Halbautomatik in der Schweiz?

Tokugawa

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Da ich mich für ein "Camillus Robo Dominator" interessiere wollte ich fragen, ob eventuell jemand über die rechtliche Lage bezüglich des federunterstützten Öffnungsmechanismus in Verbindung mit dem schweizerischen Waffengesetz Bescheid weiss?
Sprich, ob dieser unter die Kategorie Springmesser fällt, deren Besitz und Einfuhr in der Schweiz verboten sind, oder ob es unter die Kategorie der normalen Einhandmesser fällt, deren Einfuhr und Besitz erlaubt sind (nur das Tragen ist bekanntlich verboten). Kann mir jemand weiterhelfen? Ich danke im voraus.

Tokugawa
 
Ok, nur: was ist es denn nun?! :confused: Ein "einhändig bedienbarer automatischer Mechanismus" nach Artikel 7, Abs. 1, Buchstabe b, nachdem das Messer verboten wäre? Oder ein "einhändig bedienbarer Mechanismus" der manuell bedient wird, nach Artikel 7, Abs. 2, Buchstabe c, wonach es legal wäre?
Was meint ihr, wie soll man in diesem Fall vorgehen? Lohnt sich der Gang zur örtlichen Polizeistelle (oder zu einer anderen amtlichen Stelle) oder wird das nicht helfen? Es ist ja hier wirklich ein Grenzfall, es weiss nicht zufällig jemand, wei ein solcher Mechanismus in Deutschland behandelt wird? Ich muss zugeben, bin ziemlich ratlos angesichts des Gesetzestextes, ist es nun automatisch oder nicht, ich muss ja mit dem Daumen..., aber es hat auch ne Feder drinn... :confused: :D

Tokugawa
 
In Deutschland legal

es weiss nicht zufällig jemand, wei ein solcher Mechanismus in Deutschland behandelt wird?

Antwort:
Hallo, in Deutschland ist ein solcher halbautomatischer Mechanismus laut BKA legal, d.h. es zählt nicht zu den Springmessern und unterliegt
somit auch nicht den Begrenzungen bezüglich Klingenform und Klingengröße. So stand es im letzten Messermagazin.

Gruß

Uraken
 
Den Bescheid gibt es HIER.

Für Deutschland war der Gesetzestext ja eigentlich eindeutig, wenngleich der BKA-Bescheid eindeutig mehr Sicherheit gibt.

Da der Schweizer Gesetzestext IMHO diese Eindeutigkeit missen läßt, würde ich es als Nichtschweizer (Tourist, wasauchimmer) für das vernünftigste halten, ein eindeutig legales Messer mitzunehmen.

Ansonsten bist Du auf Goodwill des Beamten angewiesen oder dem Badwill des Beamten ausgeliefert.

Warum so etwas riskieren? IMHO

Daß man als Schweizer hier natürlich ein anderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit hat, ist klar.
Dein Profil hüllt sich hier allerdings in Schweigen.
 
Vielleicht verstehe ich es falsch, aber alle Halbautomatik-Messer mit "federunterstützter Öffnungshilfe" wie Kershaw, SOG, Camillus Dominator etc. haben doch darüber hinaus noch Thumbstuds, sind also per se einhändig zu öffnen und dürfen somit in der Schweiz nicht griffbereit geführt werden, oder?
 
fuchs schrieb:
... und dürfen somit in der Schweiz nicht griffbereit geführt werden, oder?

