Hallo,
ist es bzgl. Führen rechtlich von Bedeutung, wenn ein Jagdmesser am Klingenrücken einen "Guthook" hat? Das stellt ja gewissermaßen eine kleine Schneide dar, also ein irgendwie zweischneidiges Messer. Allerdings ist es ja ganz klar für jagdliche Arbeitszwecke bestimmt, nicht um gegen Menschen eingesetzt zu werden...?
ist es bzgl. Führen rechtlich von Bedeutung, wenn ein Jagdmesser am Klingenrücken einen "Guthook" hat? Das stellt ja gewissermaßen eine kleine Schneide dar, also ein irgendwie zweischneidiges Messer. Allerdings ist es ja ganz klar für jagdliche Arbeitszwecke bestimmt, nicht um gegen Menschen eingesetzt zu werden...?