Da ich mich für ein "Camillus Robo Dominator" interessiere wollte ich fragen, ob eventuell jemand über die rechtliche Lage bezüglich des federunterstützten Öffnungsmechanismus in Verbindung mit dem schweizerischen Waffengesetz Bescheid weiss?
Sprich, ob dieser unter die Kategorie Springmesser fällt, deren Besitz und Einfuhr in der Schweiz verboten sind, oder ob es unter die Kategorie der normalen Einhandmesser fällt, deren Einfuhr und Besitz erlaubt sind (nur das Tragen ist bekanntlich verboten). Kann mir jemand weiterhelfen? Ich danke im voraus.
Tokugawa
Sprich, ob dieser unter die Kategorie Springmesser fällt, deren Besitz und Einfuhr in der Schweiz verboten sind, oder ob es unter die Kategorie der normalen Einhandmesser fällt, deren Einfuhr und Besitz erlaubt sind (nur das Tragen ist bekanntlich verboten). Kann mir jemand weiterhelfen? Ich danke im voraus.
Tokugawa
Ein "einhändig bedienbarer automatischer Mechanismus" nach Artikel 7, Abs. 1, Buchstabe b, nachdem das Messer verboten wäre? Oder ein "einhändig bedienbarer Mechanismus" der manuell bedient wird, nach Artikel 7, Abs. 2, Buchstabe c, wonach es legal wäre?
, daher interessiert es mich. Auserdem gefällt mir das Dominator so ausnehmend gut