Ja, aber der Besitz wäre dennoch legal, wenn sie nicht als Springer eingestuft werden.
Und darum geht es hier ja:

Sprich, ob dieser unter die Kategorie Springmesser fällt, deren Besitz und Einfuhr in der Schweiz verboten sind, oder ob es unter die Kategorie der normalen Einhandmesser fällt, deren Einfuhr und Besitz erlaubt sind (nur das Tragen ist bekanntlich verboten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Also um es klar zu machen, ich wohne in der Schweiz, muss das im Profil wohl noch ändern :rolleyes: , daher interessiert es mich. Auserdem gefällt mir das Dominator so ausnehmend gut :D , dass ich wirklich froh wäre um eine klare Aussage zur rechtlichen Lage. Da das Tragen, wie beagleboy richtig bemerkt hat, sowieso verboten ist, möchte ich wissen ob man es wenigstens einführen und besitzen darf... Was meint ihr, wie und wo könnte man möglicherweise Klarheit in den in dieser Hinsicht wirklich sehr schwammigen Gesetzestext bringen? Man dankt.

Tokugawa

Noch was: Hinzu kommt, dass der schweizer Gesetzestext (wenigstens in der oben aufgeführten Fassung) bei weitem nicht so detailiert ist, wie der deutsche, sprich man erfährt nicht, oder nur sehr ungenau, welche Mechanismen denn genau verboten, bzw. erlaubt sind. Eigentlich wird die Kategorie "Halbautomat" gar nicht erwähnt, sondern nur "automatischer Mechanismus" und "manueller Mechanismus". Tja, Fragen über Fragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

also da die meisten Polizeibeamten sich sowieso nicht wirklich in der Materie auskennen, würde ich nicht auf die Polizeidienststelle gehen. Im Zweifelsfall wirst du in jedem Fall ein klares "nein" als Antwort bekommen. Eine eindeutige Auskunft, wie du sie möchtest, könnte dir nur eine Bundesbehörde geben... oder sind die Regelungen in der Schweiz auch in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich???

Eine solche Auskunft bekämst du aber wahrscheinlich erst nach einem entsprechend erstellten, amtlichen Gutachten... und irgendwie bezweifle ich, daß die Behörde den Aufwand wegen EINER einzigen Anfrage betreibt.

Bitte um Korrektur, falls ich damit falsch liege!
 
Strafbar oder nicht? Das ist hier die Frage!

Hoi Tokugawa,
lies Dir meinen Beitrag „Strafbefehl – Verstoss gegen das Schweizer Waffengesetz“ durch. Da habe ich auch eine Kontaktadresse (Tel/Fax/Mail) aufgeführt.

Ich denke, wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, die Gesetze verständlich zu definieren, dann müssen wir die Leute fragen, die vorgeben, sich damit auszukennen. (also BKA oder fedpol usw)

Bis heute weiss ich noch nicht, wie ich ein Messer mitführen kann. Jetzt soll ich es dort auf der Behörde abholen und weiss nicht einmal, wie ich das straffrei erledigen kann.
Vielleicht ist ja das Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Beifahrerscheibe zu kleben und das Messer an das äusserste Ende der Antenne zu kleben. (So ähnlich werden die Vorschriften wohl lauten).

Also: Ich empfehle eine Anfrage bei der fedpol.

Gruss

Rave_66
 
Hallo Tokugawa

Das "Camillus Robo Dominator" darf: weder erworben noch getragen noch an Empfänger und Empfängerinnen im Inland
vermittelt noch eingeführt werden!!


Halbautomaten sind nur bis zu einer Klingenlänge von 5cm erlaubt.

Übrigens, frag doch deinen Händler, dieser hat das Messer sicher nicht im Angebot.

Mex
 
Hallo Leute
bei Grenzfällen frage ich heute immer bei fedpol, das ist der sicherste Weg keine Probleme zu bekommen. :ahaa:
Ich persönlich denke das Messer ist Verboten. :argw:
Wenn du aber das Messer unbedingt willst, kannst du immer noch eine Einzeleinfuhrbewilligung beantragen.

Wenn aber erlaubt sein sollte und der Import klappt, lass es uns wissen.

Gruess Feldmaus
 
Danke vielmals für diese (leider, muss ich fast sagen ;) ) klare Antwort. Darf ich aus reiner Neugier noch fragen, woher du diese Aussage hast?
Na dann, bleibt halt mehr Geld für ein anderes Messer übrig :D .

Tokugawa
 
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