- Beiträge
- 14.899
KAJIHEI schrieb:Also ganz so kann das nicht stimmen. Wenn ich früher Katana aus Japan nach Deutschland verfrachtet habe wurde ich grundsätzlich nach dem Alter gefragt. Begründung : Ist es weniger als 100 Jahre alt wird es eingezogen weil eine Waffe.
Ältere Stücken gelten als Antiquität und dürfen daher eingeführt werden.
Diesen Spruch habe ich mich reglmäßig auf dem Zoll anhören dürfen.
Oder wurden die Gesetze diesbezüglich geändert ?
Das ist Unsinn. Waffenrechtlich ist eine Waffe eine Waffe eine Waffe. Entweder das Ding ist eine, oder nicht. Wie alt die ist, ist vollkommen egal. So man über 18 ist, kannst Du Waffen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einführen, wie Du willst, da wird auch nichts eingezogen. Bist Du unter 18 verstößt Du gegen das WaffG. Ich wüsste aber nicht, was da eingezogen werden soll, du bist immer noch Eigentümer. Muss halt Papa die Sachen abholen

Hint: Der Zoll ist nicht zwingend der kompetenteste Ansprechpartner, was die Einstufung von Messern/Schwertern angeht. Weil der gleiche Sachbearbeiter neben Messern auch noch 3271 verschiedene Teile jeden Tag auf den Tisch liegen hat und sich dazu irgendein Larifari anhören darf.
Grüße
Pitter