Hausrecht

eisensack

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Ohne Taschenmesser fühle ich mich irgendwie nackt,deshalb habe ich auch immer eins dabei,also auch wenn ich z.B. in eine Disco gehe.
In der regel komme ich damit auch durch die kontrolle,daß ist doch nix schlimmes,oder?
Wenn es keine öffenliche Veranstaltung ist breche ich doch nur das Hausrecht des Besitzers.
P.S. die meisten kontrollen sind sehr schlampig;der Metallsucher übersieht mein schlüsselbund und bei, abtasten wird mein Leatherman
nicht entdeckt.
 
Richtig, aber ich finde nicht, daß du seine Hausordnung riechen mußt; ich bin schon mit SAK und Swisstool in der Disco gewesen und habe keine Probleme gehabt. IANAL, aber selbst der Versuch , mit einer Waffe im Sinne des §1 Abs.7 WaffG eine Disco zu besuchen, ist an sich nicht unrechtmäßig.(Wenn keine Veranstaltung dort stattfindet.) Es sei denn, eine Hausordnung hängt aus oder wird dir unter die Nase gehalten, die es verbietet. Dann begehst du natürlich Hausfriedensbruch. Ist jedenfalls meine Rechtsauffassung.(Falls jemand weiß, daß ich mich irre, möge er mich bitte erleuchten.)
Im übrigen möchte ich bezweifeln, daß der durchschnittliche Diskothekenbetreiber in seiner Hausordnung den Begriff der Waffe eigenständig definiert. Definiert die Hausordnung den Waffenbegriff nicht, gehe ich davon aus, daß Waffen im Sinne des WaffG gemeint sind, und dazu zählen die meisten Messer nicht.
Trotzdem lasse ich beim Discobesuch den ganzen "Tactical"-Krempel im Wagen, um niemanden zu provozieren.
 
Ein eventuell in Discos bestehendes Waffenverbot (sieht man v. o. g. öffentlichen Veranstaltungen ab) kann lediglich von privatrechtlicher Natur sein. Der Eigentümer kann also das Führen jedweder Waffe verbieten (und wenn er Zahnstocher auch benennt, kann er das auch...schließlich geht der Gast in SEINE "Wohnung")
Der Versuch, trotzdem etwas mithineinzunehmen kann nach meiner Auffassung KEINEN Straftatbestand erfüllen. Genauso wie ein Türsteher kein Recht hat, Dich zu durchsuchen (kommst halt nicht rein, wenn Du das nicht duldest) hast Du keine Pflicht alle Gegenstände die (möglicherweise) vom Besitzer unerwünscht sein könnten, anzumelden.

Ein Hausfriedensbruch könnte erst dann gegeben sein, wenn Du (z.B. aufgrund einer "plötzlich" auftauchenden Waffe) aus der Dizze verwiesen wirst und dieser Aufforderung nicht nachkommst.

Holger
 
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