder Pfriem benutzt.
Que sait-on de l'attaque à Gare du Nord? (https://video.lefigaro.fr/figaro/video/que-sait-on-de-lattaque-a-gare-du-nord/)
Ich reise mehrfach im Jahr per SNCF, lasse das Laguiole in Aktentasche oder Rucksack.
Wurde ein Mal am Gare de l'Est in Paris kontrolliert,
habe das Laguiole ohne Diskussion zurück bekommen.
Bonne soirée
Rudi