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Hat schonmal jemand erfolgreich einen "Ausnahmeantrag" gestellt?
Bin neugierig: Hat jemand aus dem Forum schonmal erfolgreich einen Ausnahmeantrag gestellt - um zuvor legale dann aber verbotene Messer behalten zu können?
Wie lange gilt so eine Ausnahmegenehmigung - wenn sie erteilt werden sollte?
Was wird dabei alles abgefragt?
Es wird garnichts abgefragt. Du beweist denen dass Du über die allgemeinen waffenrechtlichen Voraussetzungen verfügst und legst glaubhaft dar warum Deine Interessen die öffentlichen Interessen des Verbotes überwiegen.
Und ja das ist genau so unmöglich wie es sich anhört, Du wirst keine Ausnahmegenehmigung erhalten. (Außer mir ist entgangen das Du Museumskurator wärest oder so was in der Art.)
Üblicherweise gelten Ausnahmengenehmigungen wegen berechtigtem Interesse so lange, wie dieses Interesse fortbesteht. Wenn das Interesse also zeitlich befristet ist, würde die Gültigkeit dementsprechend wohl zeitlich befristet werden. Das müßte für ein überwiegendes Interesse um so mehr gelten.
Dürfte aber eine höchst theoretische Frage sein.
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