heute im supermarkt:

Also für mich bleibt alles beim Alten...ich hab für das Mitführen meines Einhandmessers "immer" einen legitimen Zweck: "Brotzeitmesser" für das Essen zwischen den Vorlesungen etc ...

Damit hat sich für mich die Sache erldigt...Ich handle gesetzeskonform und mach mich (eigentlich) nicht strafbar...

Weitere Gedanken mache ich mir erst, wenn tatsächlich URteile diesbezüglich gesprochen werden sollten, was ich mir nicht vorstellen kann...
 
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